Beiträge von Fiedler

    Hallo Forum,
    dieses Problem wollte ich als nächstes angehen (nachdem wir die falsch kodierten Chemotherapien über einen Port elimiert hatten) Nun ist die Frage schon fast beantwortet.

    Wir kodieren so:

    HD: C 79.5 Knochenmetastasen
    ND: C .... Primärtumor
    Z 51.5 Palliativbehandlung

    Prozedur: keine

    Diese Kodierung ist nicht besonders überzeugend, warum der Patietn im Krankenhaus war. :rolleyes:

    Fällt jemanden eine gescheitere Kodierung, insbesondere der Prozduren eein? Die Krnakenkassen scheuen nach den Prozeduren: Wenn was drin steht => ok, wenn leer => Da wurde ja gar nichts gemacht! Der Patient gehört nicht ins Krankenhaus. :no:

    Schönes Wochenende

    U. Fiedler

    Hallo Forum,

    wenn ich die 8-540.3 nicht für die Chemotherapie über einen Port verwenden darf: Wofür darf ich sie dann verwenden ???

    Viele verunsicherte Ostergrüße auf der Suche nach Antworten

    U. Fiedler:look:

    Hallo,
    da gibt es nur eine Abrechnungsmöglichkeit: Den Aufenthalt Dezember 2002 bis Januar 2003 rechnen Sie nach BPflV ab. Den Aufenthalt ab Januar 2003 nach DRG. Das Kriterium der Rückverlegung zählt hier nicht. Nur das Kriterium der Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist für den Fall ab Januar 2003 zu berücksichtigen.

    Es gab halt zum 1.1.2003 einen Systembruch.

    Viele Grüße

    Fiedler

    Hallo Forum,
    ich kann das Vorgehen von E. Hilf auch nicht nachvollziehen.

    Wir rechnen bei geplanter Wiederaufnahme zur Weiterbehandlung für jeden neuen Aufennhalt eine DRG ab. Das machen wir bei Chemotherapien so, aber auch bei mehrzeitig durchzuführenden Eingriffen. Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um eine Komplikation und muss deshalb auch nicht zu einer DRG zusammengefasst werden.

    Gruß
    Fiedler

    Hallo Forum,
    im Zuge der Budgetverhandlungen sind wir auf ein Problem gestoßen: Die DRG R64Z treffe ich nur mit der Z51.0 als HD und dem Carcinom als Nebendiagnose. Nach den (neuen und alten) Kodierrichtlinien darf die Z51.0 nur dann als HD kodiert werden, wenn der Patient am gleichen Tag wieder entlassen wird (also praktisch ein Tagesfall ist). Wie kann dann aber die DRG R64Z eine mittlere VD von 7,9 Tagen haben??? Habe ich einen Knoten im Hirn oder gibt es hier eine Diskrepanz zwischen den Kodierrichtlinien und dem Grouper?

    Gruß aus Celle

    Hallo Kodierexperten!
    Wer kann mir helfen bei dem Fall:
    Pat. hatte nach Verkehrsunfall und Bauchtrauma einen Anus praeter im Ausland erhalten, Nun kommt er zur Rückverlagerung zu uns ins KH.
    Meine Kodierversuche:
    Z93.3 => DRG 961Z
    T91.5 => DRG 961Z
    Das ist also nicht richtig.
    Ich habe aber Bedenken hier die Colonperforation als HD zu verwenden (nach dem Muster der Carcinome).
    Wer hat eine bessere Idee??
    Schon mal vielen Dank für alle Vorschläge von

    U. Fiedler aus C.

    Hallo, liebes Forum, ich habe ein Problem mit dem RG bei einer Tuberkulose. Eine Patientin kam mit einem Weichteiltumor in der Thoraxwand zur PE. Die Histo ergab ein Tuberkulom. Bei der weiteren Diagnostik wurden auch Veränderungen in den Rippen festgestellt. Die Histo ergab auch hier ein Tuberkulom. Die Pat. erhielt dann eine 3fach Therapie i.v. und war insgesamt 69 Tage stationär. Die Zeit erscheint mir bei der Diagnose angemessen. Wenn ich nun in den Grouper die DRG-konforme HD "Weichteiluberkulose" (zusammen mit einigen unbedeutenden ND) eingebe, erhalte ich ein RG von 0,47!!!! Bei der nicht korrekten HD "Knochentuberkulose" kommt der Grouper auf 5,17. Hier liegt meinem Verständnis nach eine falsche MDC-Zuordnung vor. Der Fall ist bei der richtigen Kodierung eindeutig unterbewertet. Oder liegt es einfach daran, dass Australier eventuell keine Tuberkulose haben?? und man den Fall nicht mit einem australischen Grouper bearbeiten kann? Hat wer anders ein ähnliches Problem?
    Viele Grüße aus Celle