Guten Morgen,
Die Sichtweise des MD haben wir jetzt schriftlich:
"...beginnt die neurologische Komplexbehandlung mit der Erhebung des ersten
neurologischen Befundes auf der spezialisierten Einheit im Sinne der Mindestmerkmale und endet mit dem
letzten dokumentierten neurologischen Befund im Sinne des OPS..."
Hallo MiChu,
leider entspricht die Sichtweise "Ihres" MD nicht den diesbezüglichen Festlegungen des OPS, die da lauten:
- "Mindestens viermaliger Erhebung pro vollendetem 24-Stunden-Intervall und Dokumentation des neurologischen Befundes durch einen Arzt zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen. Der Abstand zwischen den einzelnen Erhebungen darf höchstens 8 Stunden betragen"
Dass die Komplexbehandlung - schon - mit der letzten neurologischen Befunderhebung endet, wird nicht bestimmt.
Ausreichend ist z.B. die Befunderhebung bei Aufnahme, nach 6 Std., nach 12 Std. und nach 18 Std., sofern der Patient mindestens 24 Std. auf der Stroke betreut wurde (analog § 29 StVZO iVm Anlage VIII: "Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung .... zu unterziehen: PKW 24 Monate".
Nach der letzten HU darf der PKW noch 24 Monate gefahren werden, ohne dass "der TÜV abläuft".
Viele Grüße
M2