Hallo Rokka,
dannn schauen Sie mal im Anhang zu den DKR 2010:
"Anhang B
150 Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2010
D003i Nebendiagnosen
Absatz Symptome als Nebendiagnose:
Für Symptome gelten nunmehr die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen. FürKodierzwecke müssen Nebendiagnosen und Symptome als Zustände interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
• therapeutische Maßnahmen
• diagnostische Maßnahmen
• erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.
Somit gelten für die Kodierung von Symptomen als Nebendiagnosen die gleichen Bedingungen wie für die Kodierung von Diagnosen als Nebendiagnosen. Die Frage, ob es sich um eine Diagnose oder um ein Symptom handelt, ist im Zusammenhang mit der Kodierung von Nebendiagnosen nicht mehr zu stellen. Hierdurch soll eine Vereinfachung der Kodierung erreicht werden.
Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Kopfschmerzen bei Migräne mit der neuen Regelung nicht beabsichtigt. Die Kodierung eines ausgeprägten Aszites bei Leberzirrhose mit Entlastungspunktion ist für eine sachgerechte Fallabbildung hingegen erforderlich."
Ich denke, das lässt die Kodierung zu.
Viele Grüße
M2