Hallo Herr Horndasch,
die AWP ist eine Pauschale für den Aufwand, der durch die erneute Beschäftigung des Krankenhauses mit dem Abrechnungsfall resultiert, und wird durch Übersendung der Unterlagen an den MD "ausgelöst", sofern die weiteren Voraussetzungen, insbesondere keine Minderung des Abrechnungsbetrages, bestehen.
Ich denke, das meinen Sie, und nicht, dass jedwede Prüfung, die durch den MD angezeigt wird und die nicht zu einer Minderung der Abrechnung führt, eine AWP auslöst.
... Bei Einleitung eines Erörterungsverfahrens ist aber in der Regel durch den MD vorab eine Prüfung mit Minderung des Rechnungsbetrages erfolgt. Beim Erörterungsverfahren selber ist der MD erstmal nicht involviert und die alleinige Prüfung erfolgt durch die Krankenkasse.
Von daher sehe ich die Abrechnung einer AWP nach positiv abgeschlossenen Erörterungsverfahren eher kritisch.
Der MD mindert keinen Rechnungsbetrag. Eine Minderung folgt immer erst einer leistungsrechtlichen Entscheidung des Kostenträgers.
Übrigens, auch wenn vom Medizinischen Dienst regelmäßig Diagnosen und OPS "gelöscht" werden, liegt ein solches Vorgehen weit außerhalb der Befugnis eines Gutachters. Es offenbart allenfalls ein grundsätzliches Fehlverständnis von Begutachtung.
Viele Grüße
M2