Beiträge von medman2

    Hallo GW,

    für den Fall, dass eine unmittelbare, ärztlich geprüfte Abweisung der Behandlung erfolgt, ist eine Vergütung von 4,74 € (tags) bzw. 8,42 € (nachts) geradezu lächerlich und sicher nicht einmal ansatzweise kostendeckend.

    Es geht mir bei o.g. Thread aber darum, ob Krankenhäuser überhaupt ein Interesse daran haben, die ambulante Notfallbehandlung in immer größerer Häufigkeit durchzuführen.

    Wie ist da Ihre Position, wie sieht es die Gemeinde?

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo Gemeinde,

    "Muss ein Notfallpatient direkt in der Klinik behandelt werden - oder kann er zum niedergelassenen Arzt gehen? Für die Beantwortung dieser Frage gibt es eine neue Pauschale, mit der die Krankenhäuser sehr unzufrieden sind" so titelt Spiegel online.


    Ich habe da irgendwie ein Verständnisproblem. Krankhäusern wird immer vorgehalten, sie würden sich nach der ambulanten Notfallversorgung drängen.


    Die ist aber hoch defizitär. Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser überhaupt daran Interesse haben können.


    Die ambulante Notfallversorgung ist nach meinem Verständnis sozialgesetzlich genuine Aufgabe der niedergelassenen Ärzte.


    Gibt es Krankenhäuser, die sich darum reißen?


    Viele Grüße


    Medman2

    Hallo aufwunschgeloescht1,

    ja. Nur Obacht, T81.1 ist nicht nur ein hämorrhagischer Schock, sondern auch

    • Schock während oder als Folge eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert
    • Kollaps o.n.A.
    • Schock (endotoxisch) (hypovolämisch) während oder als Folge eines Eingriffes
    • Postoperativer Schock o.n.A.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo,

    sofern eine Behandlung unter dem V.a. erfolgt, bedarf es m.E. keines kulturellen Nachweises, sofern eine Pilzinfektion nicht definitv ausgeschlossen ist (DKR D008). Mal abgesehen davon, dass derartige Medikamente kaum als Bedarfsmedikation angeordnet und von den Mitarbeitern der Pflege über die letztendliche Verabreichung entschieden wird, wäre eine entsprechende Dokumentation, z.B. im Arztbrief, hilfreich.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo,
    ich möchte das Thema nochmals anstoßen mit einem konkreten Fall:

    Pat. wird mit einer Anämie aufgenommen, Hb 8,5 g%, MCV 116pg (erhöht), MCH 39 (erhöht), festgestellt wird - dazu passend - ein Folsäuremangel (2,9 ng/ml) wie auch ein Eisenmangel (Transferrinsättigung 8,5 %), bei Harnwegsinfekt u. CRP hoch Ferritin mit 230 ng/ml nicht verwertbar, B12 normal.

    Wie beurteilen Sie die Kodierung mit
    D 53.8 (sonst. alimentäre Anämie)
    E61.1 Eisenmangel
    E53.8 Mangel Vitamin B-Komplex

    Vielen Dank

    Medman2

    Hallo Herr Breitmeier,

    um es nochmals klarzustellen, auch ich bin nicht der Meinung, dass die MDK-seitige Begutachung immer durch einen entsprechenden Facharzt erfolgen muss.

    Was mich stört, ist Ihre Begründung:
    "Im ersten Fall ist in 90% der Fälle kein Facharztstandard erforderlich, da auch das Gegenüber ( Medizincontrolling) keinen Facharztstandard garantieren kann."

    Es bedeutet, dass auf eine fachärztliche Begutachtung verzichtet wird, weil die Gegenseite auch nicht entsprechend facharztbesetzt ist, nicht weil sie fachlich entbehrlich ist.
    Maßstab für die Durchführung eines fachärztlichen Gutachtens ist das Gegenüber, nicht das Erfordernis.

    Nochmals darf ich darauf hinweisen, dass eine Zweitbegutachtung seitens der Kostenträger häufig kategorisch abgelehnt wird.

    Wenn Sie dann ausführen, dass bei gerichtsanhängigen Verfahren tunlichst ein fachärztliches Gutachten erfolgt, frage ich mich, weshalb. Um evtl. fachlichen Unzulänglichkeiten zu begegnen? Um den äußeren Schein zu wahren?

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo Herr Breitmeier,

    da habe ich mich evtl. missverständlich ausgedrückt. Es ist nicht meine Meinung, dass die von einem Nichtfacharzt vorgetragene Meinung nicht fundiert ist.

    Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass viele nichtärztliche Kodierer und Medizincontroller kordiertechnische Regeln besser beherrschen als (medizinisch) fachärztlich qualifizierte Ärzte.

    Die zutreffende Kodierung resultiert jedoch aus der Kombination von medizinisch zutreffender Einschätzung mit kodiertechnisch adäquater Umsetzung.

    Die medizinische Einschätzung kann durchaus differieren zwischen einem Arzt mit entsprechender "medizinischer Grundbildung" in dem betreffenden Gebiet und dem Facharzt auf diesem Gebiet. Maßgeblich ist dann die fachärztliche Einschätzung.

    Ihre Aussage, fachärztliche Expertise sei bei der Begutachtung nicht erforderlich, da auch die Gegenseite diese nicht durchgängig biete und erst bei Gericht sei dies erforderlich, ist so, als wenn eine Krankenhausbehandlung bewusst nicht auf fachärztlichem Standard erfolgt und man dann im Regressfall fachärztliche Expertise nachschiebt.

    Im Übrigen sind die Erstgutachten des MDK Entscheidungsgrundlage der Kostenträger, eine Zweitbegutachtung wird ganz häufig seitens der Kostenträger kategorisch abgelehnt. Mit dem von Ihnen geschilderten Vorgehen riskiert der MDK seine Reputation als neutrale und fachlich hinreichend qualifizierte Begutachtungsinstitution. Der Eindruck eines monetär orientierten und unqualifiziert vorgehenden Inkassounternehmens wird dadurch propagiert.

    Es ist überdies wenig glaubwürdig, wenn in zahlreichen MDK-Gutachten auf das Qualitätsgebot gemäß § 2 SGB V hingewiesen wird, in der eigenen Arbeit aber auf ein entsprechendes Qualitätsniveau verzichtet wird, da auch das Gegenüber dies vermeintlich nicht bietet.

    Beste Grüße

    Medman2


    ... Im ersten Fall ist in 90% der Fälle kein Facharztstandard erforderlich, da auch das Gegenüber ( Medizincontrolling) keinen Facharztstandard garantieren kann.

    Hallo Herr Breitmeier,
    das ist m.E. eine dürftige Argumentation. Wenn Sie ausgeführt hätten, dass Facharztstandard nicht erforderlich sei, weil sich die meisten Fragen mit einer entsprechenden "medizinischen Grundbildung" beantworten lassen, könnte man darüber ja diskutieren. Aber, die Krankenhausseite argumentiert nicht fundiert, da braucht auch der MDK nicht fundiert zu beurteilen, ist wenig überzeugend.
    Fernab davon, woher haben Sie die Kenntnis, dass seitens des Krankenhauses in 90% der Fälle ohne fachärztliche Expertise beurteilt wird?

    Viele Grüße

    Medman2