Hallo Herr Breitmeier,
da habe ich mich evtl. missverständlich ausgedrückt. Es ist nicht meine Meinung, dass die von einem Nichtfacharzt vorgetragene Meinung nicht fundiert ist.
Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass viele nichtärztliche Kodierer und Medizincontroller kordiertechnische Regeln besser beherrschen als (medizinisch) fachärztlich qualifizierte Ärzte.
Die zutreffende Kodierung resultiert jedoch aus der Kombination von medizinisch zutreffender Einschätzung mit kodiertechnisch adäquater Umsetzung.
Die medizinische Einschätzung kann durchaus differieren zwischen einem Arzt mit entsprechender "medizinischer Grundbildung" in dem betreffenden Gebiet und dem Facharzt auf diesem Gebiet. Maßgeblich ist dann die fachärztliche Einschätzung.
Ihre Aussage, fachärztliche Expertise sei bei der Begutachtung nicht erforderlich, da auch die Gegenseite diese nicht durchgängig biete und erst bei Gericht sei dies erforderlich, ist so, als wenn eine Krankenhausbehandlung bewusst nicht auf fachärztlichem Standard erfolgt und man dann im Regressfall fachärztliche Expertise nachschiebt.
Im Übrigen sind die Erstgutachten des MDK Entscheidungsgrundlage der Kostenträger, eine Zweitbegutachtung wird ganz häufig seitens der Kostenträger kategorisch abgelehnt. Mit dem von Ihnen geschilderten Vorgehen riskiert der MDK seine Reputation als neutrale und fachlich hinreichend qualifizierte Begutachtungsinstitution. Der Eindruck eines monetär orientierten und unqualifiziert vorgehenden Inkassounternehmens wird dadurch propagiert.
Es ist überdies wenig glaubwürdig, wenn in zahlreichen MDK-Gutachten auf das Qualitätsgebot gemäß § 2 SGB V hingewiesen wird, in der eigenen Arbeit aber auf ein entsprechendes Qualitätsniveau verzichtet wird, da auch das Gegenüber dies vermeintlich nicht bietet.
Beste Grüße
Medman2