Hallo Herr Runge-Durst,
brillante Argumentation, dazu noch humorvoll.
Den "großen weißen Schimmel" gibt es nach strenger alter Rechtschreibung nicht, denn ein großes Weiß ist nicht bekannt. Grammatikalisch zutreffend müsste es heißen "großer, weißer Schimmel". Vielleicht ist das aber auch verkehrt.
Vorsicht ist geboten aufgrund neuer Rechtschreibregeln. Zum gekennzeichneten letzten Komma im Satz
- "Erkennt die Krankenkasse bei der Prüfung nach § 3 Auffälligkeiten, die es erforderlich machen, eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhausleistungen oder der Korrektheit deren Abrechnung nach § 275 Absatz 1c SGB V einzuleiten, hat sie dem Krankenhaus die Auffälligkeiten innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der nach § 3 übermittelten Daten und der entsprechenden Krankenhausrechnung so konkret wie möglich mitzuteilen, und hierzu zumindest die Art der Prüfung wie folgt zu bestimmen ..."
habe ich einmal fundierte Hilfe bei der Duden-Sprachberatung erhalten, nachdem ich verschiedene belesene Bekannte, u.a mit Germanistik-Studium, konsultiert hatte.
Allein "streng am Wortlaut orientiert" ist nicht mehr Maß der Dinge (s. BSG-Urteil, R-Nr. 14). Der 1. Senat interpretiert nahezu nach Belieben (s. sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung), selbst bei eindeutiger Formulierung.
Inhaltlich stimme ich Herrn Selter und Herrn Breitmeier zu.
Viele Grüße, ebenfalls von einem Hobby-Juristen
Medman2