Hallo wertes Forum,
unverändert habe auch ich Schwierigkeiten mit der MDK-seits vertretenen Auffassung, dass grundsätzlich jede Marcumartherapie ohne Blutung mit Z92.1 zu verschlüseln ist.
- Znächst ist zu definieren, was Krankheit ist. Nach neuerer krankenversicherungsrechtlicher Rechtsprechung (vgl. Wikipedia "Krankheit") wird unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.).
- Nach den Erläuterungen zu Kapitel XXI ICD (Z-Diagnosen) sind die Kategorien "Z00-Z99 ... für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. " (Hervorhebung durch Verfasser)
- Im Weiteren wird dieses u.a. beschrieben als ein "Problem, das an sich keine Krankheit oder Schädigung ist".
Handelt es sich bei der von Herrn Wegmann beschriebenen Konstellation um eine Krankheit im vorgenannten Sinne? Ja, denn es liegt eine kritische und behandlungsbedürftige Verminderung der Gerinnung vor.
Handelt es sich um eine Situation die nicht als Krankheit zu definieren ist, sondern lediglich als Problem? Nein, da eine Krankheit vorliegt.
Die einzige Stütze fände die Auffassung des MDK in den weiteren beispielhaften Erläuterungen zu Kapitel XXI, in denen es u.a. heißt "Wenn eine Person, wegen einer Krankheit ... das Gesundheitswesen zu einem speziellen Zweck in Anspruch nimmt, z.B. um eine begrenzte Betreuung oder Grundleistung wegen eines bestehenden Zustandes zu erhalten" (Hervorhebung durch Verfasser).
Eine diesbezüglich begrenzte Betreuung liegt nicht vor, es erfolgte eine vollumfängliche Krankenhausbehandlung.
Ist der Zustand unter dem Problem Z92.1 - Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
(Exkl.: Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien (D68.3-)) zu fassen, weil keine Blutung vorliegt?
Nein! Hier wird der zu berücksichtigenden und/oder mit entsprechendem Aufwand verbundene "Begleitumstand" ("Problem") einer vorbestehenden Marcumarisierung ohne therapiebedürftige Verminderung der Gerinnungssituation beschrieben.
Der Kode D68.33 beschreibt eine hämorrhagische Diathese (Blutungsbereitschaft) (s. Phlox). Die Erweiterung "Blutung bei Dauertherapie mit Cumarinen (Vitamin-K-Antagonisten)" besagt als Inklusivum, dass dieser Kode auch bei einer Blutung zu verwenden ist, aber nicht nur bei einer Blutung.
Zusammenfassend ist nach meinem Verständnis die Kodierung der Hauptiagnose mit D68.33 zutreffend.
Viele Grüße
Medman 2