Beiträge von prosenke

    Liebes Forum,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    1. Problembeschreibung:

    Komplikationen nach Chemotherapien bei Carcinomen

    (Komplikationen: Neutropenie, Anämie, Fieber, Übelkeit etc.)

    Konkret:

    ein Patient kommt nach einem abgeschlossenen stationären Aufenthalt, in dessen Rahmen eine Chemotherapie erfolgte, aufgrund der vorgenannten Komplikationen (einer oder mehrerer) erneut zur stationären Aufnahme - wobei von dem Zusammenhang \"Chemotherapie --> Komplikationen\" ausgegangen wird

    2. Frage:

    Wahl der Hauptdiagnose:

    - ist hier die jeweilige Komplikation (Neutropenie, Anämie, Fieber, Übelkeit etc.) als Hauptdiagnose zu dokumentieren oder

    - das Carcinom, welches ursächlich für die Chemotherapiegabe und somit auch die hieraus resultierende(n) Komplikation(en) ist?

    3. Lösungsansatz:

    Das Carcinom ist aufgrund der unter 2. genannten Ursachenabfolge als Hauptdiagnose zu wählen.

    4. Deusche Kodierrichtlinien (DKR)

    Lt. DKR ist im Fall der alleinigen Therapie eines Carcinom - [c=red]Symptoms [/code] auch dieses als Hauptdiagnose zu wählen (Krämpfe bei Hirntumor).
    - Sind Komplikationen den Symptomen in Kodierhinsicht gleichzusetzen? -

    In dem sich hierzu anschließenden Kommentar in den DKR ist von Symptomen und Komplikationen, wie sie oben genannt sind, immer nur in Form von Nebendiagnosen die Rede.


    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    prosenke

    Guten Abend liebes Forum,

    in unserem Klinikum ist eine Diskussion hinsichtlich der Berechnung der Beatmungzeiten hinsichtlich der folgenden Konstellation entstanden:

    - 17 Stunden intraoperative Beatmung
    - 15 Stunden keine Beatmung
    - 14 Stunden erneute Beatmung

    Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu:
    1.) der Anrechenbarkeit der 17 Stunden und
    2.) der Anrechenbarkeit der Nichtbeatmung / Pause?

    Unstrittig ist die Anrechenbarkeit der 14 Stunden.

    (Argumentation bzgl. der \"Pause\" = die 15 Stunden nach der Operation notwendige Beatmung wäre ohne die erfolgte OP wahrscheinlich nicht erfolgt).

    Wie beurteilen Sie dieses?

    Danke im Voraus!

    Einen schönen Abend wünscht

    Prosenke

    Guten Abend,

    in letzter Zeit kommt es in unserem Klinikum im Bereich der Kinderchirurgie zu gehäuften Anfragen des MDK’s hinsichtlich der Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes am Vortag eines operativen Eingriffs.

    Diese Anfragen werden auch dann gestellt, wenn es sich um Kinder handelt, welche das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Letztere werden in unserem Haus grundsätzlich einen Tag vor dem Eingriff aufgenommen, da nicht sichergestellt werden kann,
    1.) dass im häuslichen Umfeld ab 2 Uhr mgds. keine Nahrung mehr verabreicht wird (die Kinder werden stationär per Infusion versorgt)
    2.) dass die Operation auf den frühesten Termin gelegt wird, so dass man die Kinder mgds. einbestellen könnte (aufgrund eventueller Notfälle kann es hier zu Verschiebungen kommen)

    Wir sehen die praeoperative stationäre Aufnahme bei diesen kleinen / jungen Patienten aus den vorgenannten Gründen nach wie vor als gerechtfertigt an, hätten hierzu aber gern Erfahrungsberichte anderer Mitglieder, um uns gfalls auf diese berufen, bzw. deren Argumentation anschließen zu können.

    Vielen Dank!

    prosenke

    Hallo liebes Forum,

    vor dem Hintergrund eines in Relation zu dem operativen Aufwand geringen Erlöses bei einer plastischen Rekonstruktion der Klitoris (welche aufgrund eines androgenitalen Syndromes erfolgen musste), die folgende Frage:

    ist es möglich die vorgenannte Operation mit einem anderen (oder ergänzenden) OPS-Code als \"5-713.2\" (= Ziehharmonikaplastik) abzubilden?

    In dem in unserem Hause konkreten Fall hat eine fast 9-stündige Operation stattgefunden
    -- aus der Kodierung der ICD \"E25.00\" ( 21-Hydroxylase-Mangel - AGS\" ) und des o.g. OPS resultiert die DRG \"K09B\" (ca. 4.200,-- €), welches uns, wie bereits erwähnt, als sehr gering erscheint.

    Vielleicht lässt das DRG-System hier noch eine andere Kodiermöglichkeit zu, welche wir nicht bedacht haben?!

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für etwaige Antworten!

    Viele Grüße aus Lübeck

    Hallo \"Quod non in actis est, non est in mundo\",

    die intensivmedizinische Versorgung hat trotz des Begriffs \"peripher\" stattgefunden und wurde durch das Führen einens Intensivbogens belegt.

    Somit sind die Voraussetzungen zur Kodierung der Beatmung gegeben.

    Wichtig ist mir die Klärung des folgenden Punktes:
    Ist es korrekt, dass bei Patienten, welche auf einer peripheren Station intensivmedizinisch behandelt und über Maske beatmet werden, allerdings nicht mit dem Ziel der Entwöhnung (da heimbeatmet, bzw. Einstellung auf eine Heimbeatmung), die Pausen nicht zu der Beatmungszeit addiert werden dürfen?

    Ich hoffe, dass hierzu jemand eine Aussage machen kann.

    Viele Grüße

    Hallo liebes Forum,

    es wäre schön, wenn ich zu der folgenden Fallkonstellation eine Auskunft hinsichtlich der Beatmungskodierung bekommen könnte (es handelt sich um einen Patienten, welcher zunächst einen intensivmed. und anschließend einer Aufenthalt im Peripherbereich durchlaufen hat):

    1.) Intensivmed. Aufenthalt bei schwerer nicht-invasiv beatmungspflichtiger respiratorischer Dekompensation
    (COPD mit Lungenemphysem, obstruktives Schlafapnoesyndrom und cerebrale Durchblutungsstörungen).
    Stabilisierung der respiratorischen Situation mittels nicht-invasiver BIPAP-Beatmung.
    Folgende Kodierung wurde vorgenommen:
    sowohl die Beatmung, als auch die Entwöhnungspause auf der Intensivstation wurden dokumentiert

    2.) Im peripheren Stationsbereich erfolgte bei nachgewiesenen nächtlichen Sauerstoffentsättigungen bis 41% die Anpassung einer Beatmungsmaske mit BIPAP-Beatmung für die häusliche Versorgung, die nächtlich benutzt werden sollte. Der Patient wurde in die Bedienung des Gerätes eingewiesen und konnte es selbstständig nutzen.
    Folgende Kodierung erfolgte:
    lediglich die Maskenbeatmungszeiten ohne Pausen, da hier keine Entwöhnung zu erzielen war

    Ist es korrekt, dass bei Patienten, welche auf einer peripheren Station intensivmedizinisch behandelt und über Maske beatmet werden, allerdings nicht mit dem Ziel der Entwöhnung (da heimbeatmet, bzw. Einstellung auf eine Heimbeatmung), die Pausen nicht zu der Beatmungszeit addiert werden dürfen?

    Danke schon einmal!

    Viele Grüße

    P. Rosenke, Medizincontrolling Lübeck

    Liebes Forum,

    das o.g. Zusatzentgelt wird über die Kodierung des OPS-Codes \"8-812.3\" (Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom Kaninchen, parenteral) ausgelöst.

    In der Überschrift im OPS-Katalog (8-81)lautet es:
    \"Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren.\"

    Das Problem der Kodierung einer addierten Menge des Immunglobulins vom Kaninchen besteht darin, dass ausschließlich der o.g. Code existiert und eine Mehrfachangabe desselben wg. der vorgenannten Vorschrift nicht möglich ist.

    Ein Patient hat nun bei bestehender aplastischer Anämie über mehere Tage hinweg das genannte Präparat erhalten -- nach den Kodiervorgaben des OPS-Katalogs können wir es jedoch nur einmalig dokumentieren, so dass die Vergütung über das Zusatzentgelt deutlich zu gering ausfällt.

    Kann mir jemand beantworten, wie dieses Problem gelöst werden kann?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebes Forum,
    wenn ich den Tenor der Eintragungen dieses Forums richtig verstehe, würde eine Nierendysfunktion nach Transplantation nun auch nicht in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen, wäre also schicksalhaft (analog der Nachblutung nach Tonsillektomie) u. müsste somit keine Fallzusammenführung wg. Komplikationen nach sich ziehen?
    Ich bin im Bereich des Medizincontrollings u.a. für die Überprüfung der Kodierungen tätig u. bräuchte aktuell einen Tipp bzgl. des Vorgenannten.
    Danke im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    P. Rosenke

    Muss die Bewusstlosigkeit in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas auch kodiert werden, wenn diese vor dem stationären Aufenthalt auftrat u. zum Zeitpunkt des Beginns der Krankenhausbehandlung nicht mehr vorliegt?
    Meiner Meinung nach muss dieses so sein, um die Einschätzung der Schwere des Falls zu ermöglichen - bin aber nicht sicher!