Hallo Forum,
Hallo Herr Scholz und Herr KKTom,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Endscheidungsfindung:
§ 11 Abs. 4 Nr. 1 KHEntgG
Für 2003 und 2004 ist die LKA vorzulegen.
Und die Frage nach Budgetkürzungen bei einer Verweildauerreduzierung ergibt sich ja bekanntlicherweise aus § 6 BPflV.
Warum sollten die Kassen schon jetzt auf die Möglichkeit verzichten Budgetkürzungen vorzunehmen? Die Krankenhäuser nutzen ja auch alle rechtlichen Möglichkeiten aus, ihr Budget zu erhöhen.
Was meinen Sie mit "schon jetzt". Verzichten (freiwillige Tätigkeit) den die Krankenkassen in der Zukunft auf Budgetkürzungen? Und das Krankenhäuser versuchen in Zeiten eines gedeckelten Budgets dieses zu erhöhen ist doch irgendwo zu verstehen, oder? Zumal diese Ausgaben (für die KK und das System) nicht nur Kosten sind, sondern auch Investitionen. (Was in der Diskussion leider oft vergessen wird)
Bei einer Kalkulationsbaserate von 2960 € mal zwei Szenarien:
KH1 mit Baserate von 2100 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "dumm gelaufen"): Ausnutzung von VWD-Verkürzungen im Optionsmodell zur einzig noch möglichen Kostenreduktion, "Gesundschrumpfen". KK beruft sich auf geltendes Recht und schließt Budgetkürzungen nicht aus. Mögliches Ergebnis: Baserate 2004 wird 1950 €, KH1 pleite, KK schickt Patienten ins teurere Nachbar-KH.
Ein astreiner Fall von Kellertreppen-Effekt, oder?
KH2 mit Baserate von 3300 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "Glück gehabt"): Kein Optionsmodell, VWD konstant lassen, Rücklagen bilden für die Zukunft. Kalkulationsdaten 2006 abgeben, damit landesweites Baserate bei 3200 € landet. (KH vom Typ KH1 gibt es dann ja nicht mehr.)
Ab 2007 soll doch eine, zumindest landeseinheitliche (oder bundeseinheitliche?), Basisrate gelten und in den Jahre 2005/2006 wird die individuelle der landeseinheitlichen Basisfallrate angepaßt. Dh. spätestens dann wird es den Krankenhäusern mit historisch geringen Budgets besser gehen und die mit den hohen Budgets werden sich strecken müssen, da dann die Kostenstruktur angepaßt werden muß.
Ein Krankenhaus mit geringem Budget sollte auch geringe Kosten aufweisen, die unterhalb der dann ermittelten Basisrate (2007) liegen müßten. Das sind doch (völlig ohne Ironie) prima Kandidaten für eine Privatisierung.
Aber davon mal abgesehen, sollte doch gerade bei einer Umstrukturierung der Finanzierung bei den noch verbleibenden Budgetverhandlungen auf beiden Seiten Verständis für die jeweilige Position des anderen vorhanden sein. Also müßte doch durch schriftliche niedergelegte Absprachen solchen Auswirkungen entgegen gewirkt werden können?!?
Viele Grüße
Heiko Jaschik