Beiträge von Huibu

    Guten Tag zusammen,

    kann mir einer von Ihnen beantworten, wie das nun ganz praktisch mit dem ausfüllen der Tabelle funktionieren soll?

    Oder wo ich das nachlesen kann?

    Ich meine die Bereiche, die ans IQTIG gesandt werden sollen (zB. die OPS in A.9.....)

    Wir stufen derzeit noch nicht nach Routinedaten ein und ich bin gerade überfordert... :)


    Vielen herzlichen Dank!

    Huibu

    Hallo Jo_Hanna,

    bei den Kodes ist unter Info einiges beschrieben. ZB:

    Der Schweregrad einer Intelligenzstörung wird übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter Intelligenztests festgestellt. Diese können durch Skalen zur Einschätzung der sozialen Anpassung in der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese Messmethoden erlauben eine ziemlich genaue Beurteilung der Intelligenzstörung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung der allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen Diagnostiker ab.

    Intellektuelle Fähigkeiten und soziale Anpassung können sich verändern. Sie können sich, wenn auch nur in geringem Maße, durch Übung und Rehabilitation verbessern. Die Diagnose sollte sich immer auf das gegenwärtige Funktionsniveau beziehen.

    Aus meiner Erfahrung gibt es wenig Chancen ohne Assessment oder ohne ausführliche Einschätzungsdoku eines erfahrenen Diagnostikers (was auch immer das heißen mag) die ND durchzubekommen.

    Wir senden auch alte Testergebnisse mit und je nach Gutachter ist die restliche Doku ausreichend, allerdings ganz ohne Punktzahl bleibt wohl nur die F79.ff.

    Bin gespannt, ob es andere Erfahrungen gibt.

    Viele Grüße

    Hallo Katharina24,

    konsiliarisch? Heißt das, der Zahnarzt rechnet mit dem KH seine Leistungen ab? Oder war das eine Abteilung eines Krankenhauses? In der Regel rechnet der Zahnarzt mit der KK ab, auch wenn es während der stationären Behandlung erfolgte (je nach Vereinbarungen). Wenn der Zahnarzt nicht die Leistung bei "Ihnen" einreicht ist es meines Wissens auch nicht anzugeben. Die Schmerzen bei Aufwand (Schmerzmed.) natürlich schon...

    Viele Grüße

    Hallo,

    ...unglaublich...

    Wenn der Prüfauftrag die Fragestellung hat, würde ich im ersten Schritt eine Kopie der §301-Daten, in denen der Grad gemeldet wurde mit versenden. Insgesamt finde ich das allerdings nicht tolerabel und hoffe, so ein Spuk hat bald ein Ende! Verstehe da den MD(K) allerdings auch nicht.

    Viele Grüße

    Huibu

    Hallo TiBo,

    genaues weiß man nicht...:-)

    Also, wir haben uns im ersten Schritt entschieden die Einstufung nicht in der Akte vorzunehmen, sondern im Rahmen einer Excel-Liste, die dann mit den Nicht-Personenbezogenen-Daten an das Controlling gehen (in dem speziellen Fall also zB 20 Patienten KJ7). Die Personengebunden Angaben archivieren wir um ggf. irgendwann mal die Einstufungen nachvollziehen zu können. Nach Aktenlage müsste man ja alle Akten am Stichtag ziehen und den Eintrag vergleichen, bei einer Einzelfallprüfung dürfte es keine Rolle spielen.

    Ob das so richtig ist, weiß ich allerdings nicht genau.

    Ach ja - wir nutzen den Stichtag auch dazu die Hauptdiagnose abzugleichen und Langlieger zu diskutieren.

    Viele Grüße

    Huibu

    Hallo Katharina,

    lehne mich mal aus dem Fenster und sage ... je nach Systematik.

    Im DRG-Bereich gibt es kaum Gründe die F10.1 zu kodieren (vor allem nicht als Hauptdiagnose), weil selten die somatische Diagnose wirklich darauf zurückzuführen ist, bzw es im ICD den Konsum bereits beinhaltet zB Polyneuropathie und die F10.1 selten Handlungen/Aufwand nach sich zieht.

    Im PEPP Bereich kodiere ich die F10.1 wenn keine Sucht vorliegt, aber der Konsum nachgewiesen ist und der Patient aus diesem Grund "irgendeinen" Leidensdruck hat und das natürlich auch behandelt/thematisiert wird - aber bei Alkohol eher auch nicht als HD.

    Die F10.2 im DRG Bereich ebenfalls selten, weil dort meistens der Entzug eine Rolle spielt und nicht die Sucht an sich.

    Im PEPP-Bereich immer dann, wenn die Sucht spezifisch behandelt wird (Suchtgruppen, Suchthilfesystem ua.)

    Grob so...:-)

    "Nur" Atemalkohol oder Labor würden meines Erachtens nicht ausreichen, vor allem nicht, wenn das bei Ihnen zur Routine gehört.

    Vielleicht helfen ja alte MDK Gutachten? Da konnte ich ne Menge lernen.

    Viele Grüße

    Aber wenn der Konsiliararzt "nur" draufschaut, ..keine Salbe, kein Verband.., kann ich diese Erkrankung dann trotzdem als ND kodieren?

    ...:-)

    Konsil - Draufschauen - Diagnose stellen = Aufwand.

    Also ja.

    Problematisch wird es bei zufälligen Nebenbefunden im Sono oder ähnliches. Wenn der Befund außerhalb der Fragestellung liegt und sonst nichts weiter gemacht wird, dann dürfte das nicht angegeben werden.

    Gruß

    Huibu

    Hallo zusammen,

    ja, die MD´s sind unterschiedlich in den Anforderungen. Selbst die Gutachter untereinander arbeiten teilweise sehr unterschiedlich.

    Das ist manchmal ärgerlich.

    Mir geht es aber nochmal um den Begriff Sitzwache. Als ich noch psychiatrisch tätig war, hieß die Betreuung im Rahmen einer Fixierung auch Sitzwache. Ich weiß gar nicht mehr genau, wie wir eine 1:1 Betreuung ohne Fixierung genannt haben (was ja zeitweise deutlich aufwendiger ist...). Allerdings hatten wir damals einen Pool an Mitarbeitern, die diese Wache übernommen haben (nachts und am WE), die halt nicht die Qualifikation (und Bezahlung) aufwiesen, die heute gefordert ist. Ärzte im Studium, Pflegehelfer usw. Ich gehe davon aus, dass es Krankenhäuser gibt, die das weiterhin so handhaben und halt Krankenhäuser, die die "Wache" per Videoschaltung oder "durch die Scheibe" machen, oder auch Situationen vorkommen, in denen mehr als eine Person gleichzeitig betreut (und eben nicht nur "bewacht") wird, wenn zB zeitgleich zwei fixierte Menschen auf einer Station sind und da eben nicht für jeden Patienten eine Fachkraft abgestellt wird. Die Betreuung einer Kleingruppe ist im OPS abgeschafft worden, was ja nicht bedeutet, dass es das im wahren Leben nicht mehr gibt... Dementsprechend muss halt dokumentiert sein.

    Ich finde das ganze System völlig krank, alleine wenn ich mir das Wirtschaftlichkeitsgebot ansehe... "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. "

    Viele Jahre nach der DRG-Einführung sehen wir doch alle, dass Leistungen darüber hinaus nicht anerkannt werden. Das PEPP-System ist dabei sich anzupassen.

    Ein schönes Wochenende.

    Huibu