Hallo,
ich hatte den MD in bisherigen Gutachten so interpretiert (nur meine Gedanken und Erfahrungen dazu):
- Ist es eine 1:1 Betreuung oder eine Fixierung mit 1:1 Betreuung und ist die 1:1 Betreuung angeordnet - denn darum geht es? (Lösen wir mit einem Kästchen zum ankreuzen neben der Fixierungsanordnung).
- Ist es eine 1:1 Betreuung oder halt nur eine Sitzwache? Bei einer Sitzwache ist das Mindestmerkmal der Qualifikation nicht notwendig und somit nicht anzugeben.
- Regelmäßige Doku (bei uns 30 Minütig) über Betreuung bzw. Betreuungsangebote und Stimmung des Patienten (Kurz und knapp) plus alle 15 Min Handzeichen.
- Bei Betreuerwechsel einmal den vollen Namen zu den Handzeichen angeben, damit theoretisch bei einer Strukturmerkmalsprüfung die Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Das sind derzeit die formalen Kriterien, die nach langem Hin und Her bei uns zu weniger Streichungen in dem Bereich führten. Ein Gutachten hatten wir allerdings auch schon, was die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme anzweifelte und meinte eine Sitzwache hätte gereicht. Da half dann nur die Einigung mit der KK.
Vielleicht hilft es etwas weiter. Ich persönlich kann nur empfehlen das Wort Sitzwache im Sprachgebrauch zu verbannen, denn das ist nicht das, was mit einer 1:1 Betreuung gemeint ist...
Viele Grüße
Huibu