Beiträge von Huibu

    Hallo,

    ich hatte den MD in bisherigen Gutachten so interpretiert (nur meine Gedanken und Erfahrungen dazu):

    1. Ist es eine 1:1 Betreuung oder eine Fixierung mit 1:1 Betreuung und ist die 1:1 Betreuung angeordnet - denn darum geht es? (Lösen wir mit einem Kästchen zum ankreuzen neben der Fixierungsanordnung).
    2. Ist es eine 1:1 Betreuung oder halt nur eine Sitzwache? Bei einer Sitzwache ist das Mindestmerkmal der Qualifikation nicht notwendig und somit nicht anzugeben.
    3. Regelmäßige Doku (bei uns 30 Minütig) über Betreuung bzw. Betreuungsangebote und Stimmung des Patienten (Kurz und knapp) plus alle 15 Min Handzeichen.
    4. Bei Betreuerwechsel einmal den vollen Namen zu den Handzeichen angeben, damit theoretisch bei einer Strukturmerkmalsprüfung die Qualifikation nachgewiesen werden kann.

    Das sind derzeit die formalen Kriterien, die nach langem Hin und Her bei uns zu weniger Streichungen in dem Bereich führten. Ein Gutachten hatten wir allerdings auch schon, was die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme anzweifelte und meinte eine Sitzwache hätte gereicht. Da half dann nur die Einigung mit der KK.

    Vielleicht hilft es etwas weiter. Ich persönlich kann nur empfehlen das Wort Sitzwache im Sprachgebrauch zu verbannen, denn das ist nicht das, was mit einer 1:1 Betreuung gemeint ist...

    Viele Grüße

    Huibu

    Hallo zusammen,

    wie wird in den unterschiedlichen Einrichtungen mit Medizinischen Begründungen bei befristeten Kostenübernahmen umgegangen? Wir machen dies per DTA - kurz und sachlich. Nun reicht es einer Privaten Kasse so nicht aus, diese besteht auf ausführliche Berichte. Ist dies üblich? Nach welcher rechtlichen Grundlage? Habt Ihr Tipps? Möchte eigentlich nicht, dass wir wieder dazu übergehen ganze Arztbriefe dahin zu senden - während des Aufenthaltes.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Viele Grüße

    Huibu

    Hallo,

    meines Wissens darf der Entzug nicht mit dem schädlichem Gebrauch gleichzeitig angegeben werden. Ein Entzug schließt auch die Abhängigkeit ein (sonst wär man ja nicht entzügig...). Die Abhängigkeit selber gibt man ja eh nur an, wenn spezifisch was daran gemacht wurde (Suchtgruppe oä.).

    Ach ja, Inhaltlich könnte man noch darüber diskutieren, ob wirklich ein Entzug stattfand, da Pregabalin ja auch als Mittel gegen Angststörung zugelassen ist. Ggf. ist diese "mitbehandelt" worden und tritt nun nach absetzen viel deutlicher zutage... Aber das wäre ja ne andere Diskussion...

    Viele Grüße

    Hallo,

    bei uns entwickelt sich das täglich... Home Office wird (noch vereinzelnd) möglich gemacht, da ich persönlich aber mit den Akten arbeite bringt mir das nicht viel. Wir haben erstmal alle unnötigen Kontakte (Besprechungen, Übergaben usw) abgesagt und halten Mindestabstand (Schreibtischentfernungen, wenn möglich Bürowechsel mit mehr Abstand zu den Stationen oä) ein. Ein sehr "ruhiges" arbeiten zur Zeit.

    Ich persönlich bin da nicht verunsichert, sondern frage mich ob, bzw. wann die Ansage kommt, dass wir wieder am Patienten arbeiten sollen.

    Viele Grüße

    Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten...

    Es sind meistens bestimmte Kassen, mit denen wir dann diese Probleme haben und die lassen Erfahrungsgemäß eher weniger mit sich reden.

    Kassen, die vor Ort Ansprechpartner haben und die regionalen Gegebenheiten kennen lassen die Fälle "noch" meistens nicht prüfen oder sprechen im Falldialog mit uns und wir einigen uns im Sinne der Versicherten und des Krankenhauses.

    @E_Horndasch: Da könnten Sie wohl recht haben....:S

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, meine Frage ist hier einigermaßen richtig zugeordnet....:/;)

    Wir haben neuerdings immer häufiger Probleme mit teilstationären Leistungen und folgenden MDK-Gutachten, die Fehlbelegung und ambulant möglich bescheinigen. Soweit so unschön.

    Derzeit habe ich allerdings auch mehrere negative Gutachten, in denen es um Zusatzentgelte (Octagam, Tysabri und ähnliches) geht, worin dann auch die ambulante Behandlungsmöglichkeit aufgezeigt wird und somit automatisch auch die zeitweise mehrere Tausend Euro hohen

    ZE´s gestrichen werden.

    Nun ist es regional so, dass im Umkreis von ca 50km nur eine Praxis die Gabe von solchen Medikamenten überhaupt anbietet und nicht jeder dieser Patienten dort angebunden ist und es werden keine neuen Patienten angenommen, bzw. nur mit mehrmonatiger Wartezeit.

    Wie würdet Ihr in solchen Fällen reagieren, bzw. welche Möglichkeiten haben wir, damit solche Leistungen zumindest Kostendeckend erbracht werden können? Eine Ermächtigung liegt nicht vor und ist wohl bereits mehrmals abgelehnt worden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und schönes Wochenende!

    Huibu

    Hallo Achilles,

    bin zwar kein Profi zum Thema Entlassmanagement, aber soweit ich das verstanden habe dürfen Krankenhäuser nichts explizit gefordertes weglassen.... aber alle Punkte, die für die jeweiligen Abteilungen/Kliniken/Krankenhäuser wichtig sind hinzufügen.

    Somit sollte das, wenn bei Ihnen gewünscht und wichtig, also ohne Probleme möglich sein.

    Viele Grüße

    Hallo aufwunschgeloescht1,

    Fallbegleitung ist so ein schönes Thema...
    Ich persönlich hab da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht und es kommt auch sehr darauf an, wie die Strukturen in den jeweiligen Bereichen aufgebaut sind.

    Mein Favorit:
    Teilnahme an wirklich guten nicht allzu ausufernden Visiten oder Besprechungen Berufsgruppenübergreifend - 2mal die Woche, dort kann ich Fragen stellen, schnappe viel auf und kann Doku direkt vor Ort hinterfragen bzw. checken... Außerdem steht dann zu 80% die Hauptdiagnose fest und die Verweildauergrenzen/ die Entlassungsplanung kann kommuniziert werden. Nach dem Motto - gibt es einen Grund warum der Patient noch nicht entlassen werden kann und somit die obere Grenzverweildauer überschreitet? Und wenn ja, dann bitte dokumentieren und wenn es keinen Grund gibt - bitte Entlassung.

    Täglich in die Akten schauen halte ich für mich nicht für praktikabel - es ändert sich einfach oft zu wenig und ist dann zu zeitintensiv.
    Es kommt aber generell darauf an, wie die Zusammenarbeit verläuft, welche Bereiche betreut werden, gibt es W-Lan und ein Notebook, damit Sie flexibel sind, wie die Haltung der GF für sowas ist usw... Wenn die Doku gut ist, hat man hinterher ja mit dem MDK auch keine Probleme und ist deutlich effizienter, als wenn man fallbegleitend kodiert. Wenn es gewünscht ist, dass sich qualitativ (zB E-Briefe) etwas ändert, dann ist fallbegleitend sehr gut - mit dem nötigen Standing in den Bereichen...

    Für welche Bereiche und wie viele Betten sind Sie denn zuständig? Und wie handhaben das die ggf. vorhandenen Kollegen?

    Gruß Huibu

    Hallo Forum,

    ich habe eine kleine Verständnisfrage. Pat. mit Necrobiosis lipoidica und Diabetes. Im Exclusivum bei der L92.1 steht nun die Verbindung zum Diabetes. Wie ist da die korrekte Kodierung?
    Oder gibt es etwas spezifischeres, wenn beides zusammen auftritt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Huibu