Beiträge von herby_

    Moin,
    in der OPS heißt es \"..... das Monitoring darf nur zur Durchführung spezieller Untersuchungen unterbrochen werden.....\" Eine singuläre Messung der Temperatur ist daher ein beliebtes Agriffsziel des MdK. Lösung: alle 4h kontrollieren :)

    hallo,
    der ICD führt Sie über die Inclusiva explizit in die D13.7 und die wiederum führt im grouper in die MDC 10 und von da aus über die Funktion UOR in die 901.
    Ich glaube, aus der Nummer kommen Sie nicht raus.
    Die 901B ist in diesem Fall die korrekte DRG (Glück für die Kasse :( ))

    Hallo,
    ich denke hier einfach an die FPV 2009

    Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist,
    wegen einer [c=#ff0048]in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation[/code]im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung.....

    ich denke, dass hier sicher keine Verantwortung des Krankenhauses besteht... oder?

    Moin,
    ich kenne dieses Szenario aus der Kodierung einer Nabelhernie ohne Plastik (ist selten, kommt aber mal vor) Gibt\'s auch nicht im 115er. Ich frage den Kostenträger dann nach einem Vorschlag, wie wir das denn ambulant abrechnen sollten..... prinzipiell wären wir ja dazu bereit. Das führt häufig zum \"Kopfkratzen\" beim Kostenträger und die Sache verläuft im Sande.

    Ein freundliches Hallo an alle DRG Mitstreiter.

    In unserer Rheumatologie werden vermehrt Prostacyclin Infusionen in einem stationären Regime durchgeführt.
    Als mindestens 6 stündige Infusion an 5 aufeinanderfolgenden Tagen.

    Unsere lieben Freunde vom MdK sehen hier regelmäßig eine primäre Fehlbelegung.

    Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder kann eine \"harte\" Literaturangabe machen, die die stationäre Behandlung rechtfertigt?

    Grüße aus dem sonnigen Norden

    Hallo Forum,
    ich habe zu diesem Thema zwar einige threads gefunden, aber nichts, was mein Problem wirklich löst. Deshalb nochmal!

    Patient wird wegen einer Stenose an der A. femoralis mit PTA und stent versorgt.
    Beim gleichen Patienten besteht ein DM mit Nierenbeteiligung, welche bereits zur Dialysepflichtigkeit geführt hat.

    Wir hatten die I70.23 als HD kodiert und die E11.20 als ND.
    Der MdK fordert nun in seinem Gutachten die E11.70 als HD und die I73.23 als ND.

    Meines Erachtens führt ein DM zu einer Mikroangiopathie und eher nicht zu einer Stenose einer grossen Arterie, so dass er als zugrundeliegende Erkrankung der HD nicht in Frage kommt.

    Wie ist hier die Meinung der endokrinologisch versierten Kollegen?

    Grüsse aus dem Norden

    Hallo,
    die Definition einer Mehrfragmentfraktur ist sicher unstrittig.
    Bleibt zu wünschen, dass alle Dokumentationen zum Fall den gleichen Sachverhalt beschreiben, sonst stellt sich doch noch die Frage nach einer S oder sogar T Diagnose.