Späte Antwort, aber immerhin...
Gem § 3 FPV gibt es Verlegungsabschläge immer, wenn in ein anderes Krankenhaus verlegt (oder aus einem solchen übernommen) wird.
Phase B Reha gehört zum Krankenhausbereich (Abrechnung teilweise via DRGs, teilweise via Pflegesätze, sofern es sich um Besondere Einrichtungen handelt), ist keine Reha im eigentlichen Sinne (Kostenträger sind auch die Krankenkassen), also sind Abschläge berechtigt.
Gruß
M. Kleinschmidt