Beiträge von MFILIPP

    Hallo Forum,

    wir haben folgendes Problem:

    Eine Patientin war zur Entbindung in unserem KH.(Normale Entbindung, DRG O60C). Nach 5 Tagen wurde sie wegen einer Nahtdehiszenz der Episiotomie wieder für einen Tag aufgenommen. Separat betrachtet würde dieser Fall in die DRG O61Z führen. nach Fallzusammenführung resultiert die 962Z \"unzulässige geburtshilfliche Diagnosekombination\", was die Krankenkasse nicht akzeptiert.

    Kodierung Fall 1: O80, Z37.0, Episiotomie 5-738.0
    Kodierung Fall 2: O90.1, 5-738.2

    Kann jemand helfen?

    Dr. M. Filipp

    Hallo,

    in unseren 3 Häusern geht der CMI nach Bereinigung der Fehler-DRGs um jeweils ca. 4% nach unten. Im Gegenzug steigt natürlich die Baserate. Da zu erwarten ist, daß landesweit ähnliche Korrekturen nach unten resultieren, sollte man sich über einen sinkenden CMI verglichen mit den Daten des Groupers 2003 nicht zu viele Sorgen machen.

    Viele Grüsse

    Mathias Filipp

    Hallo Herr Konzelmann,

    hier handelt es sich um ein bekanntes Problem der Reihenfolge der Nebendiagnosen.
    Bei uns (DRG-Scout) erhalte ich E62A,wenn N39.0 als erste ND verschlüsselt wird, E62B, wenn R31 an erster Stelle der ND steht.

    viele Grüsse aus dem Spessart

    M.Filipp

    Hallo zusammen,

    gerade was die Überprüfung auf die richtige Anzahl der Semicolons angeht, bringt mir das DKG-Tool bei allen Dateien die Meldung es seien zu viele Semicolons pro Zeile und die Dateien seien deshalb nicht einlesbar.
    Bei Betrachtung mit einem Editor sehe ich allerdings immer die korrekte Anzahl der Semicolons.
    Hat jemand von Euch ähnliche Probleme?

    Viele Grüsse

    Mathias Filipp

    Hallo Forum,

    ein Patient erhielt bei uns wegen einer Gonarthrose (M17.0) eine Knie-Tep rechts (5-822.10).
    Einige Stunden post-op kam es zu einem akuten art. Verschluss in der betroffenen unteren Extremität, sodass der Patient noch am selben Tag in eine Gefäßchirurgische Abteilung eines anderen Krankenhauses verlegt werden musste.
    Die Krankenkasse ist jetzt der Ansicht, dass wir nicht die Fallpauschale 17.091 berechnen können, da der Patient nicht bis zum Abschluss der Wundheilung in unserer Klinik blieb, sondern direkt nach Erbringung der Leistung verlegt wurde. Die Krankenkasse ist bereit den Basis und Abteilungspflegesatz, sowie das korrespondierende Sonderentgelt zu bezahlen. Ist dieses Vorgehen der KK in diesem Fall zulässig?

    Viele Grüsse aus dem Spessart

    Dr. Mathias Filipp

    Hallo Forum,

    mir ist leider immer noch nicht ganz klar, wie die Bewertungsrelationen im FP-Katalog für Belegabteilungen eizuordnen sind.
    Wenn in einem reinen Beleghaus (Mit Belegoperateur, Beleghebamme und Beleganästhesist) ein Patient z.B. zur Blutdruckeinstellung aufgenommen wird und dabei der Anästhesist nicht beteiligt ist, wiord dann das ausgewiesene Kostengewicht für den Belegoperateur als Bewertungsgrundlage für die DRG herangezogen oder wird bei einer solchen Konstellation das Kostengewicht für Belegoperateur und Beleganästhesist genommen?
    Ich hoffe auf Hilfe aus dem Forum.

    viele Grüße

    Mathias Filipp

    Hallo Forum,

    wir sind gerade dabei unser KIS umzustellen, weshalb bis jetzt eine Teilnahme am Optionsmodell in 2003 für unsere Häuser allein aus technischen Gründen nicht in Frage kam. Unser derzeitiges KIS ist definitiv nicht DRG-fähig.
    Voraussichtlich werden wir ab 01.07.2003 in der Lage sein über Drgs abzurechnen (dann mit neuem KIS).
    Diskutiert wird jetzt bei uns die Frage ob wir nicht doch noch in letzter Minute auf den Optionszug aufspringen sollen, wohl wissend ,dass eine Abrechnung über DRGs frühestens ab Juli möglich ist.
    Wie beurteilt Ihr ein solches Vorgehen? Vielleicht sind andere Häuser ja in ähnlichen Überlegungen?

    Viele Grüsse aus dem vereisten Spessart

    Dr. Mathias Filipp

    Hallo zusammen,

    Ich sehe die Diskussion zu den veröffentlichten Qualitätsberichten mit sehr gemischten Gefühlen.
    Nicht jede DLG-prämierte Wurst aus dem Supermarkt (oder auch vom Metzger um die Ecke) entspricht den Qualitätsanforderungen, die ich als Verbraucher an ein ebensolches Nahrungsmittel richte.
    Genauso verhält es sich mit den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Nirgendwo steht z.B. etwas von Komplikationsraten nach Operationen (oder habe ich das übersehen?).

    Außerdem entsteht bei den obigen Beiträgen ein wenig der Eindruck, dass eine hervorragende Kodierqualität gleichbedeutend ist mit einer excellenten Behandlungsqualität, was sicher nicht den Tatsachen entspricht.
    Nach medizinischen Kriterien könnte man in Ihrer Klinik, Herr Konzelmann, wahrscheinlich auch den einen oder anderen Fall ermitteln, der fälschlicherweise als hypertensive Herzkrankheit (I11.9) kodiert wurde.

    Mir als Medizincontroller ist jedenfalls eine als I10 kodierte hypertensive Entgleisung bei einem Patienten lieber, als eine vielleicht zweifelhafte I11.9. Insbesondere dann, wenn der Patient sich nach einigen Tagen mit einem guten Blutdruck und zufrieden mit der Behandlung aus der Klinik verabschiedet. Bei einer guten Dokumentation des Falles kann sich auch gerne der MDK von der Behandlungsqualität überzeugen.

    Aus dem Bereitschaftsdienst im trüben Spessart

    Mathias Filipp

    Hallo Forum,

    in den Belegabteilungen werden die Relativgewichte der jeweiligen DRGs niedriger liegen als in den Hauptabteilungen.

    In der IMC-Auswertung wurden bereits 5% von den RGs in den Belegabteilungen abgezogen, wobei selbst IMC einräumt, daß dieser Abschlag zu niedrig sei.

    Bei den Pflegesatzverhandlungen für 2002 hat nun ein Vertreter der AOK behauptet es würde einen Abschlag von 28% geben.

    Weiß irgendjemand aus der My-DRG-Gemeinde hierzu etwas näheres?

    Viele Grüsse aus dem Spessart

    Dr. Mathias Filipp

    Hallo Forum,

    der gut gemeinten Kritik von Herrn Sommerhäuser schließe ich mich an.
    Ich jedenfalls oute mich hiermit als User dieses Forums, der sich schon oft von den Kommentaren mancher "DRG-Eingeweihter" davon abschrecken ließ, einen eigenen Beitrag zu posten.Von den Sphären, die einige scheinbar schon erreicht haben, bin ich leider noch meilenweit entfernt.

    Jetzt aber doch noch zum Thema Ausgleichszahlungen, wo auch ich bei einer BKG-Veranstaltung zum FP-Gesetz aufgehorcht habe.

    Problematisch ist aus meiner Sicht hierbei die Tatsache, daß eine Erhöhung des Erlöses durch eine Anhebung des CMI in jedem Fall zu einem 100% Ausgleich, sprich zu einer Rückzahlung des Mehrerlöses führt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der CMI durch Upcoding ansteigt( wobei eine Rückzahlung ja durchaus verständlich wäre), oder durch die Behandlung tatsächlich schwererer Fälle, die in den nächsten Jahren angesichts der demographischen Entwicklung zu erwarten sind.

    Ein leistungsgerechtes Entgeltsystem, wie es von der Politik und den Kassen immer wieder genannt wird, ist jedenfalls in der derzeitigen Fassung des FP-Gesetzes nicht verankert.Da nützt auch die beste Kalkulation von "leistungsgerechten" Relativgewichten nichts.

    Schönes Wochenende

    M. Filipp