Hallo liebes Forum,
Patient mit Hämorrhoidalprolaps kommt laut OP-Bericht zur "tubulären Rektumresektion in der Methode nach STARR":
Vorgehen in Larynxmaskennarkose und Steinschnittlage, es finden sich bei dem Patienten zirkuläre Hämorrhoiden, die prolabiert sind. Mit dem Instrumentarium von Longo lässt sich das Ganze reponieren, dann wird der weiße Ring eingenäht und mit dem halb offenen Spekulum eine Naht an der Linea dentata bei 3, 12 und 9 Uhr gelegt. Die Fäden werden dann entsprechend verknotet, es wird an der hinteren Kommissur dann das Metallspekulum eingeführt, danach das ausgefahrene Gerät eingeführt, die Fäden werden durchgezogen, angezogen, das Gerät wird danach abgefeuert. Es kommt ein großer Rektumwulst zutage, er wird zur Pathologie gegeben. Dann analoges Vorgehen an der hinteren Kommissur, auch hier Legen einer Naht bei 3, 6 und 9 Uhr, das Metallspekulum wird an der vorderen Kommissur eingelegt, die Fäden werden verknotet, das Gerät wird eingeführt, die Fäden werden seitlich mit der Häkelnadel durchs Gerät gezogen und hinten dann angezogen. Abfeuern des Geräts, Zuwarten, auch hier kommt ein ordentlicher Wulst zutage. Dann Inspektion des Situs, es findet sich noch eine kleine Hämorrhoide bei 12 Uhr, sie wird mit Biclamp abgetragen, ein ebensolcher Befund bei 5 Uhr, auch die wird mit Biclamp abgetragen.
Wir hatten 5-482.b0 Peranale lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums: Vollwandexzision, mit Stapler, peranal, Zirkulär kodiert, MDK will jetzt 5-493.5 Operative Behandlung von Hämorrhoiden: mit Stapler
Die Begründung: laut Histologie lediglich zirkuläre Rektumschleimhaut nachgewiesen, keine zirkuläre Vollwandexcision mit Klammernahtanastomose erkennbar, zweimalige Resektion mit dem Stapler an vorderer und hinterer Kommissur erfolgt.
Müssen wir dem MDK nachgeben?