Beiträge von logspace

    Hallo,

    wir sind ein spezialisiertes, operatives Krankenhaus und verlegen Patienten ab 3-4. postoperativen Tag in ein anderes Krankenhaus zur Weiterbehandlung. Natürlich haben wir recht hohe Verlegungsabschläge Vergleichbare Krankenhäuser therapieren die Patienten 10-15 Tag aus und entlassen Sie dann in die Reha.

    Jetzt kommen hauptsächlich Privatkassen und Knappschaft auf die Idee und streichen uns postop-Tage mit der Begründung der Patient hätte früher verlegen werden können. Argumentation: Wirtschaftlichskeitsprinzip. Natürlich darf das nachfolgende Krankenhaus nicht die bei uns gestrichenen Tage bei sich dazurechnen. :)

    Hat jemand eine Idee wie man da dagegen argumentieren kann? Kenn jemand dazu eine Rechtssprechung?

    LG Logspace

    Wer dabei eigentlich ge- und überprüft werden soll, dämmert mir schon.
    Die Frage bei dem Ganzen ist natürlich, welche Mehrerlöse tatsächlich im jeweiligen KHS mit dem konkret zuständigen MDK und vorallem den regionalen Kassen durch solche Firmen generiert werden. Denn ein geändertes Kodierverhalten fällt heutzutage auf und führt zu entsprechenden Prüfreaktionen der Kassen.

    Hallo,

    erst einmal danke für die viele Hinweise.

    Es geht weniger um die Mehrerlöse als um eine Qualitätskontrolle unserer Arbeit. Ich persönlich glaube nicht, dass da groß was rauskommt. Da wir ein Spezialkrankenhaus sind, führt meistens der OPS der Hauptleistung in eine G-DRG, die sich egal was noch so dazukommt (außer Beatmung / IMK) sowieso nicht mehr ändert. Wir haben einen neuen Chefarzt und Geschäftsführern und die glaube wahrscheinlich nicht, dass wir gut sind. Also müssen wir es beweisen. Außerdem finde ich es gar nicht schlecht wenn mal jemand die Arbeit meiner Abteilung überprüft.

    Viele Grüße Logspace

    Guten Morgen,

    unser Vorstand möchte, dass wir unser Kodierung im DRG Bereich prüfen lassen. Jetzt gibt es eine ganze Menge Firmen, die bieten Software an die die Kodierung prüfen. Das ist aber nicht gewollt.

    Unser Vorstand sagt "... es gibt Firmen die kommen ins Haus "ziehen" (was das auch immer heißt) sich 100 Akten und überprüfen die Kodierung...." und jetzt die Besonderheit "...die Bezahlung erfolgt über einen Anteil der gefunden und realisierbaren Mehrerlöse..."

    Kennt jemand so einen Dienstleister?

    LG Logspace

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben im Moment eine Diskussion mit der Krankenkasse über folgende Fallkonstellation

    • Aufnahme Krankenhaus A -> Verlegung Krankenhaus B
    • Krankenhaus B -> Entlassung nach Hause mit mehr als 24 Stunden Aufenthalt zu Hause
    • Vorstationäre Aufnahme Krankenhaus A mit stationärem Aufenthalt -> Entlassung nach Hause

    Es bildet sich eine Fallklammer auf Grundlage der Wiederkehr innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme

    Jetzt fordert die Krankenkasse einen Verlegungsabschlag, obwohl es sich nicht um eine Fallklammer auf Grund einer Rückverlegung handelt und somit auch unserer Meinung nach kein Verlegungsabschlag zu ziehen ist.

    • Wie sehen Sie den Fall?
    • Auf welcher Grundlage sehen Sie das so?

    Viele Grüße aus der Hauptstadt
    Logspace

    Hallo,

    mir stellt sich die Frage wie Sektionen vergütet werden.

    Wir haben bei uns im Haus eine Sektionsqoute von ca. 45% der Verstorbenen.
    Deutschlandweit ist es wohl sehr viel weniger. Die Aussagen, die ich erhalten habe liegen so zw. 5-20%.

    Die Sektionen von Patienten, die bei uns verstorben sind, werden von einen externen "Dienstleister" erbracht. Dieser stellt uns dann eine Rechnung (< 1000 Euro), die wir immer bezahlen. Den genauen Betrag will ich jetzt hier und heute nicht veröffentlichen.

    Die Fragen sind jetzt: Wie werden uns Sektionen vergütet? Von Wem? Wie viel?

    Was ich bisher (nicht) recherchiert konnte:

    DRG: Angeblich in der DRG mit drin. Das Kalkulationshandbuch 3.0 hüllt sich in Schweigen. Und eigentlich ist die Leistung ja ausserhalb des stationären Aufenthaltes. Es soll wohl KHs geben, die die Leistungen als Konsil mitkalkulieren.

    QS-Zuschlag: Soll im QS-Zuschlag enthalten sein. Glaube ich nicht und konnte auch nichts dazu finden. Zumal der QS-Zuschlag über alle Patienten p.a. so gering ist, dass es nicht mal 15% unserer Kosten für Sektionen decken würde.

    Hat jemand dazu Informationen?
    Wenn es geht bitte nicht "hören/sagen", sondern nahvollziehbare belegbare Informationen. Quellenangaben wären gut.


    Herzlichen Dank

    Logspace