Hallo liebe Forum-User,
der MDK lässt sich wieder mal neue Varianten einfallen, warum er unsere teilstationäre geriatrische Frührehabilitation streichen möchte.
Wir haben die Prozedur 8-98a.11 kodiert mit insgesamt 150 Minuten Therapiezeit gesamt, die Einzeltherapien dauerten jeweils 30 Min..
Der MDK streicht uns nun die 8-98a.11 mit dem Verweis, dass die Einzeltherapie mindestens 45 Min. dauern müsse laut DIMDI.
(8-98a.10 - die Einzeltherapie muss mindestens 30 Min. betragen).
Unserer Ansicht nach muss bei der 8-98a.11 die Einzeltherapie insgesamt mindestens 45 Min. betragen und nicht jeweils.
Da in unserem Fall bei insgesamt 150 Min. Therapiezeit gesamt die Einzeltherapien jeweils 30 Min. gedauert haben und wir 2 Einzeltherapien durchgeführt haben = 60 Min. Einzeltherapie, sehen wir die 8-98a.11 als erfüllt an.
Wie wird diese Konstellation von anderen Usern gesehen?
Muss bei 8-98a.11 die Einzeltherapie jeweils mindestens 45 Min. dauern oder reicht die Summierung der durchgeführten Einzeltherapien, die mehr als 45 Min. sein muss?
Herzlichen Gruß
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