Beiträge von kodifine

    Hallo zusammen,
    auch wir haben genau das gleiche Problem wie oben durch Krasi bereits erläutert. Bei unserem Fall sind es 15 Behandlungstage. Für die 1. Woche sind 15 Std. Therapiedichte erfüllt, für die 2. Woche sind 18,5 Stunden Therapiedichte erfüllt und für die 3. Woche (= 2 Tage) sind es 3,5 Stunden.
    Somit unserer Meinung nach alle Kriterien/Mindestmerkmale erfüllt für die Kodierung der OPS 8-983.1. Leider sieht es der MDK mal wieder anders und teilt uns mit, dass für die 3. Woche die 11 Stunden Therapiedichte nicht erfüllt seien....

    Scheint so, dass uns nur eine Sozialgerichtsentscheidung weiterbringen wird?!?!?

    Hallo und guten Morgen liebes DRG-Forum,

    ich bin etwas am Zweifeln wegen der Kodierung der 8-971.1 Multimodalen dermatologischen Komplexbehandlung. Es gibt hier bei uns unterschiedliche Meinungen dazu.

    Folgende Fallkonstellation:
    Pat. kommt zur Therapie eines Lichen ruber.
    Er erhält 1x tägliche Balneo-/Photochemotherapie/PUVA sowie 3x tägliche Corticoidcremetherapien.

    Der Komplexbehandlungskode fordert eine Ganzkörper-Dermatotherapie (2x täglich) sowie Balneotherapie und/oder Lichttherapie.

    Wie ist die Ganzkörper-Dermatotherapie definitiert? Reicht das 3x tägliche Eincremen mit Corticoidcreme dafür aus?

    Ich bin sehr gespannt auf ihre Antworten und bedanke mich schon jetzt recht herzlich.

    Sonnigen Gruß

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar schon die Suchfunktion bezüglich D68.3 genutzt, aber leider nicht ganz fündig geworden.

    Ich habe folgende Fallkonstellation:

    Pat. kam aufgrund eines Hämatoms am li. US unter Marcumar-Therapie. Es erfolgte konservative Therapie.

    Gemäß Kodierempfehlung der SEG4 müsste man das Hämatom am US als \"konkretes Blutungsereignis\" als HD kodieren, D68.3 als ND.

    Nur mit welchem ICD-Kode kann ich das nicht traumatisch bedingte Hämatom am US kodieren?
    Sowohl z. B. S85.9 als auch ggfs. T14.5 sind traumatisch bedingte Hämatome???

    Vielen Dank vorab für eventuelle Hilfestellungen.

    Hallo liebe Forummitglieder,

    auch wir hatten bisher oft Diskussionen mit dem MDK bezüglich der Akzeptanz des Pleuraergusses.
    Bisher hatte der MDK stur eine Pleurapunktion gefordert bzw. argumentiert, dass der Pleuraerguss ein Symptom der Herzinsuffizienz ist und somit kein eigenständiges Symptom.

    Sehr häufig setzen wir in der Pleuraergusstherapie das Diuretikum Torem ein. Im Anwendungsgebiet zu Torem steht u. a. \"Ergüsse aufgrund einer Herzinsuffizienz\".

    Wenn wir dies in unserem Widerspruchschreiben dem MDK gegenüber darlegen wird es ohne weiteres \"Meckern\" akzeptiert.

    Gleiches findet sich im Übrigen auch im Anwendungsgebiet bei Unat.

    Sonnige Grüße

    Zunächst erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Die Synkope ist aber auch nicht bestätigt, es ist auch lediglich eine Vermutung, dass daher die Stürze passiert sind. Von daher bin ich mit der HD Synkope immer noch nicht ganz so glücklich....

    Hallo liebe Forummitglieder,

    ich quäle mich mal wieder mit einem Fall und dessen Hauptdiagnose :(

    Übernahme aus der unfallchir. Ambulanz, wo die Pat. 2x vorstellig wurde bei rezidivierenden Stürzen auf den Hinterkopf. (erfolgte Diagnostik dort mir nicht bekannt).

    Pat. nun Med. Klinik.

    Bekannte fortgeschrittene Demenz (entsprechende Medikation erfolgt).
    Mit der Betreuerin der Pat. wurde besprochen, dass bei fehlenden Konsequenzen die Synkope-Diagnostik sich auf ein Langzeit-EKG beschränken würde.

    :sterne: ist die HD der Sturz (R29.6) oder ggfs. S00.85 oder muss ich davon ausgehen, dass die Pat. aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenz gestürzt ist und somit die F03 als HD nehmen?

    Folgender Fall:
    Komplexe Schlafapnoe, initial mittelgradiges obstruktives Schlafapnoesyndrom, ED 09/08 mit einem initialem Apnoe-Hypopnoe-Index von 23,5/h.
    Aktuell: Einleitung einer BiPAP-ST-Therapie mit bester Einstellung.

    Wir haben die komplexe Schlafapnoe mit R06.3 kodiert.
    MDK moniert dies und hat die G47.31 gegenkodiert.....

    wir sind aber der Meinung, dass die R06.3 korrekt ist, zwar bestand primär ein obstruktives Schlafapnoesyndrom, aber nun vielmehr eine komplexe Schlafapnoe, es wurde ja auch die Therapie auf BiPAP umgestellt.

    Im DIMDI heißt es zur C97! als Hinweis: Die einzelnen Tumoren sind separat zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen Primärtumoren nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z.B. C43.5 Bösartiges Melanom des Rumpfes) kodiert werden.


    Folgende Situation:
    02/09 Exzision Basalzellkarzinom Stirnmitte sowie Schläfe links (C44.3 + C97!)

    Aktueller Aufenthalt:
    Defektdeckung an der Stirnmitte mittels Spalthauttransplantation.
    (im Bereich Schläfe links wird nichts gemacht).

    Somit darf ich doch jetzt im aktuellen Aufenthalt die C97! nicht mit kodieren, da nun ja nur ein Primärtumor \"behandelt\" wurde?!?

    Guten Morgen lieber Forum-User,

    ich stehe vor einem Kodierproblem und hoffe, dass ich hier den einen oder anderen Tipp bekommen könnte dazu.

    Folgender Fall mit dem Problem der Hauptdiagnose:

    Aufnahmeanlass: Seit 3 Wochen intermittierende Durchfälle, in den letzten Tagen zunehmend Husten und Dyspnoe.

    In der durchgeführten Diagnostik (ÖGD) geringe Antrumgastritis, kleines flaches Ulcus im Antrum und Bulbus. Es erfolgt keine PPI. Nur Empfehlung einer Kontroll-ÖGD - mehr nicht - .
    Coloskopie o. B..
    Es ergab sich für die rezidiv. Diarrhoen kein klinisches Korrelat.

    Keine medik. Therapie für die Diarrhoe bzw. des Husten/der Dyspnoe.
    Im Rö.-Thorax keine pulmonale Stauung.