Guten Morgen,
ich schließe mich Ihrer Meinung an. Frage ist nun, wer ist anderer Ansicht und warum?
Beiträge von meessen
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Hallo,
ex ante beurteilt, finde ich Ihre Codierung o.K.. Meiner Meinung nach bestand eine Notwendigkeit zu stationären Behandlung, um alle Komplikationen und gegebenenfalls indizierte Therapien zeitnah abklären zu können.
Wie sieht es das Forum?
Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen
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Sorry!
Das "mann" sollte nur mit einem "N" sein.
Meeßen
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Hallo!
Ich denke, mann kann immer dann eine Harnwegsinfektion kodieren, wenn diese 1. nachgewiesen (klinisch, Labor etc.) und 2. eine entsprechenende Therapie (z.B. Antibiose) durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen
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Hallo!
die DRG L07A/B ist korrekt. Führend für die Eingruppierung ist hier der Eingriff Transurethrale Resektion.Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen
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Hallo,
ID Diacos schlägt D64.9 vor. Den Code würde ich dann auch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Meeßen
:kangoo: -
Hallo!
Eine 1912 geborene Patientin wird mit Verdacht auf thrombotische Apoplexie aufgenommen. Im Verlauf stellt sich heraus, dass die fehlende Ansprechbarkeit durch eine Exsikkose durch Diuretikatherapie bei bestehender dekompensierter Herzinsuffizienz begründet war. Exsikkose und Herzinsuffizienz wurden behandelt.
Kann man jetzt die dekomp. Herzinsuffizienz I11.0 als E-Diagnose nehmen, da diese bei Aufnahme auch vorlag und schließlich der Grund der ganzen Miesere war?
Mfg
Meeßen:kangoo: -
Hallo,
soviel ich weiss, sagt das Gesetz, dass alle Fälle im alten Jahr nach altem Recht und alle Fälle 2003 für obtierende Häuser nach DRGs abgerechnet werden sollen.
Laut dieser Regel kann man auch keine Überlieger im Jahre 2003 abrechnen.
Folglich kann man keine FP für einen Säugling im Jahre 2002 abrechnen, der da noch nicht als "Säugling" existierte.
Also finde ich Ihre Abrechnung korrekt. Mich würde brennend interessieren, wie dies das Forum sieht.
Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen:kangoo:
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Hallo,
soviel ich weiss, sagt das Gesetz, dass alle Fälle im alten Jahr nach altem Recht und alle Fälle 2003 für obtierende Häuser nach DRGs abgerechnet werden sollen.
Laut dieser Regel kann man auch keine Überlieger im Jahre 2003 abrechnen.
Folglich kann man keine FP für einen Säugling im Jahre 2002 abrechnen, der da noch nicht als "Säugling" existierte.
Als finde ich Ihre Abrechnung korrekt. Mich würde brennend interessieren, wie dies das Forum sieht.
Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen:kangoo:
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Hallo,
da die Appendektomie Mitte letzten Jahres war, würde ich den Bridenileus nicht als direkte Komplikation nach einer OP ansehen.
Deshalb bin ich für K56.5
Gruß,
Meeßen
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Hallo!
Ich habe die Fragestellung so verstanden, dass die Aufnahme wegen der defekten PEG erfolgte. Somit wäre der Defekt der Grund der Aufnahme.
Auch wenn diese DRG X63B "nichtssagend ist" hat sie doch ein RG von 0,298 bis 0,531 je nach VWD. Ich finde dies für einen PEG-Wechsel nicht schlecht.Gruß
Meeßen:kangoo: