Hallo liebe "Prothesenkodierer",
bei Prothesenwechsel (Hüfte/Knie) aufgrund von Infekt kodieren wir den M-Kode (z.B. M00.25 Arthritis durch Staphylokokken: Beckenregion). Der MDK lehnt diesen Kode ab und fordert ausschließlich die T84.5 (Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese).
Ich halte dagegen:
1. Auch ein Kustgelenk ist ein Gelenk. Im ICD gibt es kein exklusivum das besagt, dass
es sich bei der eitrigen Arthritis M00.- um ein natürliches Gelenk (ohne
Implantate) handeln muss.
2. Der Kode T84.5 besagt weder, an welcher Lokalisation die
Infektion stattfindet, noch durch welchen Keim. Beide Informationen sind im
Kode M00.05 enthalten. Dieser Kode besagt, dass es sich um eine
Staphylokokkeninfektion handelt, die sich am Becken abspielt.
3. Laut DKR D015n sind die Kodes der Kategorien T80-T88 nur
dann als HD zu kodieren, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die
Erkrankung existiert.
4. Laut DKR D0003 ist die Definition der ND "eine Krankheit, die gleichzeitig mit der HD besteht", Infekt und Lockerung liegen bei Aufnahme vor uns sind Grund der OP. Diagnostischer (Abstrich) und therapeutischer (Einleitung der Langzeit-AB) Aufwand liegt vor.
Denkfehler , oder andere Idee?