Beiträge von KODI79

    Hallo,

    eine Kasse fordert eine vorstationäre Abrechnung bei einer Patientin, die stationär aufgenommen und behandelt werden sollte, dann aber einige Stunden später wieder gegen ärztlichen Rat die Klinik verließ. Solche Konstellationen seien lt. Kasse grundsätzlich vorstationär abzurechnen. Auch ein Widerspruch mit Verweis auf die Situation brachte keinen Erfolg.

    Kann jemand helfen? Gibt es vielleicht ein BSG - Urteil dazu o.ä.?

    Hallo,

    diese ewige Diskussion um den Verantwortungsbereich kennen wir auch. Dabei sollte diese Ergänzung im FPV ja eigentlich genau dem entgegenwirken. Aber auch der MDK braucht eine Existenzberechtigung.

    Ähnliche Fälle finden wir bei Nachblutungen nach Polypektomie oder Tonsillektomie. Ein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Verantwortungsbereich auch Verschulden rechtlich beinhaltet. Eine Nachblutung nach Tonsillektomie ist meiner MEinung nach nicht im Verantwortungsbereich des Hauses, da es eine häufig eintretende, zu erwartende Komplikation der Therapie ist. Anders ist es, wenn eine Naht bei einer AP nicht dicht ist oder ein Stück Tonsille vergessen wird, die dann blutet. Auch bei Polypektomien oder Hämorrhoiden - all das ist meiner Ansicht nach regulär nicht im Verantwortungsbereich eines Krankenhauses. Diese Argumentation "Sie haben geschnitten, also sind sie verantwortlich, denn hätten sie nicht operiert, würde es auch nicht bluten" ist unhaltbar. Es gibt aber eine kommentierte Abrechnungsbestimmung jedes Jahr, in der eindeutig Fälle beschrieben werden, die NICHT in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen. Gründe sind:

    1. Verhalten des Patienten oder sonstige externe Umstände, die die Wiederaufnahme verursachen

    2. Entlassung gegen ärztlichen Rat

    3. Verschlechterung des AZ bei chronisch erkrankten Patienten

    4. Wiederaufnahmen durch eine regelhafte Folge einer Therapie

    5. Von vornherein geplante Wiederaufnahmen im Rahmen eines medizinisch sinvollen Therapiekonzeptes wie z.B. in der Strahlen - oder Chemotherapie

    Die Autoren werden sich sicher nicht zu Wort melden :)

    Hallo und vielen lieben Dank für eine endlich mal klare Antwort auf diese Frage.

    Kennen Sie oder jemand anders vielleicht auch eine Adresse, wo man den Vertrag einsehen oder gar herunterladen kann?

    Für die Kodierung nehmen wir seit 1.1.2012 auch die 5-321.y, damit die Kassen Ruhe geben. Auch wenn mir nicht klar ist, warum das so sein soll, wenn es doch keine DRG - und Abrechnungsrelevanz hat. Die Fälle bleiben in der Mastektomie bds. - DRG!!! Mir geht diese "Polizeitechnik" der Kassen und des MDK auf die Nerven. Einfach so lange draufhauen, bis sich die Häuser nicht mehr wehren, weil sie einfach keine Lust mehr haben gegen Windmühlen zu kämpfen. Wir haben aktuell sogar einen MDK - Fall, wo wir seit fast 1 Jahr kämpfen, weil der MDK nicht versteht, das SPONTAN nicht Spontanatmung heißt, sondern ein Beatmungsmodus einer Beatmungsmaschine darstellt. Wir haben sogar schon die Bedienungsanleitung zu dem Gerät mitgeschickt, aber der MDK bleibt stur. - Aber das nur als kleiner Exkurs am Rande.

    Hallo zusammen,

    würden Sie sagen, dass dies eine FZ bei Komplikationen ist?

    1. Aufenthalt: elektiv zur TAVI

    2. Aufenthalt: kurz darauf WA bei blutigem Pleuraerguss auf Intensivstation (8 Tage nach OP-Datum)

    Die Konstallation passt, aber meiner Meinung nach nicht in unserem Verantwortungsbereich, da eine zu erwartende Komplikation nach solch einem Eingriff.

    Danke und viele Grüße,

    Hallo, es sollte ein fem - pop angelegt werden. Die Niere war Nebendiagnose. Die Zuweisung erfolgt nicht wegen eines Transplantatversagens. Davon wird nichts gesagt. Meine Überlegung war aber auch, dass bei einer erfolgten Transplantation ja beide Nieren hinüber gewesen sein müssen. Wenn nun wieder schlechte Nierenwerte über Monate zu sehen sind, müsste dies doch auf das Transplantat zurückzuführen sein, da die andere ja noch terminal geschädigt sein sollte. Momentan ist der Pat. nicht dialysepflichtig. Ein weiterer Gedanke ist aber auch, dass es so oder so eine Niereninsuffizienz ist, egal ob nun vom Transplantat oder nicht. Und die bek. SEG4 bezieht sich ja nur auf TERMINALE Niereninsuffizienz + Transplantatversagen. Also müsste eigentlich sogar alles parallel gehen, N18.3, Z94.0 und T86.-

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob die Landesverträge in NRW noch gültig sind. Ich habe im Kopf, dass diese aufgekündigt wurden schon vor Jahren. Oder gibt es neue? Es gibt ja eine beliebte Kasse, die das in ihren Anfragen immer mit Bitte um einen Kurzbericht angibt. :)

    Danke. viele Grüße

    Warum T86.-. Wenn doch eine langjährige Nierenschädigung in der Vorgeschichte bekannt ist und eine Niere ausfällt und der Pat. deshalb links eine Transplantation erhält und rechts die eigene Niere behält, ist doch von einer Schädigung der eigenen Niere auszugehen und damit von einer weiter bestehenden Niereninsuffizienz und nicht von einem Versagen des Transplantates.

    Hallo zusammen,

    Wir haben einen Patienten zur gefäßchirurgischen OP einbestellt. Als Nebendiagnose ist ein Z.n. NTX 2002 bekannt. Der Pat. nimmt Immunsuppressiva ein. Die Z94.0 ist somit begründet. Im Labor seit Monaten GFR 35 und weniger. Wie ist das zu verstehen. Hat der Patient eine chronische Niereninsuffizienz mit N18.- oder eine chronische Verschlechterung des Transplantates (T86.-)?

    Danke und viele Grüße

    Hallo zusammen,

    seit neustem wird in unserem Haus auch ein Querbypass iliaco - femoral angelegt. Leider finden wir dazu keinen passenden OPS. Kann jemand weiterhelfen?

    Kodip gibt nur den 5-393.42 aus. Dies ist allerdings der übliche iliaco-famorale Bypass, kein Crossover. Alternativ haben wir uns überlegt zu Kennzeichnung die Seitenangabe "B" anzugebe.

    Viele Grüße und Danke im Voraus,

    KODI79