Hallo,
diese ewige Diskussion um den Verantwortungsbereich kennen wir auch. Dabei sollte diese Ergänzung im FPV ja eigentlich genau dem entgegenwirken. Aber auch der MDK braucht eine Existenzberechtigung.
Ähnliche Fälle finden wir bei Nachblutungen nach Polypektomie oder Tonsillektomie. Ein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Verantwortungsbereich auch Verschulden rechtlich beinhaltet. Eine Nachblutung nach Tonsillektomie ist meiner MEinung nach nicht im Verantwortungsbereich des Hauses, da es eine häufig eintretende, zu erwartende Komplikation der Therapie ist. Anders ist es, wenn eine Naht bei einer AP nicht dicht ist oder ein Stück Tonsille vergessen wird, die dann blutet. Auch bei Polypektomien oder Hämorrhoiden - all das ist meiner Ansicht nach regulär nicht im Verantwortungsbereich eines Krankenhauses. Diese Argumentation "Sie haben geschnitten, also sind sie verantwortlich, denn hätten sie nicht operiert, würde es auch nicht bluten" ist unhaltbar. Es gibt aber eine kommentierte Abrechnungsbestimmung jedes Jahr, in der eindeutig Fälle beschrieben werden, die NICHT in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen. Gründe sind:
1. Verhalten des Patienten oder sonstige externe Umstände, die die Wiederaufnahme verursachen
2. Entlassung gegen ärztlichen Rat
3. Verschlechterung des AZ bei chronisch erkrankten Patienten
4. Wiederaufnahmen durch eine regelhafte Folge einer Therapie
5. Von vornherein geplante Wiederaufnahmen im Rahmen eines medizinisch sinvollen Therapiekonzeptes wie z.B. in der Strahlen - oder Chemotherapie
Die Autoren werden sich sicher nicht zu Wort melden