Zitat
Original von Ebersbach:
Die Kassen wollen für die Fallkonstellation erst J07Z dann J06Z eine
Fallzusammenführung.
Hallo Frau Ebersbach,
diese Konstellation erfüllt keine der Bedingungen der §§ 2 oder 3 der KFPV. Somit ist sowieso eine Fallzusammenführung ausgeschlossen.
Besonders dürfen Sie noch auf die Leitsätze des BMGS hinweisen. Hiersteht unter Punkt 5: Zusammenzufassende Krankenhausaufenthalte
Zusammenzufassen sind nach § \" Abs. 4 Satz 2 KFPV 2004 alle Aufenthalte, die die Kriterien der Absätze 1 bis 3 erfüllen, aber eben auch nur diese.
Lassen Sie sich doch mal von der Kasse begründen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie diese Fallzusammenführung wünschen.
An eine Komplikation werden die doch nicht ernsthaft glauben, oder :a_augenruppel: ?
Auf jeden Fall wären wir bestimmt alle auf die Antwort gespannt!