Liebe Mitstreiter,
da sieht man mal wieder, das man niemals den Kassen trauen sollte. Laßt Euch nicht verwirren:
Das KHEntgG ist recht eindeutig:
"Wird ein Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden. "
Wohlgemerkt: Kalendertage, nicht Behandlungs- oder Belegungstage. D.h., das ich einfach Tage zählen muß, nämlich Kalendertage, beginnend mit dem Tag der ersten Aufnahme. Ist die OGVD verstrichen, gibt es eine neue, meist differierende DRG (andere HD!). Ist die OGVD noch nicht verstrichen, gibt's erstmal nix. Wird die OGVD dann doch überschritten, gibt es wiederum eine neue, zweite DRG.
Die lieben Kassen aber schreiben:
"Die erste stationäre Behandlung endet mit Abschluss der nachstationären Behandlung.Für die Ermittlung der Grenzverweildauer sind bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der ersten stationären Behandlung (letzter Tag der nachstationären Behandlung) die Be-handlungstage und ab diesem Tag die Kalendertage zur Grenzverweildauerermittlung heranzuziehen."
I)
Na, wo steht den sowas? Da wurde einfach der Satz zur Ermittlung der Bezahlung einer nachstationären Behandlung (KHEntgG §8 Abs.2 Nr. 4)mit dem Abschnitt zur Frage Wiederaufnahme wg. Komplikation vermischt. Das nennt man wohl "Interpretation".
Hier wird sicher ein Sozialgericht Arbeit bekommen. Und eine leichte Entscheidung zu treffen haben. Richter halten sich i.A. streng an Gesetzestexte. :roll: :roll:
Aber nett finde ich auch folgende Frage: Wenn ich innerhalb der OGVD wg. KO wieder aufnehme, darf ich dann die Codierung und somit evtl. die DRG ändern. D.h. evtl. die Rechnung stornieren.:besen:
Hat jemand schon konkrete Erfahrungen damit?
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Gruß aus dem Norden!
M. Blümke
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myDRG, was wären wir ohne dich!
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