Also wenn Sie das Karzinom als ursächlich für die Aufnahmebegründende Symptomatik sehen, gebe ich Ihnen völlig recht.
Wenn eine Entzündung die aufnahmebegründende Symptomatik verursacht hat, dann muss man sich zunächst fragen, ob die Appendizitis Folge des Karzinoms ist. Wenn nein, so sind wir uns sicher einig, dass das Karzinom eine Art Zufallsbefund ist und nicht HD wird.
Wenn ja (ich darf so unbedarft spekulieren, bin Kinderarzt....), so stellt sich die Frage, ob die Entzündung ein Symptom oder eine Komplikation des Karzinoms ist. Wenn sie als direktes Symtom eingestuft wird (was m.E. eher schwierig zu argumentieren ist), so haben sie eine formale Grundlage in den DKR, das Karzinom als HD zu nehmen. Wenn die Entzündung eine Komplikation des Karzinoms ist (was m.E. eher zutrifft), so würde mich der Passus in den DKR interessieren, der eine Verschlüsselung des Karzinoms als HD zulässt (und bitte nicht die allgemeine Definition der Hauptdiagnose....)
Nur weil man ein Präparat mit einer gewissen Fragestellung an die Histo schickt, heißt es noch lange nicht, dass man die histologische Diagnose entsprechend der DKR als Hauptdiagnose nehmen muss/darf, ich hoffe, darin sind sich alle einig,
Beste Grüße
Christian Voll