Beiträge von Christian Voll

    Hallo Herr Hammerich und Herr Wolkenstein

    Bin nicht ganz einverstanden mit dem Gesagten und wollte noch gerne 3 Anmerkungen loswerden

    1) bei Trinkverweigerung im Rahmen eines Infektes wird m.E. die R63.3 (oder die R63.8 wenn es ausschließlich um das Trinken geht) als ND verschlüsselt und der ursächliche Infekt als HD. Ist anhand DKR D002f und D003i ziemlich eindeutig. Der Ressourcenverbrauch spielt nur bei konkurrierenden Hauptdiagnosen eine Rolle. Infekt und Trinkverweigerung konkurrieren aber m.E. nicht (siehe oben genannte DKR).

    2) wegen dem Vergleich mit der Schädelprellung: Es gibt keine Nummer für eine stattgehabte relevante mechanische Erschütterung des Kopfes, die für die \"Schädelprellung\" hergenommenen Nummer bezeichnen lediglich eine oberflächliche Verletzung der Haut, die durch Prellung entstanden ist. Von daher hinkt der Vergleich vielleicht etwas.

    3) wollte noch etwas zu den \"konsentierten Kodierempfehlungen\" sagen. M.E. wurden die nur innerhalb des MDK konsentiert. Sie haben keinerlei verbindlichen Charakter und sind nicht als Ergänzung der DKR anzusehen. Teilweise stehen sie m.E. im Widerspruch zu den DKR. z.B. die oben erwähnte Kodierrichtliche, die spätestens seit der Neufassung der D003i falsch ist.

    Grüße aus Passau

    Hallo Smitho
    wir machen es bei uns so, dass wir Komplexbehandlungen dann dokumentieren und verschlüsseln, wenn wir den dafür geforderten Aufwand dafür ohnehin als sinnvoll erachten. So kann man zumindest einen Aufwand abbilden, den man sowieso hat.
    Und sollte sich die Erlösrelevanz einiger Komplexbehandlungen z.B.2011 ändern so hat man eine guten Datengrundlage für´s eigene Haus, um seine Leistungsmenge diesbezüglich prospektiv anzugeben (sonst sieht es die KK als Mehrleistung, und die müssen sie erstmal begründen).
    Von daher finde ich es prinzipiell sinnvoll, jede Komplexbehandlung zu kodieren, deren Durchführung man auch ohne den DRG-Kladderadatsch als sinnvoll erachtet hätte.
    Prä-WoE-Grüße aus Passau

    Hallo Smitho
    Wie Sie schon selbst eruiert haben, haben diese OPS-Ziffern in keinem Fall einen Einfluss auf die Eingruppierung des Patienten.
    Die 8-977 führt zu einem Zusatzentgelt, dass sie prospektiv (auch bezüglich des Leistungsumfangs) in der Budgetverhandlung mit den KK vereinbaren müssen.
    Ansonsten ist das InEK auf die Ist-Kosten-Daten angewiesen, um die Komplexbehandlungen als gruppierungsrelevanten Faktor in das Definitionshandbuch einfließen lassen zu können.
    Wenn Sie Kalkulationshaus sind, ist es daher besondern wichtig, die trotz fehlender Erlösrelevanz gewissenhaft zu verschlüsseln, weil die Nummern sonst wenig Chancen haben, erlösrelevant zu werden.
    Grüße aus Passau

    Hallo allerseits

    Am Anfang der Verschlüsselung steht immer die medizinische Diskussion
    Es gibt inhaltlich m.E. 3 Möglichkeiten

    1. Pseudomonas war für Pneumonie verantwortlich.
    Die Heilung kann dann
    a) eine Spontanheilung sein (unwahrscheinlich). In diesem Fall ist es eine unbehandelte Verdachtsdiagnose und kann nicht verschlüsselt werden
    b) auf das nicht getestete AB (unwahrscheinlich) oder auf die AB-Kombination zurückzuführen sein (Kombinationstestungen zeigen machmal andere Ergebnisse als die Summe der Einzeltestungen, ist aber hier auch eher unwahrscheinlich). In diesen (unwahrscheinlichen ) Fällen wäre es eine behandelte Verdachtsdiagnose und dürfte (zumindest als HD) verschlüsselt werden.

    2. Pseudomonas war NICHT für die Pneumonie verantwortlich. Wenn kein Erregernachweis aus einer BAL vorliegt (sondern aus Sputum) ist das medizinisch m.E. das wahrscheinlichste. In diesem Fall ist es nicht Hauptdiagnose und kann mangels entstandenem Aufwand (wäre dann ja nur ein \"Zufallsbefund\" bei fehlenden therapeutischen Konsequenzen) auch nicht als ND verschlüsselt werden.

    Muss in diesem Fall mal dem MDK recht geben, Verschlüsselung m.E. nicht statthaft

    Beste Grüße

    Hallo RoMi

    So wie Sie es schreiben, wird es ja praktiziert. Mit der neugeschaffenen 8-712.0 darf man dann wohl ab diesem Jahr auch bei alleinigem CPAP die Beatmungsdauer bei Jugendlichen unter 18 Jahren verschlüsseln?

    Das Dilemma ist nur, dass die DKR den OPS toppen. In den DKR gibt es nur eine Beatmungsdefinition für alle Altersklassen. Und nur bei Erfüllung dieser Beatmungsdefinition darf man die Beatmungsdauer erfassen. Da ist es formal fast nicht vorstellbar, dass der 18. Geburtstag über Beatmungsdauer ja/nein entscheidet.

    Die gängige Praxis mag im Großen und Ganzen (noch) funktionieren, es mehren sich aber die Fragen und Probleme.

    Eine Klarstellung in den DKR ist meines Erachtens längst überfällig, es ist nicht fair, Kliniken und MDK in dieser Grauzone alleine zu lassen.

    Lieber Herr Horndasch
    Habe noch eine Frage zu Ihrem Beitrag vom 15.5.
    Sie halten es also auch für geklärt, dass bei einer reinen CPAP-Behandlung weder bei Neugeborenen, noch bei Säuglingen und Kindern eine Beatmungsdauer angegeben werden kann?
    Prä-Wochenend-Grüße

    Hallo,

    Tatsächlich scheint mir das Argument des MDK gegen die Z83.3 stichhaltig. Innerhalb der Gruppe Z00 - Z11 (auf die im Exclusivum Z80 - Z99 verwiesen wird) ist allerdings die Z13.1 eindeutig falsch. Kein Mensch hat ja den Verdacht, das Neugeborene könnte einen Diabetes mellitus haben.

    Aus der Z13.- wäre höchstens die Z13.8 diskutabel, da der richtige Sachverhalt in keiner eigenständigen Nummer abgebildet ist und folgerichtig die \"Sonstige\"-Kategorie bemüht werden muss.

    Aber eigentlich trifft doch die Z03.8 ganz genau zu. Es \"gibt Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustands\" und \"der Krankheitsverdacht (wird) nicht bestätigt\". (Wenn es sich bestätigt kann es natürlich spezifischer verschlüsselt werden!).
    \"Eine Behandlung (ist) derzeit nicht erforderlich\". Es kann zudem keine spezifischere Schlüsselnummer angebenen werden (Die Z83.3 ist per exclusivum ausgeschlossen und ein fassbares Symptom gibt es nicht).

    Auch wenn sie vom Grouper nicht als \"anderes Problem\" erkannt wird, ist m.E. die Z03.8 richtig, da die Verwendung dieser Kodes in den DKR beschrieben ist und alles zutrifft, was in der D002f über diese Nummern steht.

    Grüße aus Passau

    Hallo allerseits
    kann dazu nur sagen, dass es keinen Konsens zwischen bundesweiter MDK-Meinung und gängiger Praxis gibt.
    Laut MDK ist der CPAP definitiv keine Beatmung im Sinne der DKR.
    Wir werden es hier nicht abschließend diskutieren können.
    Gefordert ist eine eindeutige Klarstellung durch das InEK in den DKR 2011.

    Grüße,

    Hallo allerseits

    M.E. erfüllt das PFO zunächst die Definition der Hauptdiagnose, weil diese Diagnose (deren vormalige Existenz ja gesichert scheint) eindeutig \"hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes verantwortlich ist.\" :)

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wo es steht, dass man eine gesicherte Diagnose nicht verschlüsseln darf, wenn sie den Aufenthalt begründet, sich im Verlauf des Aufenthaltes als nicht mehr aktuell herausstellt.

    Speziell an Jannis:
    Auf welche Text-Grundlage beziehen Sie Sich, wenn Sie sagen, dass das PFO definitiv als Hauptdiagnose ausgeschlossen ist? :d_gutefrage:

    Rein medizinisch gesehen kommt mir der Fall allerdings eher seltsam vor. Bin zwar kein Kinderkardiologe, aber dass man ein PFO (ohne ASD) interventionell verschließen muss, scheint mir ziemlich ungewöhnlich.... ?(
    Letztlich ist ja genau das passiert, was man von einem PFO erwartet: Es ist zugegangen.

    Prä-Wochenend-Grüße

    Hallo Lunge

    Danke für die Antwort!

    Denke, dass Flowbrillen-Problem mag zwar selten sein, kommt aber garantiert (auch im jeweils eigenen Haus mit Neonatologie) häufiger vor, als es von den Controllern wahrgenommen wird.

    Das allgemeine CPAP-Problem dagegen sollte eigentlich in jedem Haus relevant sein, dass eine Pädiatrie hat und Neugeborene versorgt, für Perinatalzentren Level 1 und Level 2 ist es eine häufige Selbstverständlichkeit.

    Von diesen Zentren gibt´s gar nicht so wenige, Passau ist da ja mit einer 90-Betten Pädiatrie und Perinatalzentrum Level 1 in einer 50.000-Einwohnerstadt nix besonderes.

    Oder anders gesagt: wenn Löwen auf Helgoland genauso häufig wären wie der solo-CPAP in der Neonatologie dann wären Einwohner und Touristen auf der Insel wahrscheinlich bereits komplett ausgerottet (und die Löwen würden zugegebenermaßen letztlich alle verhungern bei einem derart unstabilen Ökosystem) :)

    Ich glaube eher, dass die meisten Controller keine Neonatologen sind und sich an das Problem nicht so richtig herantrauen.

    Hoffe aber auch, dass das InEK nicht die Standardantwort rausgibt, dass alles ausreichend geregelt ist.
    Wie man die Frage auch in der Sache diskutiert, der Dissens zwischen offizieller bundesweiter MDK-Meinung und alltäglicher Praxis sollte so nicht akzeptiert werden.

    Beste Grüße aus Niederbayern