Hallo Herr Hammerich und Herr Wolkenstein
Bin nicht ganz einverstanden mit dem Gesagten und wollte noch gerne 3 Anmerkungen loswerden
1) bei Trinkverweigerung im Rahmen eines Infektes wird m.E. die R63.3 (oder die R63.8 wenn es ausschließlich um das Trinken geht) als ND verschlüsselt und der ursächliche Infekt als HD. Ist anhand DKR D002f und D003i ziemlich eindeutig. Der Ressourcenverbrauch spielt nur bei konkurrierenden Hauptdiagnosen eine Rolle. Infekt und Trinkverweigerung konkurrieren aber m.E. nicht (siehe oben genannte DKR).
2) wegen dem Vergleich mit der Schädelprellung: Es gibt keine Nummer für eine stattgehabte relevante mechanische Erschütterung des Kopfes, die für die \"Schädelprellung\" hergenommenen Nummer bezeichnen lediglich eine oberflächliche Verletzung der Haut, die durch Prellung entstanden ist. Von daher hinkt der Vergleich vielleicht etwas.
3) wollte noch etwas zu den \"konsentierten Kodierempfehlungen\" sagen. M.E. wurden die nur innerhalb des MDK konsentiert. Sie haben keinerlei verbindlichen Charakter und sind nicht als Ergänzung der DKR anzusehen. Teilweise stehen sie m.E. im Widerspruch zu den DKR. z.B. die oben erwähnte Kodierrichtliche, die spätestens seit der Neufassung der D003i falsch ist.
Grüße aus Passau