Beiträge von Christian Voll

    Guten Morgen,

    bislang habe ich leider keine wesentliche Resonanz auf meine Anfragen erfahren :)

    Vielleicht schreibt mir doch noch der eine oder andere wie er´s macht bei seinen Neugeborenen mit CPAP?

    Wenn jemand bei ausschließlich mit CPAP versorgten Neugeborenen keine Beatmungsdauer eingibt, würde es mich auch interessieren.

    Antwort muss ja nicht lang sein.

    Eine gute und (auch hier) produktive Woche

    Guten Tag allerseits

    Meines Erachtens ist es allgemeine Praxis, dass bei Neugeborenen, auch wenn sie ausschließlich CPAP hatten (also keine Beatmung mit inspiratorischen Spitzendrücken oder mit HFO stattfand), die Dauer des CPAP´s als Beatmungsdauer eingegeben wird.

    Bei der letzten MDK-Prüfung haben wir, obwohl es schon jahrelang nicht nur bei uns so praktiziert wird, uns nochmals auf die Suche nach der Grundlage für dieses Vorgehen gemacht.
    Was wir gefunden haben, war eher dürftig.

    So habe ich nun 2 Fragen zu diesem Thema und wäre froh, ein paar Meinungen drüber zu hören:

    1) Wo steht, dass bei Neugeborenen, die ausschließlich CPAP hatten (im Rahmen einer akuten Erkrankung), die Dauer des CPAP´s als Beatmungsdauer eingegeben wird?

    2) In der Neonatologie werden zunehmend [c=crimson]Flowbrillen zur Erzeugung eines CPAP´s[/code] verwendet, ohne dass der CPAP am Patient gemessen wird. Von den Herstellern werden aber z.B. beim Vapotherm vom Flow abgeleitete endexpiratorische Druckwerte angegeben. Es wird auch nur Raumluft gegeben, so dass es sich nicht um \"O2-Brillen\" sondern um \"Flow-Brillen\" handelt. Und ein CPAP-Gerät macht ja auch nichts anderes, als einen Flow zu erzeugen, nur dass der überschüssige Flow über das Expirationsventil abgelassen wird und der Druck gemessen wird.

    Darf man also diese Form der Atemunterstützung (CPAP über Flowbrille) hinsichtlich der Beatmungsstunden als CPAP werten? Die Brillen wirken immerhin zweifelsohne über den Aufbau eines positiven endexpiratorischen Druckes.... :d_gutefrage:

    Bin sowohl an Erfahrungsberichten als auch an theoretischen Einschätzungen bezüglich dieser Fragen interessiert.

    Grüße aus Passau

    Hallo Herr Dietz
    da kann man eigentlich nur noch fragen, ob der MDK-Arzt die Kodierrichtlinie D003d kennt und ihn drauf hinweisen, dass der gerichtlich bestellte Gutachter sie zumindest nachlesen wird :)
    Ganz im Ernst, auf eine solche Diskussion würde ich mich in keiner Weise einlassen. Man kann den MDK vor die Wahl stellen, die Diskussion wieder auf die Grundlage der bestehenden Regelwerke zurückzuführen oder den Fall abzubrechen und strittig zu stellen....

    Grüße aus dem wunderbar sonnigen Passau

    Hallo alle zusammen,

    vielleicht darf ich noch ein allgemeines Statement in Bezug auf die allerersten Beiträge dieser Diskussion abliefern.

    Meines Erachtens spielt die Indikation zur Durchführung einer Diagnostik in Kodierfragen teilweise ein bedeutende Rolle:

    Wenn ein Urin-Status gezielt aufgrund der klinischen Verdachts-Diagnose HWI durchgeführt wird, so hat der HWI (wenn er denn durch den U-Status bewiesen ist...) damit einen Aufwand verursacht, der laut DKR D003d seine Verschlüsselung legitimiert.

    Wenn ein U-Status routinemäßig durchgeführt wird und auffällig, jedoch ohne Konsequenz ist, so ist es eigentlich irrelevant, ob man damit eine HWI diagnostizieren kann oder nicht: Er kann in keinem Fall verschlüsselt werden.

    Dasselbe Prinzip lässt sich m.E. auf viele andere Bereiche anwenden:

    Wenn ein Neugeborenes wegen eines Herzgeräusches ein Echo bekommt und sich dort ein kleiner VSD ohne weitere Konsequenzen als Ursache des Herzgeräusches findet, so hat der VSD in Form des Echos dennoch einen diagnostischen Aufwand verursacht, der ohne diese Diagnose nicht angefallen wäre und er kann verschlüsselt werden.

    Wenn man den konsequenzenlosen kleinen VSD \"zufällig\" bei einem Routine-Echo oder bei einem Echo mit andere Fragestellung entdeckt, so kann man ihn nicht verschlüsseln, da durch diese Diagnose letztlich kein Mehraufwand entstanden ist.

    Liege ich da richtig?

    Beste Grüße

    Sehr geehrtes Forum

    Würde mich über ein Statement zu folgender Frage freuen:

    Eine Patientin mit bekannter chronischer ITP (D69.31) wird wegen eines davon unabhängigen Problems stationär behandelt.
    Aufgrund der vorbekannten Diagnose werden mehrer Blutbildkontrollen durchgeführt, die jeweils deutlich erniedrigte Thrombozyten-Zahlen zeigen, aber keinen Interventionsbedarf mit sich bringen.

    Es gibt nun 2 Argumentationslinien:

    1. Die erniedrigten Thrombozyten sind ein abnormer Befund, der lediglich kontrolliert wurde, aber keine weiterführende Diagnostik und keinen sonstigen Mehraufwand mit sich gebracht hat. Die ITP (D69.31) kann somit nicht als ND verschlüsselt werden.

    2. In den einleitenden Worten des ICD-Kapitels XVIII werden abnorme Ergebnisse von Untersuchungen als Zustände bezeichnet, \"für die an anderer Stelle keine klassifizierbare Diagnose vorliegt\". In diesem Sinne ist auch das Beispiel der DKR 003d verfasst, in dem lediglich eine erhöhte GGT ohne bekannte zugrundeliegende Diagnose beschrieben wird.
    Wenn ein Laborwert nun aber Ausdruck einer bekannten Erkrankung ist und er zum Zweck der momentanten Beurteilung dieser Erkrankung erhoben wird, so hat die Erkrankung damit einen diagnostischen Aufwand im Sinne der D003d mit sich gebracht und muss als Nebendiagnose verschlüsselt werden. Die Einstufung des Laborwertes als \"abnormer Befund\" ist nicht zulässig, wenn er als Marker für eine damit gezielt untersuchte Erkrankung gilt.

    Sie ahnen schon, zu welcher Lösung ich tendiere? :)

    Was ist Ihre Meinung?

    Grüße aus Niederbayern

    Hallo Klara

    Die Frage nach den Infektionen bei Neugeborenen taucht immer wieder auf.
    Das zitierte Exklusivum wird ebenfalls immer wieder erwähnt, andererseits ist auch das \"Neugeborene\" in den Kodierrichtlinien explizit definiert (DKR 1601a).
    Es gibt meines Erachtens einen logisch nicht aufzulösenden Widerspruch zwischen incl. und excl. der Kategorien P35-P39 und den Diagnosebezeichnungen dieser Kapitel. Ein Neugeborenes kann eben in der Neugeborenenphase eine Infektion erleiden kann, die nicht in utero oder unter der Geburt erworben wurde.
    Was tun?

    Persönlich nehme ich die Diagnosebezeichnung unter Berücksichtigung der DKR 1601a wörtlich und verwende die P-Kodes für Infektionen innerhalb der Neugeborenenphase. Dahin wird man übrigens auch durch den DIMDI-Thessaurus geleitet.
    Auch der ganze Gruppierungsalgorithmus des DRG-Systems ist auf die Verwendung von P-Diagnosen in der Gruppe MDC 15 ausgerichtet. Bezüglich der \"schweren Probleme\" beruht meiner Ansicht nach auch die Kalkulation der DRG´s auf der Verwendung der P-Diagnosen.

    Natürlich gibt es Ausnahmen (z.B. Rota-GE oder andere Infektionen, die mit dem \"Neugeborensein\" wirklich gar nichts zu tun haben).

    Eine Klarstellung dieses Standard-Problems durch das InEK wäre wünschenswert.

    Beste Grüße

    Hallo Dr. Ordu

    bitte nicht dem Kodip glauben. Der Hersteller trifft seine Zuordnung oft ohne authorisierte Quelle. Er ist einfach daran interessiert, für möglichst viele Suchwörter eine Zuordnung anzubieten. Für die Begutachtung der Verschlüsselung eines Falles ist Kodip unerheblich, es zählen alleine DKR und ICD.

    Grüße

    Hallo Herr Horndasch

    Bei uns fühlen sich die Gutachter ja ziemlich an die SEG 4-Empfehlungen gebunden, auch wenn es formal vielleicht anders gedacht ist.

    Kennen sie Gutachten aus dem eigenen Haus, bei denen der Gutachter bewusst entgegen dieser Empfehlungen entschieden hat?

    Würde mich interessieren
    Grüße

    Hallo Herr Horndasch

    Das ganze scheint komplizierter diskutiert zu werden, als ich das erwartet hätte...

    Man müsste also für jedes Krankheitsbild wissen, ob sich der Ursprung des ganzen in der Perinatalperiode findet, und nur beim positiven Nachweis dieser Tatsache dürfte man bis zum 28. LT die Diagnose-Kodes für Neugeborene nehmen?

    Wenn man die Diskussion so annimmt (womit ich meine Probleme habe, da das Neugeborene in den DKR definiert ist und viele P-Diagnosen explizit für Neugeborene ausgewiesen sind):
    Reicht es dann nicht zu sagen, dass zum Beispiel nosokomiale Sepsen bei Frühgeborenen viel viel öfter auftereten als bei immunkompetenten Reifgeborenen, Säuglingen oder Kleinkindern und daher die Sepsis, wenn auch erst im Alter von 2 Monaten auftretend, durchaus einen Ursprung in der Perinatalperiode hat?

    Und wenn die Überschrift schon ein Exklusivum für alles andere darstellt, lassen sich genügend fragwürdige Kodes finden...

    Ist die obstruktive Schlafapnoe eine \"Krankheit des Nervensystems\"?
    Bin kein Somnologe, würde es aber eher nicht so sehen. Wenn man die strenge Analogie zu unserem Problem zieht, dürfte man dann evtl. nicht die G47.31 nehmen, weil die Überschrift nicht passt?

    Oder gehört die zentrale Taubheit (incl. in H90.5) in das Kapitel \"Krankheiten des Ohres\"
    Oder die \"Rheumatische Chorea ohne Herzbeteiligung\" (I02.9) in das Kapital \"Krankheiten des Kreislaufsystems\"?

    Ich finde diese Betrachtungsweise zu kompliziert.
    Ich handhabe es so (und werde es auch weiter so tun):

    1. Diagnosen, die in ihrer Textbezeichnung für Neugeborene gedacht sind, werden auch für Neugeborene (<= 28 Tage) verschlüsselt.

    2. Bei Frühgeborenen oder kranken reifen Neugeborenen, die älter als 4 Wochen sind:
    P-Diagnosen werden verschlüsselt (entsprechend dem Inclusivum, dass dem ganzen ICD-Kapitel vorangestellt ist), wenn sie eine Diagnose kennzeichnen, die für diese Patientengruppe typisch ist und damit wohl auch einen (oder auch ihren) Ursprung in der Perinatalzeit hat, obwohl natürlich noch ein weiterer Auslöser (z.B. ein Hospitalkeim) mit dazu gekommen sein kann.

    Ich hatte mit diesen Fragen noch nie ernsthafte MDK-Probleme und würde nicht klein beigeben, wenn welche auftauchen würden.

    Montag-Morgen-Grüße

    Noch einen kleinen Nachtrag muss noch sein:

    Wenn sich die Diskussion z.B. über die Herrhythmusstörungen bei Neugeborenen (s.o.) auf das \"inkl.: Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben....\" bezieht, welches dem gesamten Kapitel XVI beigefügt ist, so muss auch hier ein grundlegendes Missverständnis ausgeräumt werden.

    Die Tatsache, dass etwas in einem Diagnose-Schlüssel \"inklusive\" ist, heißt natürlich nicht, dass alles andere \"exklusive\" ist. Das wäre ein fataler Trugschluss und sicher nicht im Sinne der ICD-Logik.

    Das zitierte \"Inklusive\" soll natürlich nur ggf. die Verschlüsselung von P-Nummern jenseits des Neugeborenenalters (4 Wochen) rechtfertigen, aber um-Gottes-Willen nicht Kinder über 7 Tagen von P-Nummern ausschließen.

    Alles andere ist ein Missverständnis, wirklich!

    abendliche Grüße

    Hallo Herr Horndasch

    bin in beiden Punkten nicht d´accord.

    Zu Punkt 1: bezüglich der Rhythmusstörungen bei Neugeborenen verstehe ich gar nicht den Diskussionsbedarf. Das \"Neugeborene\" ist in den DKR definiert (s.o.) und die Diagnose P29.1 heißt nicht \"Rhythmusstörungen in der Perinatalperiode\" sondern \"Rhythmusstörungen beim Neugeborenen\". Habe ich irgendeine Regel übersehen?

    Zu Punkt 2: Eine nosokomiale Sepsis bei einem 2-monate alten Frühgbeborenen würde ich natürlich mit der P36.- verschlüsseln. Die Entscheidung, ob das Kind in die MDC 15 für Neugeborene rutscht, hängt ja vom Alter (und evtl. auch Gewicht) bei Aufnahme ab. Damit ist auch festgelegt, dass der Schweregrad nicht nach cc-Werten geht sondern nach schweren und anderen Problemen. Wenn ich z.B. die akute respiratorische Insuffizienz verschlüssele, so ist beim nicht-MDC15-Kind die J96.0 erlösrelevant und beim NG die P28.5.
    Andersrum sind die genannten Kodes für die jeweilige andere MDC nicht erlösrelevant.
    Es wäre schon ein wenig schizophren, ein Kind in die DRG \"Neugeborene\" rutschen zu lassen und dann eine Verschlüsselung zu fordern, die bei dieser MDC-Zuteilung a priori nicht als erlösrelevant vorgesehen ist.

    Das Problem ist allerdings eher theoretisch und kommt nur in ausgesuchten Ausnahmefällen zum Tragen. Ich kenne wenige Neugeborene, deren Schweregrad von der Kodierung einer Diagnose abhängt, die sich jenseits des postpartalen Alters von 4 Wochen manifestiert hat.

    Beste Grüße aus Niederbayern