Guten Tag allerseits,
Hätte gerne Meinungen zu folgendem Problem:
Ein 16-jähriges Mädchen wird mit [c=#ff00b6]Tablettenintoxikation[/code] vorgestellt. Die Art und Menge der Tabletten ist relevant, die Gabe von Kohle und eine Intensivmedizinische Überwachung angezeigt. In der Aufnahmesituation ist ebenfalls klar, dass hinter dem Suizidversuch auch eine ernsthafte [c=#5b00ff]psychologische Störung [/code]steckt, und dass diese im Rahmen dieses stationären Aufenthaltes geklärt/behandelt gehört, um das Wiederholungsrisiko nach Entlassung zu minimieren.
So weit so gut.
Das Mädchen wird über 1 Tag intensivmedzinisch überwacht und kann anschließend auf Normalstation verlegt werden. In den anschließenden 7 Tagen findet eine ausführliche psychologische Exploration mit Einbeziehung von Familie und Schule statt, es wird eine Anpassungsstörung (F43.2) diagnostiziert. Die Patientin kann nach emotionaler Stabiliserung in eine ambulante Weiterbahndlung entlassen werden.
Ich sehe die Anpassungsstörung und die Tablettenintoxikation als konkurrierende Hauptdiagnosen, da beides für sich genommen in der Aufnahmesituation zur stationären Behandlung geführt hätte. Hätte die Patientin z.B. in suizidaler Absicht ein unschädliches Medikament genommen, so hätten wir sie trotzdem aufgenommen. Wenn beide Diagnosen als konkurrierende Hauptdiagnosen anerkannt werden, so hat sicherlich die Anpassungsstörung mehr Ressourcen verbraucht und ist als Hauptdiagnose zu wählen.
Der MDK sah es - auch im Zweitgutachten - anders. Der Vorstellungsgrund sei schließlich die Intoxikation gewesen, ohne die das Mädchen ja gar nicht erst vorbeigekommen wäre.
Meiner Meinung spielt die Motivation oder der Grund eines Patienten, sich vorzustellen, überhaupt keine Rolle für die Kodierung. Entscheidend ist die Einschätzung des Arztes, warum dieser Patient stationär behandelt werden muss. Und in unserem Fall hatte er - wie ausgeführt - 2 (dokumentierte) Gründe dafür.
Was hätten Sie als Hauptdiagnose genommen?
Und mit welcher Begründung?
Und wie entkräften Sie ggf. das Argument der konkurrierenden Hauptdiagnosen?
Ist bestimmt nicht der erste derartige Fall, aber wir erwägen schon, unsere Kodierung auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen (und ds wäre dann vielleicht schon eine Premiere...)
Freue mich auf Ihre Beiträge
Christian Voll