Beiträge von DRG-Pfiffikus

    Hallo Kempf,

    die Verjährungsfrist ist definitv abgelaufen. Eine einfache Anforderung der Unterlagen hat weder hemmenden noch unterbrechenden Einfluss. Sofern im Jahr 2008 nicht auf die Einrede der Verjährung Ihrerseits verzichtet wurde, können Sie die Rückforderungsansprüche zurückweisen.

    MFG