Beiträge von Bertz

    Hallo Forumexperten,ich möchte den Fall\" Gerinnungsfaktoren\" mal aufgreifen,wenn eine TEP ansteht und kein ZE (-2006-27-)vom KH verhandelt worden ist.Laut Hämophilieinstitut wäre eine 1-wöchige perioperative Substitution mit Faktor VIII ( ca 60.000IE entspr. € 46.000,oo) erforderlich. Wer kennt eine ökonomisch und medizinisch sinnvolle Lösung die anfallenden Kosten der Faktorsubstitution aufzufangen bzw umzuleiten wenn es, wie im vorl.Fall,lediglich € 600,- für ein nicht verhandeltes ZE geben wird?
    Ich bin gespannt und freue mich auf jede Anregung

    Gruß von der winterlichen Ostsee
    :sterne: U.Bertz

    Hallo Forum,in dieser Frage gibt es sicherlich kaum zufriedenstellende Antworten/Lösungen,die uns als Ärzte entlasten würden! Anders verhalten könnte es sich evtl in den Fällen wo prinzipiell eine ambulante,stationsersetzende Leistung durchführbar ist,der Patient selbst jedoch aufgrund privater,psychischer oder ähnlicher,nicht immer medizinisch erklärbaren Gründen, eine ambulante Op ablehnt.Ich denke hier wäre dann doch eine KÜ-Erklärung durch die KK im Vorfeld des geplanten Eingriffs angebracht,bevor eine stat.Aufnahme erfolgt!Auch wir haben hierzu eine KÜ-Anforderung als Formular zur Vorlage bei der KK durch den Pat. vorbereitet, und warten erst einmal ab. Hat jemand aus dem Forum in diesen konkreten Fällen-Ablehnung einer ambulanten Therapie zugunsten einer statinären Behandlung aus "persönlichen Gründen des Pat."-Erfahrung mit den KK sammeln können? Grüße von der winterlichen Ostsee Schleswig-Holsteins
    U.Bertz

    Hallo Frau Weihs,hier liegt keine Rückverlegung vor(A-B-C-A); dagegen wäre A-B-A ,aber auch A-B-A-B-A eine Rückverlegung. Verweis auf:Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004(BMG Referat 216 v.13.11.03 Seite 6.Voraussetzung:RV innerhalb von 30 Kalendertagen in das KH A. Gruß U.Bertz

    hallo Forumkollegen,wie verhält es sich bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer nach einem häuslichen Unfall: Z.n. Oberschenkelamputation und Entlassung bei reizlos adaptierten WV und noch liegendem Nahtmaterial am 18.Tag nach stat.Aufnahme (DRG: I07Z ;obere Grenzverweildauer 25,7 Tage).Am 2. Tag nach Entlassung häuslicher Sturz und dadurch bedingter traumat.Stumpfdehiszenz,und nach mehrtägiger hausärztlicher Versorgung (19 Tage durch Hausarzt ambulant) dann Wiederaufnahme zur definitiven, operativen Stumpfversorgung.Aus meiner Sicht fällt dieses Ereignis nicht unter "Komplikation" der OS-amputation,und ist damit nicht dem ersten Behandlungsaufenthalt zuzuschlagen,da ohne häuslichen Unfall die traumat.Stumpfdehiszenz nicht aufgetreten wäre.Daher müßte eine neue Aufnahmediagnose erstellt werden. Die KK sieht das als Komplikation der ersten Operation und will die erneute Wiederaufnahme der oberen GVD der Amputation zuordnen.
    Für eine schlüssige Antwort aus dem fachkundigen Forum wäre ich dankbar.Gruß von der herbstlichen Ostsee U.Bertz

    hallo Kollegen,was die Rückfragen der KK angeht beziehe ich mich in den letzten Wochen auf ein Musterurteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz(AZ:L5KR 51/02)welches besagt,daß bei einer ärztlichen Einweisung die KK die Behandlungskosten in jedem Fall zu tragen hat.Die KK darf die Übernahme der Kosten nicht mit der Begründung ablehnen,die statiomäre Behandlung sei nicht notwendig gewesen(Urteil vom 6.Februar 03).Bisher liegt jedenfalls noch keine "Gegenreaktion" der KK bei uns vor.Hat jemand ähnliche Erfahrungen unter Verweis auf dieses Urteil hin machen können? Gruß U.Bertz,Ostseeklinik DampAZ:L5KR 51/02