Beiträge von Lassahn

    Hallo \"Kodierspezialisten des Bewegungsapparates\",
    für den:
    AVN Rod zur Behandlung der aseptischen Hüft-Kopfnekrose

    wäre das zutreffend s.u.? oder gibt es eine zutreffendere Kodierung?

    5-828.0 Implantation eines Knochenteilersatzes

    oder

    5-828.7 Implantation eines biochemischen Stimulators für das Knochenwachstum

    P.S. Danke für die Überlegungen :d_zwinker:

    Gruß aus Hannover

    Hallo Forum, hallo Kassenfürst,
    gerne würde ich mal auf einen Kernaspekt zu sprechen kommen s.u..
    (Die Diskussion ist ja doch schon alt :uhr: :uhr: :uhr: )

    Frage:
    Worin unterscheidet sich ein (o.g. §115) Eingriff, wenn er ambulant bzw. stationär durchgeführt wird?

    Antwort:
    Durch gar nichts (hoffentlich nach \"ärztlicher Kunst\")

    Fazit:
    Es geht also um die postoperative Versorgung?! :defman: Die Aufgabe ist genau im neuen Vertrag der Selbstverwaltung zum §115b nachzulesen z.B.: Krankenhausseite der AOK, in §2 Abs. 2. Der Arzt muss sich um die weitere Versorgung kümmern \"d.h. sicherstellen) - gemeint ist nicht etwa, dass das KH selber in jedem Fall die weitere Versorgung sicherzustellen hat, sondern:
    1 wäre ein Anruf beim Hausarzt bzw. ggf. anderen geeignetem Facharzt also einem Arzt der vertragsärztlichen Versorgung hilfreich um die Ärztliche Versorgung sicherzustellen (Aktennotiz zur Dokumentation in den ex ante Unerlagen)
    2 eine ambulante pflegerische Versorgung ist bei Bedarf zu verordnen.
    Den Versuch für 1 + 2 darf eine Kasse (bzw. i.A. der MDK) schon erwarten. - Das sollte also dokumentiert sein, wenn es als eine Begründung für \"stationär\" gelten soll, dass der Versuch gescheitert ist die postoperative Versorgung vertragsärztlich sicherzustellen (wir reden von einem elektiven Fall!).


    Rückfrage an den \"Themengründer\"
    Sorry, aber was hat das dann mit der Entfernung zu tun im Zeitalter nach der Erfindung des Philipp Reis ( tele -phon )?

    Anmerkung
    O.K. - der Sachverhalt ist etwas akzentuiert formuliert, aber mal im Ernst, hier geht es um eine sachliche Argumentation - vor dem Hintegrund einer katastrophalen Einnahmeseite der GKV, richtig?

    Philosophisch . . .(wer sind eigentlich unsere stakeholder)Welche Rolle und welche Verantwortung gegenüber der Gesellschaft hat ein Leistungserbringer, wie z.B. ein KH?

    Gibt es analog des \"right-codings\" ein \"right-nicht-fehlbeleging\"

    Liebes Forum,
    mir ist es ein Rätsel :besen: , wie es sein kann, dass im Bereich OPS 5-821 \"sero\"-Entwicklung stattfindet. Bin ich vielleicht ein \"Null-checker\" :totlach: ?

    Das Problem:
    es gibt immer häufiger Komponentenwechsel - mehr als komplette Wechsel - diese lassen sich nicht wirklich gut im OPS abbilden. In der Knie-Revisionsendoprothetik ist wenigstens ein isolierter \"Inlaywechsel\" abzubilden, was bei der Hüfte nur durch .x oder .y zu kodieren ist. Bei isolierte Pfannen- bzw. Schaftwechseln oder auch bei \"Kopfwechseln\" sieht es auch mager aus. Was ist den schon eine \" Pfannenprothese \"(?) - oder warum kann man nur eine \"Hüftkopfprothese\" als Schaftprothesenwechsel verstehen? (s. DIMDI - Text zu 5-821ff.)

    Fragen (über Fragen)
    Welche Aktivitäten gibt es dazu auf der Ebebe der Fachgesellschaften?
    Wie läuft ein Vorschlagswesen beim DIMDI?
    Warum gab es eine Entwicklung beim Knie (5-823) und keine analoge Entwicklung bei der Hüfte?
    Auf dieser Kodierbasis beruht also die Inek-Kalkulation - na wunderbar!!

    Was gibt es also zu tun?
    Habt Ihr im Forum einen TIP :i_respekt: oder IDEE :deal: ?
    Besten Dank :d_gutefrage: .

    Hallo MDK-Opfer (nomen est . . . :lach: ),
    zunächst muss man sagen- es kommt darauf an ?( : nämlich auf die Fragestellung:
    es gibt Fragen (z.B.: Fragebögen) zur Arbeitsunfähigkeit, die auch ohne Schweigepflichtentbindung beantwortet werden dürfen (müssen).
    [glow=#FF0000,3]aber[/glow]
    Wer zwingt Sie denn einer solchen Aufforderung eine KK nachzukommen, wenn man die Rechtslage für unklar hält? - es ist ja möglich einen E-Bief trotzdem an den MDK zu senden. Was der MDK mit dem Brief macht, hat dieser zu verantworten. Eine Alternative wäre, den Patienten als \"mündigen Bürger\" einzubeziehen und den E-Brief an diesen zu senden mit der Info, dass die KK ein Interesse an dem Brief hat.
    Die entscheidende Frage aber ist: Was ist die Fragestellung der Kasse! - diese ist ganz zwanglos in verschiedene Kategorien zu teilen:
    1 Fragen nach der Kodierung (MDK)
    2 Fragen nach der Verweildauer und ggf. Fallzusammenführung (MDK)
    3 Fragen nach der Notwendigkeit - Fehlbelegung (MDK)
    4 Frage nach möglichem Behandlungsfehler (MDK)
    ich kann mir keine Fragestellung vorstellen, die nicht (Ausnahme s.o.) über den MDK laufen muss.

    P.S. Die Schweigepflicht hat das KH bzw. die Ärzte im KH somit müssen diese entbunden werden und zwar ganz konkret für einen bestimmten Behandlungsfall und nicht pauschal (was manche Private KK machen)

    P.P.S Insgesamt sind bei diesem Themenkomplex neben den Interessen und Rechte des Patienten (Datenschutz, ggf. Schadensersatz) auch die der Ärzte (Schweigepflicht, Haftung) und des Krankenhauses (Erlöse, Datenschutz, Haftung) und \"der Gesellschaft\" zu berücksichtigen.

    Hallo Gk,
    vielen Dank für die Antwort. Der upload hat ev. nicht richtig geklappt (bei Ihnen), daher schicke ich das nach.

    Meine Frage wurde allerdings nicht beantwortet:

    [comic]Gibt es für die Kodierung 2005 des OPS 8-890ff. die Anforderung, dass das Krankenhaus Intensivplanbetten im Krankenhausplan hat?[/comic]

    P.S. wo ist eine solche Anforderung beschrieben.
    P.P.S. ich halte es bisher für ein Gerücht, lasse mich aber gerne belehren :jaybee:

    Hallo liebes Forum,
    ist es ein Gerücht :sonne: , oder setzt die Abrechnung dieses OPS die Eintragung von Intensivbetten :chirurg: im Krakenhausplan (Land) voraus.

    Könnten Sie mir dazu die Quelle nennen?

    Ich selber habe dazu keine Hinweise gefunden, nicht im OPS 2005 selber, nicht in den DKR und auch nicht in den Definitionshandbüchern 2005.

    einen schönen Tag für Sie
    Christoph Lassahn

    Anlage: Auszug aus dem OPS 2005:


    -98 Sonstige multimodale Komplexbehandlung

    8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
    Exkl.: Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige ( < 24 Stunden) Intensivbehandlung
    Kurzfristige ( < 24 Stunden) Stabilisierung von Patienten nach operativen Eingriffen

    Hinw.: Mindestmerkmale:
    · Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen
    · Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein
    · Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation
    · Die zu verwendenden Parameter des SAPS II und des TISS sind in den Hinweisen für die Benutzung des OPS zu finden
    · Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und Immunadsorption, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren
    [c=#ffffff][/code][c=#00ffec][/code][c=#00ffe3][/code]

    Hallo,
    zum Problem:
    wie erfahre ich von Transfusionen im OP:

    1. muss zur Entlassung die Gesamtzahl von Fremdtransfusionen bekannt sein (OPS)

    2. bei uns kodiert die Anästhesie die im OP gegebenen Konserven und ansonsten immer derjenige, der die Konserve gibt.

    Gruß aus Hannover (nasskalt) ;-))

    :sleep: :sleep: :sleep:
    --
    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

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    :defman:
    Liebes Forum,
    die neuen DKR für 2004 habe ich noch nicht vollständig geprüft, bin mir aber sicher, es hätte hier einen Verweis dazu gegeben.

    Mir scheint folgende Fausregel plausibel und mit den geltenden Regelungen auch nicht zu widerlegen:

    Wenn es Fälle bei einer Prozedur gibt, die ohne Transfusion durchführbar sind, gilt die Transfusion nicht als Teil des Verfahrens. Das kann auch schon bei 5 % oder auch 0,5 % der Fälle als ausreichende Begründung dienen. Die Kodierung von D62 ist bei der Transfusion als Indikation obligatorisch. TIP: welche Prozedur hat keine Indikation (ICD) ??

    Wenn der Grouper die D62 als CC-relevant zeigt, dann heißt das doch nur, dass es nach den Definitionen einer Neben-ICD in den DKR 2003 kodiert werden muss !!!

    Für mich gibt es da im Prinzip kein Problem.

    Vielleicht ist das eine "gute" Faustregel? Was meint das Forum.
    Schönen Sontag noch...;-)


    --
    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

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    Hallo Herr Schmitt,
    vielen Dank für Ihren Hinweis, zusätzlich habe ich noch einen TiP bekommen:

    im GMG-Entwurf auf Seite 427 ist der Punkt ebenfalls erwähnt.

    Soweit mir bekannt ist soll am 17.10.2003 im Bundesrat darüber entschieden werden.

    Aus 2 Gesichtspunkten ist das ja interessant:

    1 EuGH-Urteil - Entwicklung von Arbeitszeitmodellen (weniger Köpfe), gleiche VK (VB)

    2 Wie sehen die Arbeitsverträge für AiP'ler aus, die ab jetzt anfangen?

    :jay: :egypt:
    --
    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

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    Liebes Forum,
    gerade recherchiere ich nach den rechtlichen Grundlagen und es stellt sich mir die Frage:

    1 Ist die Abschaffung rechtlich beschlossen?

    2 Wo steht das? (Ich habe nur einen Entwurf der neuen Berufsordnung) gefunden, und einen Bundesratsbeschluss von 2002)

    Bitte um Hinweise, vielen Dank

    Gruß Christoph Lassahn
    aus dem eisigen Norden (Hannover):))

    Hi Forum,

    Nachtrag für Interessierte:

    primäre Verletzung:
    S14.3 Verletzung des Plexus brachialis


    korrespondiert mit:
    T91.8 Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Halses und des Rumpfes
    Folgen einer Verletzung, die unter S13.-, S14.2-S14.6, S15-S18, S19.7-S19.8, S23.-, S24.2-S24.6, S25.-, S28.-, S29.0-S29.8, S33.-, S34.2-S34.8, S35.-, S38.-, S39.0-S39.8, T09.2 und T09.4-T09.8 klassifizierbar ist

    --
    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

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