Beiträge von Karla

    Hallo zusammen,

    da der Pflegegrad ab Antragstellung rückwirkend gilt, ist er auch dementsprechend zu kodieren.

    Unbestritten wird die Rückmeldung eher selten erfolgen. Gibt es keine geregelte Rückmeldung und damit die Sicherstellung einer berechtigten Kodierung ( die ggf. deutlichen Einfluss auf die Abbildung der Pflegeleistung zukünftig hat ) ist die Frage, wie damit umzugehen ist. Akzeptanz von Erlösverlusten oder aktive Sicherstellung der Kodierung durch Nachfragen.

    Da dieses sehr aufwendig ist, kann nur gehofft werden, dass die Kostenträger hier zukünftig zu einer Auskunft verpflichtet werden.

    FG Karla

    Guten Abend zusammen,

    die Absage kann durchaus durch eine Rechnungsablehnung erfolgen mit dem Hinweis, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Weitere Auskünfte werden verweigert.

    Was bei einer Kodierung "auf Verdacht" ja auch eine Form der Informationsübermittlung ist, wird bei unterschiedlichen Angaben dann zum Problem. Welche Angabe ist korrekt? Der Eintrag in der eigenen Dokumentation?Hat der Pflegedienst sich verschrieben?

    Hier sind die KH auf Angaben Dritter angewiesen und können diese Korrektheit nicht eigenständig überprüfen.


    FG Karla

    Hallo zusammen,

    die Einstufung der Diabeteskost als "Modifikation ähnlich wie eine vegane Kost " und der Vorschlag statt einer Vorwässerung hätte die Patientin auch Softdrinks zu sich nehmen können ,sind weitere Beispiele.

    Da das Krankenhaus ja auch vegane Kost anbietet, ist die Diabeteskost dann auch kein Aufwand und Softdrinks können auch zu Hause getrunken werden.

    FG Karla

    Guten Abend ,

    aufgrund leidiger Diskussionen in Bezug auf die Hauptdiagnose mit sehr wörtlichen Auslegung der von Herrn Breitmeier genannten Formulierung "Warum kommt der Patient zur Aufnahme?" habe ich damit Probleme.

    Entscheidend ist nicht was den Patienten zur Vorstellung bewogen hat, oder was der Notarzt zuerst dokumentiert hat, oder was der Hausarzt vermutet hat, oder was eine Angehörige berichtet ( alles schon durch diskutiert) , sondern "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.” . Das ist für mich ein relevanter Unterschied.

    Die konkrete Diskussion erinnert mich ein wenig an die Frage der Hauptdiagnose bei biliärer Pankreatitis.Die operative Steinentfernung ist die kausale Therapie. Eine Rückführung der Kausalkette wird gerne an anderer Stelle abgelehnt (z.B. dek. Herzinsuff. versus Klappenprobleme oder bei Kardiomyopathie).

    Wenn ein postrenales Nierenversagen vorliegt und die Ursache behoben wird, ist dieses doch auch Aufwand für das Nierenversagen?


    VG Karla

    Guten Abend zusammen,

    wie würde denn die Diskussion geführt werden, wenn der Patient kurz vor Mitternacht bereits behandelt wird und die Karte erst nach Mitternacht von "Hilfskräften durchgezogen worden wäre?"

    Vom Behandlungsablauf her wäre es logisch, das die Behandlung schon vorher begonnen hätte. Diese Behandlung stellt eine Entscheidung zur Aufnahme dar, würde dann der Tag davor im Nachhinein anerkannt werden bei einer Begutachtung? Wäre dann nicht der dokumentierte Aufnahmezeitpunkt der der administrativen Aufnahme?

    Da vital bedrohte Patienten mitnichten immer als stationäre Fälle anerkannt werden ist das angegebene Szenario mit der Reanimation sehr berechtigt.

    Bei dem Arbeitsaufkommen jetzt auch noch zu erwarten, Entscheidungen auf die Minute genau mit Zeitangaben zu dokumentieren, finde ich nicht praktikabel und auch nicht vermittelbar.

    MfG Karla

    Hallo zusammen,

    die Nachkodierung macht doch kein Geschmäckle, dass ist doch davon ganz unabhängig.

    Die Resteklassen DRGs sind ja auch mitnichten immer "hochpreisig" im Vergleich zu den anderen DRGs .Die zahlreichen Fälle, in denen die Resteklassen DRGs genauso korrekt sind, wie im vorliegenden Fall, aber deutlich weniger Erlös erzielen,sind natürlich dann nicht im Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Oder ist die im Verlauf aufgetretene neue Erkrankung, Komplikation etc., die in einem primär konservativen Fall eine OP notwendig machen, dann auch maßgeblich verantwortlich für den daraus resultierenden Krankenhausaufenthalt? Wohl eher nicht.

    Pauschalisierend ist pauschalisierend, aber eben für alle Beteiligten.

    Spannend wird es ja , wenn unter Bemühung des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine FzF gefordert wird, da die dann resultierende Resteklassen DRG günstiger ist.

    In diesem Sinne einen schönen Wochenbeginn.....

    FG Karla


    Guten Abend zusammen,


    ich frage mich nur warum die ICD 10 dann unter dem Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19) den Tabak bzw. das Nikotin in trauter Nachbarschaft zu den anderen Drogen aufführt, wenn Tabak im Sinne der ICD nicht als Droge bewertet wird.
    :?:
    FG Karla

    Hallo zusammen,

    ich bin davon ausgegangen, dass Sie den Patienten erst auf 30 Grad legen und dann nach 2 Stunden auf 90 Grad> das sind zwei Positionswechsel.

    Jetzt lese ich eher daraus, dass sie den Patienten von 30 Grad auf 90 Grad innerhalb von 2 Stunden durch Mikrolagerungen bewegen? Aber auch hierfür sind meines Erachtens größere Bewegungen notwendig, als eine reine Mikrolagerung ermöglicht.

    Umgekehrt kann ich es mir schon eher vorstellen: Von 90 Grad auf 30 Grad durch langsames Ziehen an dem Kissen im Rücken mit Anpassung der Extremitäten ist machbar. Aber auch hier habe ich Mikrolagerungen und nicht nur eine Mikrolagerung. Ich würde dann innerhalb von 2 Stunden mehrfach die Mikrolagerung dokumentieren.Dann fehlt aber der "richtige" Positionswechsel.

    MfG Karla

    Hallo zusammen,

    Mikrolagerungen sind kleinste Lage- und Positionsveränderungen. Erreicht werden diese durch Unterlegen von zusammengefalteten Handüchern,oder auch kleine Veränderungen an Kissen , oder kleine Lageveränderungen an den Extremitäten .

    Ein Positionswechsel von 30 Grad auf 90 Grad ist aus meiner Sicht eine deutliche Veränderung der Position und daher eine eigenständige Durchführung.

    Weiter helfen die jährlichen FAQs zum PKMS :siehe z.B. hier:

    https://www.recom.eu/files/recom/40…laege_SEG_4.pdf

    Das dazu:

    3.4.1 Was ist eine Mikrolagerung? Bei jedem Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt werden. Z. B. kann ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken geschoben werden und nach kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden. Definition: Der gesunde, liegende Mensch führt laut einer Studie pro Stunde zwischen 8 und 40 Mikrobewegungen durch. An diesem physiologischen Bewegungsmuster orientiert sich die Mikrolagerung. Angestrebt werden physiologische Positionsveränderungen in den Gelenken sowie unterstützende Lageveränderungen durch Druckverteilung an Kopf, Schultern, Hüfte und des Fersenbereichs. Bei jedem Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt werden. Z. B. kann ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken geschoben werden und nach kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden. Diese Mikrolageveränderungen können z. B. im Uhrzeigersinn durchgeführt werden. Als Mikrolagerungen zählen z. B. Fersenfreilagerung, Hochlagerung einer Extremität usw. Die klassischen Lagerungen wie z. B. Oberkörperhochlagerung, 30 Grad rechts, links usw. sind Lagerungen bzw. Positionswechsel im Sinne des PKMS. Mikrolagerungen, welche im Zusammenhang mit einem Positionswechsel durchgeführt werden, sind nicht als zusätzliche eigenständige Mikrolagerungen zu zählen.


    MfG Karla

    Guten Abend zusammen,

    die Anforderungen an die Dokumentation werden immer weiter nach oben geschraubt.

    Der Abgleich zwischen den einzelnen Bestandteilen im Sinne der "Plausibilität" geht soweit, dass bei einem vermeintlich fehlendem Aspekt, dann eben keine Akzeptanz besteht. So wird ein in der Visitendokumentation beschriebener Sachverhalt nicht akzeptiert, da ja die Pflegedokumentation dazu nichts geschrieben habe."Die Diagnose scheint plausibel zu sein, aber.... "

    Gerade im Bereich der palliativen Komplexbehandlungen werden die Anforderungen weit über den OPS hinaus ausgedehnt.Ist die Dokumentation dann mit viel Aufwand unantastbar, wird die Verweildauer oder die Indikation angezweifelt.

    Sicherlich ist die Dokumentation ein niemals endendes Thema...... Ziel muss aber sein eine Verschlankung der Dokumentation zu erreichen und nicht eine noch weitere Aufblähung.

    Aber bei der anstehenden Vergütung nach Qualitätskriterien wird sicher die " Dokumentationsqualität" noch relevanter.

    MfG Karla