Hallo zusammen,
da der Pflegegrad ab Antragstellung rückwirkend gilt, ist er auch dementsprechend zu kodieren.
Unbestritten wird die Rückmeldung eher selten erfolgen. Gibt es keine geregelte Rückmeldung und damit die Sicherstellung einer berechtigten Kodierung ( die ggf. deutlichen Einfluss auf die Abbildung der Pflegeleistung zukünftig hat ) ist die Frage, wie damit umzugehen ist. Akzeptanz von Erlösverlusten oder aktive Sicherstellung der Kodierung durch Nachfragen.
Da dieses sehr aufwendig ist, kann nur gehofft werden, dass die Kostenträger hier zukünftig zu einer Auskunft verpflichtet werden.
FG Karla