Beiträge von Karla

    Guten Abend,

    ob die Änderung der Erlösrelevanz die Diskussion beenden wird oder sich eine neue Grundlage ergibt bleibt abzuwarten.Bei der letzten Änderung freute ich mich auch kurzzeitig über Klarheit und wurde eines besseren belehrt.

    Die Diskussion Exsikkose und Nierenversagen sehe ich dadurch noch nicht gelöst. Und dann ist da ja auch noch die Abgrenzung zwischen akutem Nierenversagen bei chronischer Niereninsuff. und der Verschlechterung der chronischen Niereninsuff.

    Es bleibt spannend...leider.

    MfG Karla

    Guten Abend zusammen,

    ganz so einfach ist es leider nicht.

    Unter Punkt 1 steht die entscheidende Einschränkung:. . Zur klinischen Abgrenzung der akuten Nierenschädigung (AKI)/des akuten Nierenversagens von einem lediglich durch Exsikkose bedingten Anstieg der Retentionswerte ist allerdings bei den Stadien 1-3 der Hinweis „adäquate Flüssigkeitszufuhr vorausgesetzt“ .

    Durchaus leidvoll ist meine Erfahrung in dieser Hinsicht: Die adäquate Flüssigkeitszufuhr bei Exsikkose liegt einfach nicht vor. Regelhaft ist der Umkehrschluß, dass bei adäquater Flüssigkeitszufuhr kein Krea-Anstieg erfolgt wäre.Ergo liegt auch kein Nierenversagen vor und nur eine Exsikkose.Ein Nierenversagen bei Exsikkose gibt es demnach gar nicht.

    Auch die Kodierung als N19 ( nach Auslegung der SEG 4 ja durchaus eine Lösung), die oftmals die gleiche DRG erreicht, wird nicht akzeptiert.

    Da hilft wirklich nur viel Wasser zu trinken um kühlen Kopf zu bewahren.....

    MfG Karla

    Hallo zusammen,

    gemäß RKI Leitlinie ist ein MRSA Pat. solange zu isolieren, bis drei negative Abstriche vorliegen.Daher werden auch Patienten, die zuvor positiv entlassen worden sind und wo kein negativer Abstrich zwischenzeitlich erhoben worden ist,bei Aufnahme isoliert. Sind nun die erfolgten Abstriche negativ, endet natürlich die Isolierung.

    Kann in diesem Fall dennoch die U80.00! in Verbindung mit Z22.3 und ggf. die Komplexbehandlung kodiert werden? Oder gilt hier ,dass eine Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde?

    Im Gegensatz zur prophylaktischen Isolierung bei Verdacht auf Besiedelung, bei der jedoch nie ein positiver Nachweis erbracht wurde, hat ja der Befund vorgelegen, wenn auch im Voraufenthalt.Die Behandlung erfolgt nach Leitlinien und verursacht zweifellos nicht unerheblichen Aufwand.

    Ein schönes We und ein kühles Fleckchen

    wünscht Karla

    Guten Abend,

    sicherlich kommt es in dem geschilderten Fall auf die Schwere der Blutung an.Eine akute Blutung, die eine Notfallsituation mit ggf. operativer Therapie nach sich zieht ist sicher von einer nicht so bedrohlichen Situation abzugrenzen. Bei einer massiven GI Blutung wird sicher niemand von Inkomtinenz sprechen.

    Dennoch ist mit einem blutenden Ulcus nicht immer eine Inkontinenz einhergehend, sodass diese bei vorliegen auch kodiert werden kann.
    Hilfreich wäre natürlich eine Pflegedokumentation, die weitere Beobachtungen beschreibt: Hat der Pat. den Blutabgang bemerkt? Wie war die Blutungsmenge? Waren es ggf. nur blutige Beimengungen?

    Einen schönen Abend wünscht

    Karla

    Hallo zusammen,

    unter Beachtung der speziellen Kodierrichtlinie 1105d Gastrointestinale Blutung ist die K92.1 nicht zu kodieren, sondern das Ulcus ventrikuli mit Blutung.

    Daher ist das Problem der Kodierung der Inkontinenz weiter bestehend.Ich neige dazu die Inkontinenz zu kodieren,da diese bei einer Ulcusblutung nicht als normal zu betrachten ist und auch nicht mit jeder Ulcusblutung vergesellschaftet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karla

    Guten Abend,

    scheinbar ist der PKMS noch nicht komplex genug.Die Vorschläge klingen nicht nach Vereinfachung.Dabei ist doch schon jetzt schwer genug die komplexen Anforderungen zu vermitteln und umzusetzen.

    Und dann macht die AOK den Vorschlag die Nebendiagnosen, die im PKMS abgebildet sind generell aus der CCL Matrix herauszunehmen,oder doch zumindest bei der PKMS Kodierung.

    Da hat der PKMS wirklich einen Beitrag zur adäquaten Abbildung von Pflegeleistungen im DRG-System geleistet. ?(

    Welche Änderungsvorschläge wie berücksichtigt werden bleibt natürlich abzuwarten.

    Frohe Pfingsten wünscht Karla

    Guten Abend,

    Wikipedia sieht es so:

    "Unter Parazentese (altgriechisch para „neben“ mit den Suffix -zentese „stechen“) versteht man ein Durchstechen oder Durchtrennen
    einer Körperstruktur mit dem Ziel, eine Körperflüssigkeit oder ein Gas nach außen abzuleiten. Wird zum Durchstechen eine Kanüle verwendet, so
    spricht man auch von Punktion. Wird ein ableitendes Element eingebracht - z.B. ein Schlauch - so spricht man von einer Drainage."

    Einen schönen kühlen Abend 8) wünscht

    Karla