Hallo Herr / Frau Popp,
als Ergänzung zu den Posts der anderen NGler, ich hatte die gleiche Frage schonmal Herrn Roeder im Forum gestellt. Die Antwort:
>> Autor / Author: NR (---.webmailer.de)
Datum / Date: 08.06.01 19:28
Sie müssen leider noch weiter spekulieren, da es keinen verbindlichen neuen Termin gibt. Ich bin der Meinung, dass Voraussetzung für eine vergleichbare Beurteilung der deutschen KH verbindliche Kodierrichtlinien sind, die liegen ja erst zum Teil vor. Wenn alles vorliegt, wird es ja nicht von heute auf morgen umgesetzt setzt sein. Den Rest können Sie sich selbst ausrechnen. Sicherheitshalber mit Hochtouren so wie bisher weitermachen. Jede Verzögerung verschafft Ihnen nur etwas mehr Luft, die Sie dringend brauchen.
mfg
NR <<
Herr MR Tuschen antwortete auf meine Frage
> Können sie einen ungefähren bzw. voraussichtlichen Termin abschätzen, wann es hinsichtlich Datenerfassung zur Budgetbemessung 2003 "ernst wird" ?<
am 11.6. dazu:
>> Sehr geehrter Herr Noetzel,
leider hängt das nicht von uns ab, sondern von der Selbstverwaltung, die den Fallpauschalenkatalog erarbeiten und die Kalkulationen durchführen muss.
Derzeit gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen DKG und Krankenkassen, ob der Einführungstermin 1.1.2003 zu halten ist. Mit weiteren Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner ist ca. am 21.6.01 zu rechnen.
[Noetzel: inzwischen gibt es nun das Optionsmodell]
Wir haben auch keinen Überblick, inwieweit die noch ausstehenden speziellen Kodierregeln eine Nutzung der Daten ab 1.1.01 möglicherweise beeinträchtigen. Auf jeden Fall kann eine einjährige Erhebungsphase nur realisiert werden, wenn am 1.7. begonnen würde.
Nach dem Arbeitsentwurf des BMG vom 1.6.01 sollen die Budgets 2003 und 2004 noch nach herkömmlicher Methode verhandelt werden. Die Kodierung entscheidet somit nicht unmittelbar über die Höhe der Budgets. Allerdings werden für die Ermittlung des krankenhausindividuellen Basisfallwerts und damit der
krankenhausindividuellen Höhe der Fallpauschalen Art und Menge der
DRG-Leistungen benötigt. Die Summe (wie Punktzahl) hängt von der Kodierung ab. Je besser die Kodierung, desto geringer das Risiko, dass die spätere Abrechnung der DRG zu der vorher vereinbarten DRG-Summe passt.
Insoweit sollte während der Wartezeit weiter die Qualität der Kodierung verbessert werden. ...
Mit freundlichen Gruessen
Tuschen <<
Also nix genaues weiss man, aber aufgrund von Daten, die ohne Existenz der spez. KR erhoben wurden, ist eine Ermittlung des krankenhausndiv. FP wohl kaum denkbar.
Gruß
Noetzel
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FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart