Beiträge von jnoetzel

    Hallo Herr Rembs, hallo Forum,

    unter den Tisch fallen lassen sollte man die Tage im KIS aber nicht. Denn zur Berechnung einer nachstat. Behandlung zählen die Tage dann doch mit, soweit die Summe aus stationären Behandlungstagen + vor- und nachstat. Behandlungstagen die GVWD übersteigt.

    Gruß
    Jörg Noetzel

    Hallo Frau Eki,

    wenn Sie jemanden haben, der die Arbeit abnimmt, ist das prima. Prinzipiell liegt es in der ärztlichen Verantwortung für die korrekten Daten zu sorgen. Sie brauchen aber immer einen Koordinator, der sich um die ganzen - nicht gerade selten wechselnden Vorgaben und EDV-Umsetzungen kümmert.
    Wir haben da unterschiedliche Lösungen: In den Abteilungen, die über Dokumentare verfügen, erledigt der MDA die Datenpflege - jeweils in Absprache mit dem DRG-beauftragten Oberarzt. Dort, wo keine MDA´s existieren, erledigen die ärztlichen Kollegen den Job.
    Den Kopf für alles hinhalten muss der Medizincontroller(also ich), der versucht, in das ganze Chaos hinsichtlich EDV, Zuständigkeiten, Datenübermittlung und Abgleich mit den erbrachten Leistungen etwas Ordnung reinzubringen.
    Da die ganze externe QS ja - zumindest so, wie es derzeit abläuft - relativ wenig mit Qualitätsmanagement zu tun hat, gehört es sicher nicht ins eigentliche Qualitätsmanagement.

    Gruß
    Jörg Noetzel.

    Hallo Herr Jacobs,
    auch von mir die besten Wünsche zum neuen Start. Man wird Sie an Ihrer alten Wirkungsstätte sicher nur schwer ersetzen können.
    Werde Ihre cleveren Tools und Fleißarbeiten hier im Forum vermissen.
    Aber vielleich finden Sie ja noch den einen oder anderen Verwandten von Oma Krause, der Sie zukünftig hier gebührend vertritt.:drink:

    Herzliche Grüße und viel Erfolg
    Jörg Noetzel

    Hallo,

    bei uns arbeitet ein MD zentral im Medizincontrolling sowie ein Praktikant in der Ausbildung zum MD.
    Das Medizincontrolling selbst ist als Stabsstelle unter dem Ärztlichen Direktor angesiedelt.
    Hinzu kommen noch aus "alten Zeiten" MDAs, die ebenfalls dezentral Kodierungen für einzelne Abteilungen vornehmen.
    Die Erfahrungen sind sehr gut. D.h. jede Entlassmeldung wird im EDV-System auf Plausibilität geprüft. Hier handelt es sich also zunächst um eine reine Nachkontrolle.
    Derzeit als Pilotversuch in einer Abteilung läuft eine neue Erhebung, bei der wir testen, inwieweit ein MD bei vorliegendem Arztbrief und Akteneinsicht die komplette Dokumentation generell übernehmen kann, also nicht nur Nachkontrolle, sondern gleich die Primär-Kodierung.
    Der verantwortliche Arzt zeichnet das Ergebnis am Ende nur ab.
    Ich selber bin der festen Überzeugung, dass MDA´s bzw. MD´s als "Kodier-Profis" durchaus in der Lage sind bzw. sogar noch besser in der Lage sind, die Kodierung mit hoher Effizienz durchzuführen als Ärzte mit Kodierungsaktivität nach Nachtdienst und entsprechender Personalfluktuation.
    Erste Ergebnisse zeigen, dass das zutrifft bzw. die Kodierung sogar noch besser wird. Interessant werden auch die Ergebnisse der daran gekoppelten MA-Befragung (Ärzte) sein, die darauf abzielen, inwieweit die Entlastung von der Kodiertätigkeit positiv ankommt (in Zeiten schwieriger Personalgewinnung/EugH-Urteil auch kein zu vernachlässigender Faktor).
    Auch mich würde interessieren, woher Sie MDA´s/MD´s mit DRG-Fachwissen derzeit gewinnen können ?

    Mit besten Grüßen aus Stuttgart
    Jörg Noetzel

    Guten Abend,

    demnach ist 2004 immernoch aktuell ? Und das ohne handfesten Mindestmengen-Vorschlag (mal vom KH-Report abgesehen) ?

    ...Wird schwierig sich darauf strategisch vorzubereiten.

    Gruß
    Jörg Noetzel

    Hallo Forum,
    habe Herrn Tuschen zu dem Thema befragt, denn es stellt sich ja die Frage, inwiefern man als Erbringer von im DRG-System schlecht abgebildeter Leistungen ebenfalls unter diese Regelung fallen könnte (ohne Frühumstieg):
    "...Zielsetzung der Befreiung war, "Krankenhäusern", deren Leistungen "insgesamt" nicht abgedeckt werden (die somit keine Chance des Umstiegs haben) gleichzustellen. Dies geht sehr deutlich aus der nicht veröffentlichten Begründung hervor. Es geht um kleine spezialisierte Krankenhäuser, die sich "insgesamt" auf einen Bereich spezialisiert haben, der insgesamt nicht sachgerecht vergütet werden kann und die somit keine Chance des Umstiegs gehabt hätten.
    Der Gesetzgeber hat abgestellt auf ganze "Krankenhäuser", d. h. nicht auf Abteilungen oder Einrichtungen. ..."

    Demnach nach seiner Einschätzung nur Möglichkeit, sofern wirklich insgesamt das Leistungsspekturm betroffen ist.

    Gruß
    J. Noetzel

    Liebe NGler,

    wurde ja nun schon viel diskutiert über die Dialyse-Geschichte. Vielleicht habe ich die Antwort auf meine Fragen noch übersehen.
    Habe somit immer noch 2 Fragen:
    - Gehen Peritonealdialysen in die Fallzahlberechnung für die Zusatzentgelte mit ein ? - Denke doch ja, oder ?
    - Eine Verständnisfrage: Wir verhandeln einen Betrag für das Dialysen-Entgelt (wie auch immer, s.o.). Danach eine "Stückzahl". Dieses führt zu dem Betrag, den wir unter anderem vom Gesamtbetrag zur Base Rate - Ermittlung abziehen.
    Wie geht nun nach Abschluss des Jahres der Erlösausgleich vor sich ?
    Wenn wir zu viele Dialysen erbringen, so erhalten wir für die erhöte Stückzahl mehr Entgelte, und zwar mehr als wir vorher vom Gesamtbetrag abgezogen haben.
    Somit hätten wir wegen der fälschlich zu hohen KH-Base-Rate zu viel pro Fall erhalten und gleichzeitig mehr Zusatzentgelte für die vielen Dialysen erhalten, die ja wohl nach §3(6)KHEntgG nicht ausgeglichen werden müssen.
    Vielen Dank im Voraus für die Erleuchtung.

    Viele Grüße an alle Nicht-Brücken-Tagler
    Jörg Noetzel

    Hallo Günther, hallo Forum,

    Phobie würde ich sowieso nicht als Verlegenheits-Diagnose wählen, wenn der Pat. keine hat (s.o.).
    Die "Sonder"-DRGs müsst ihr ja eigentlich separat ausgehandelt haben.
    Stellt sich nur die Frage, was bekommt man, wenn man die Anlage E2-DRGs vorher nicht im Patientengut und somit keine Beträge und VWD ausgehandelt hatte ?

    Gruß
    Jörg Noetzel

    Hallo Herr Stark,

    sehe ich genauso wie Sie. Wenn Sie jede andere Diagnose sicher ausschließen können und kein Symptom haben - Z03.1.
    Wenn Sie aber die Diagnose Karzinophobie retrospektiv als Ursache für den Aufenthalt ansehen, dann haben Sie ja eine Diagnose und können auf Z03.1 verzichten.
    Denke aber zur Diagnosestellung Phobie würde ich mir einen Psych. Konsiliar dazuziehen bzw. wenn ich das mal als Nicht-Psych.-Fachmann beurteile, gehört zur Phobie mehr dazu als nur den Hausarzt zu nerven (Angst beherrscht den Pat.,eskaliert verselbständigt sich, das Alltagsleben sowie seelische und körperl. Funktionen werden beeinträchtigt,...)

    Viele Grüße aus Stuttgart
    Jörg Noetzel