Beiträge von TT

    Zitat


    Original von Maddoc:

    ich kann nur hoffen, dass der PKMS nie erlösrelevant wird.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

    DNR: vgl. hierzu § 4 Abs. 10 KHEntgG

    Die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 9 beauftragen ihr DRG-Institut, Kriterien zu entwickeln, nach denen ab dem Jahr 2012 diese zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen des DRG-Vergütungssystems zielgerichtet den Bereichen zugeordnet werden, die einen erhöhten pflegerischen Aufwand aufweisen.

    Mit dem Ausdruck aufrichtiger Anteilnahme.

    P.S. Sorry Herr Selter hab zu lange an der Fettschrift rumgebastelt ...

    Hallo -

    Wer krank wird, erfährt als erstes, dass er selber Schuld hat. - Eugen Drewermann

    Der Kostenträger sollte m.E. seine (sonderbare) Rechtsauffassung mal verschriftlichen. Meinem Haftpflichtversicherer würd ich die Geschichte ggf. vorsorglich anzeigen ...


    Herzlichst.

    Guten Morgen -

    Lesebefehl auch allein schon weil ein 168 Seiten Schriftstück aus dem BMG (sic!) ohne verlinktes Inhaltsverzeichnis oder mit Seitenzahlen wirklich sehenswert ist und wohl auch eine Art Psychogramm. Oder hab ich was übersehen und es ist ein Psychogramm von mir?

    Herzlichst.

    Sehr geehrter Herr Chefarzt - gegen solche Aussagen hilft meist schon das Öffnen eines gängigen Onlinegroupers mit der Bitte um eine kleine Codierkostprobe auf dem PC und ein anschließender Blick auf den DRG Browser - das dann angebotene Wasser wird meist gerne genommen. Ob sich da eine Deckungsbeitragsrechung noch lohnt? Studien zum Thema \"reimbursement / Kosten / Nutzen\" haben \"die\" auch (Stand vor 2 Wochen) nicht.

    Herzlichst.

    Dazu evtl. als Ergänzung ein Blick in:

    Der Mythos von einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen - Soziale Sicherheit 09-2007

    Droht eine Kostenlawine im Gesundheitswesen - Soziale Sicherheit 01-2008

    Zitat


    Original von pay:
    ... nur zur Dexam.gabe kommen...


    Evtl. aber an:

    P014e Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während einesKrankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand
    für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt(siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden
    (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS (Seite 37)).
    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren
     Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
     Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
     Kardioplegie
     Kardiotokographie (CTG)
    Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
    - bei Neugeborenen
    - nicht-antibiotische Chemotherapie
    - systemische Thrombolyse
    - Immunglobulingabe
    - Gabe von Gerinnungsfaktoren
    - Andere Immuntherapie (8-547)
    - antiretrovirale Therapie
    - Medikamente aus 6-00

    denken.

    Herzlichst.