Beiträge von TT

    Guten Tag -

    bei nachstationärer Behandlung z.B. steht in M/V sogar im Gesetz (Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V \"Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus\"): \"die ... Versorgung mit Arzneimitteln ... ist vom Krankenhaus sicherzustellen und mit der vereinbarten Vergütung abgegolten\". Wir hatten sogar schon mal Streit ob bei nachstationärer Behandlung nicht auch Medikamente mitgegeben werden müssen.

    Zum Blister ein interessantes Beispiel:

    http://www.cdh-consilio.de/aktuelles/Rech…ng_RA-Grafe.pdf

    Manchmal sollten wir m.E. auch froh sein wenn nicht alles genau geregelt ist.

    Gruß TT

    Hallo Herr Doktor Cramer -

    vielleicht ist die Erklärung hier versteckt: G-DRG-Version 2008 Definitionshandbuch Band 5 S.886 u. 889? Da geht bei mir allerdings \"Black-Box-Denken\" los. Ist bei \"Algorithmusverstehern\" evtl. anders?

    Wenn ich es gruppiere bekomme ich immer die G65Z (Obstruktion des Verdauungstraktes) egal ob mit Stadium II und III und sogar ohne diese ND?


    Gruß TT

    Hallo Susanne,

    für das Krankenhaus geht es ja Richtung O47.- Frustrane Kontraktionen [Unnütze Wehen]. Also im Ernst - mein Vorschlag ist hier die vorstationäre Abrechung. Evtl. mit Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen
    spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht
    durchgeführt wurden?

    Gruß TT

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    unsere Gynäkologen führen bei einer vag. Hysterektomie häufig zusätzlich eine Scheidenstumpffixation durch. Wir kodierten deshalb bisher 5-683.01 und zusätzlich auch 5-704.43. Bisher hatten wir keine Probleme. Seit kurzem meint der MDK die Scheidenstumpffixation ist im Code 5-683.01 enthalten.

    Unser (abgelehnter) Widerspruch: In unserem Haus wird ein operatives Verfahren genutzt, bei dem die Ligg. rot. etwa 2-3 cm oberhalb des Absetzungsrandes nochmals mit einer Vicryl-Naht umschlungen werden. Der Scheidenstumpf wird unter Extraperitonealisierung aller Stümpfe in zwei Schichten sorgfältig längs versorgt und die Ligg. rot. werden seitlich links und rechts in den Stumpf eingenäht. Hierbei wird der Scheidenstumpf unter vorsichtiger Knüpfung der Naht nach cranial gezogen.

    Diese aus unserer Sicht vom üblichen Vorgehen bei einer HE abweichende Methode dient der Prophylaxe eines Prolaps der Fornix vaginae. Dadurch werden aufwändige Re-Eingriffe wie z.B. eine Vaginofixatio sacrospinalis nach AMREICH-RICHTER vermeiden.

    Wie sieht es das Forum?

    Mit freundlichen Grüßen.