Guten Tag -
bei nachstationärer Behandlung z.B. steht in M/V sogar im Gesetz (Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V \"Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus\"): \"die ... Versorgung mit Arzneimitteln ... ist vom Krankenhaus sicherzustellen und mit der vereinbarten Vergütung abgegolten\". Wir hatten sogar schon mal Streit ob bei nachstationärer Behandlung nicht auch Medikamente mitgegeben werden müssen.
Zum Blister ein interessantes Beispiel:
http://www.cdh-consilio.de/aktuelles/Rech…ng_RA-Grafe.pdf
Manchmal sollten wir m.E. auch froh sein wenn nicht alles genau geregelt ist.
Gruß TT