Beiträge von tmuche

    Guten Abend Herr v. Schroeders,

    Sie erklären einseitig bis zum 31.10. das Sie wollen (und können).
    Dazu müssen Sie laut FPG-Gesetz "voraussichtlich" den 90% Betrag mit FPs erreichen.
    Sie liefern zwar die Daten des ersten Halbjahres 2002 an die Kasse (damit die auch Gruppieren lernen:)) ), im Gesetz steht aber genau "DRG-Leistungen", also INEK-Datensatz (dachte ich bisher) oder sogar DRGs mit einem zertifizierten Grouper???

    Entscheidend ist meiner Meinung nach aber, dass Sie auch E1 und E2 aufstellen, also alle von Ihnen geplanten DRGs und alle Zusatzentgelte angeben in Menge und Erlösvolumen.
    Außerdem vereinbaren Sie ja weiterhin Budgets für die nicht Options-Ateilungen (Psychiatrie und Psychosomatik), das müßten Sie hier vorher abziehen, dazu gibt es aber auch noch mögliche Sondervereinbarungen mit den Kostenträgern über Individual-DRGs und zu guter Letzt können Sie ja auch bei unter 90% mal anfragen, ob die Kostenträger nicht mitmachen wollen. Das steht schließlich auch im Gesetz.

    Ich würde das Verlangen mal auf jeden Fall mitteilen. Rücktreten kann man wohl noch bis 31.12.2002 00.00 Uhr (laut politischer Meinung), da eine einseitige Willenserklärung auch einseitig widerrufen werden kann.

    Einen schönen Gruß aus Dudweiler

    T. Muche
    MC KH St. Josef Dudweiler

    Liebe Frau Stroganoff,

    die Berechnung des DRG-Erlösvolumens (Budget wird ja nicht mehr gerne gesagt :-p ) ergibt sich 2003 und 2004 (da budgetneutral) noch weitgehend aus den wie bisher zu verhandelnden Budgets.
    Daraus werden bestimmte Tatbestände abgerechnet (z.B. Investitionen oder Ausbildungsstätten, siehe Formular B1 im Downloadbereich), heraus kommt ein Erlösvolumen, das geteilt durch den vereinbarten Case-Mix (also Zahl der Fälle * CMI ) eine krankenhausindividuelle Basis-rate ergibt.
    Da zum Umstieg 90% aller Fälle abgedeckt werden müssen, erlösen sie also darüber auch annähernd 90% ihres bisherigen Budgets. (Der Rest wird wie bisher bezahlt, also tagesgleiche Pflegesätze in der Psychiatrie oder Psychosomatik (falls es eine eigene ausgewiesene Abteilung ist!) psychiatrische oder psychosomatische Fälle können durchaus abgerechnet werden (oder vereinbart) falls sie schon kalkuliert worden sind)
    Soweit im Groben.

    Das Krankenhaus finanziert sich ansonsten ja auch schon bisher fast ausschließlich über die Pflegesätze, dazu kommen noch Investitionen über die Länder (sogenannte duale Finanzierung, die steht aber zur Debatte), Erlöse aus Zimmerzuschlägen, Ambulanten Operationen, ausländischen Patienten und diversem "Kleinkram" (z.B: Zinsen aus gewonnen Klagefällen gegenüber der Kasse!:p )

    Daraus muss dann ALLES bezahlt werden. Werfen Sie vielleicht mal einen Blick in Ihre LKA (Zukünftig AEB Aufstellung Entgelte und Budgetermittlung). Dort sehen sie für alle Kostenbereiche (Personal, Medizinischer Sachbedarf, Energie usw. usf.) entsprechende Zahlen.

    Also Frage 1 ist, denke ich soweit beantwortet.

    Frage 2 ist fast noch interessanter, da bisher der meisten KHs die Basis für eine "gerechte" Aufteilung fehlten, und dadurch auch Fehlanreize gesetzt wurden.
    Antwort ist: Interne Leistungsverrechnung, interne Budgetierung und ähnliche Ungetüme?(
    Dazu wäre es auch sehr schon eine Kostenträgerrechnung zu haben, also im Klartext genau zu wissen, was eine Leistung dem Haus kostet.

    Genau das sollte ja durch die Kalkulation der Häuser für die FP geliefert werden. (Leider blieben am Ende nur knapp 120 "repräsentative" Häuser übrig)

    Es muss also nachvollzogen werden können, wieviel Kosten in einer intensivmedizinischen Post-OP Betreuung stecken, wieviel ein "Röntgen" kostet (z.B. EBM, GOÄ oder DKG-NT Punkte), wieviel eine Minute OP kostet usw. usf.

    Das läßt sich weitgehend nur edvtechnisch realisieren, aber ein schönes Hilfsmittel ist auch ein Klinischer Behandlungspfad (oder besser bekannt als Clinical Pathway) Dort können dann für typische Behandlungsabläufe Kosten hinterlegt werden, die jeweils der erbringenden Abteilung gutgeschrieben werden.

    Damit ist die Thematik noch lange nicht ausgeschöpft, aber darüber gibt es ganze Romane zu füllen.
    Nebenbei: Soweit ich weiß, macht der LBK Hamburg eine solche Mittelverteilung schon seit Jahren mit Hilfe von amerikanischen DRGs.

    Bei solcher Budgetierung sollte aber auch berücksichtigt werden, dass manche Abteilungen nicht kostendeckend sein können, aber vielleicht vom Träger gewollt sind.
    Diskussionen wird es auf jeden Fall geben.

    Einen schönen Abend noch wünscht Ihnen

    Thomas Muche
    MC KH St. Josef Dudweiler