Beiträge von sushi

    Hi,

    Also meiner Meinung nach hat der MDK hier recht.
    Die Aufnahme erfolgte wegen der Fraktur. (also S321 HD, da T149 viel zu unspezifisch ist). Die Schwangerschaft wurde auch nicht verkompliziert und die Schwangerschaft hat auch nicht die Fraktur verkompliziert. Oder sehen Sie das anders, dann bitte ich um genauere Angaben zum Sachverhalt)

    Das Beispiel 4 mit der Mittelhandfraktur finde ich hier sehr passend.

    Grüße
    Sushi

    Hallo,

    Korrekte Prüfweise wäre:

    1. Fall -> DRG D63Z = OGVD 6 Tage ----> Hieraus ergibt sich der 10.08.08
    2. Fall -> DRG D63Z = innerhalb OGVD 1. Fall? --> NEIN ---> somit keine FZ nach Abs. 1 mgl. (Abs. 2 scheidet ebenfalls aus bei gleichen Partitionen und Abs. 3 schließe ich jetzt aus, da ich vermute, dass es hier keine neue Aufnahme wegen Komplikation war)
    3. Fall ---> DRG D30B ----> Vorfall DRG D63Z ----> Gleiche MDC? ----> JA ----> Partitionswechsel von M bzw. A nach O? ---> JA ---> dann FZ ----> neue DRG für Gesamtfall

    Somit ist also chronologisch vorzugehen.
    Der Kassenmitarbeiter hat entweder die FZ 18.10.-23-.10. nicht als solche erkannt und geht die ganze Zeit davon aus, dass der Pat. durchgängig da wäre (Dann hätte er ja Recht mit der FZ bei gleicher MDC, WA innerhalb 30 Tagen und Partitionswechsel), oder aber er hat vergessen, bei der FZ-Prüfung den zusammengelegten Fall wieder auseinander zu bröseln.
    Dann müsste er eigenltich merken, dass gleiche Basis-DRG und außerhalb OGVD sowie kein Partitionswechsel oder Komplikation vorlieg.

    Ansonsten verweisen Sie doch auf den \"Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkasse und des Verbandes der privanten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2009 nach dem KHEntgG und der FPV 2009\".

    Somit also abschließend: SIE HABEN RECHT!

    LG
    \"ein Kassenmitarbeiter\" :)

    Hi,

    vielen Dank erstmal für die Antworten.
    Trotzdem stellt sich mir hier die Frage, wie ich als KH zu kodieren habe, wenn der Patient den Schlaganfall/Hirninfarkt nicht in meinem KH hatte.
    Halte ich mich dann an die Anamnese? Also dass, was der Patient mir mitteilt?
    Erfahrungsgemäß wird oftmals beides von Laien verwechselt, sodaß der Pat. sagt, er hatte einen Schlaganfall obwohl er einen Hirninfarkt hatte.
    Und warum haben die beiden ICD verschiedene CCL-Werte? Der Aufwand ist wohl grds. der gleiche, oder irre ich da?

    LG

    PS: weiblich :)

    Hallo,

    meine Frage lautet:

    Wo liegt der Unterschied zwischen ICD I69.3 und I69.4?
    Wann kodiere ich welchen?
    Zur Info: I69.3 hat CCL-Wert und somit manchmal Kostensteigernd, die I69.4 hat keinen CCL

    Gibts hier überhaupt einen Unterschied oder ist das ein Fehler des DRG-Systems?

    Freue mich auf Antworten!

    MfG
    Sushi

    Hallöchen,

    also ich hab mal nachgeblättert.
    Da im systematischen Verzeichnis ICD 10 des Dimdi nichts im Inklusiva steht, hab ich mir mal den alphabetischen angeschaut.
    Und siehe da.... lt. Alpha-Dimdi ist Blutung Varizen, Bein mit I83.9 zu kodieren.

    LG

    Hallo,

    also ich würde hier als HD sogar die T823 als Möglichkeit der HD in Betracht ziehen.
    Frage stellt sich, ist der Stent z. B. durch Thrombus verschlossen, dann T823.
    Hat er sich im Rahmen der Atherosklerose erneut zugesetzt, dann I2516.
    Herzinfarkt in jedem Fall ND, da keine weitere Behandlung des akuten Infarkts erfolgt ist.

    LG

    Hallo,

    also meiner Meinung nach wäre die M2456 die spezifischere Kodierung.
    Die T840 bildet Komplikationen ab, die direkt die Knie-TEP betreffen würden, wie z. B. Fehllage, Verlagerung, Versagen etc.

    Sprich, durch die Narkosemobilisation wurde die Kontraktur behandelt und nicht eine \"mechanische Komplikation durch eine orthopädische Endoprothese\" (also T840).

    Für den Erlös wäre mit der T-Code natürlich auch lieber, aber es ist nunmal so spezifisch wie möglich zu kodieren und ich glaube nicht, dass Sie den T-Code im Widerspruchsverfahren durch bekommen.

    LG
    Sushi