Beiträge von Neue

    Hallo AO85,
    aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Mitarbeiter aus dem Krankenhaus/MedCo durchaus interessant für den MDK oder auch Krankenkassen sind. Sieht man ja auch an den Stellenangeboten hier im Forum.
    Ich bin mir sehr sicher, das diese Bewerbungen berücksichtigt werden. :)

    Viele Grüße

    Guten Morgen und vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.

    @ Hr. Horndasch: Genau das :


    ...dürfte eine Eiweißmangelanämie in unseren Breitengraden eher selten sein.

    sagt der behandelnde Arzt nun auch... Dadurch war ich völlig verunsichert und bin dann, genau wie Frau Kosche schreibt, über die Überschrift "alimentäre" Anämie gestolpert.

    Der Vollständigkeit halber das BB:

    ERY 3.7 -
    HB 10.0 -
    HK % 31.2 -
    MCV 84.6
    MCH 27.1 -
    MCHC 32.1 -
    THROMBO 548 +
    LEUKO 6.2
    NEUTR 75.1
    LYM 19.6
    EOS 2.4
    BASO 2.4 +
    MONO 13.3 +

    Gesamteiweiß: 5,7

    Die Werte hatten sich bis zur Entlassung weitgehend normalisiert.

    Viele Grüße
    Heike

    Hallo zusammen,

    hier passt meine Frage prima hin...

    Uns wurde eine Patient (heimatnah) zuverlegt zur weiteren Behandlung nach Pleuraemphyem mit antibiotika-assoziierter pseudo-membranöser Colitis mit Subileus und Aszitis.

    Der Pat. war nur ein paar Tage bei uns und verlies dann das Haus gegen ärztlichen Rat.

    Der MDK streicht unsere Nebendiagnose D53.0. Das Gesamteiweiß ist mit 5,7 erniedrigt, Hb 10,0 und der Pat. bekam Eiweißreiche Kost.

    Der MDK sagt "Es handelt sich um die Kontrolle abnormer Werte und ist somit nicht kodierbar. Die Diagnosestellung und/oder Behandlung eines Eiweißmangels ist den vorgelegten Unterlagen nicht belegt" Es lag die komplette Patientenakte vor.

    Warum ist denn die D53.0 falsch? Wie kodiere ich ein erniedrigtes Gesamteiweiß? (vorausgesetzt natürlich ich habe außer Laborkontrollen einen Ressourcenaufwand)

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Hallo,
    es ist schon so wie Hr. Lennertz schreibt. Das "erweiterte" Gutachten ist zeitgleich mit der Rückforderung/Leistungsentscheidung der Kasse eingegangen. Damit wäre das Prüfverfahren abgeschlossen und wir können keine Unterlagen nachreichen oder einen Widerspruch schicken.

    Gem PrüfvV hätten wir zu irgendeinem Zeitpunkt die Benachrichtigung über eben diese Erweiterung bekommen müssen. Spätestens mit Übersendung des Gutachtens, hätte uns die Kasse die Möglichkeit einräumen müssen Unterlagen nachzureichen. Da dies alles nicht geschehen ist, liegt hier meiner Meinung nach der Fehler.

    Ich muss aber zugeben, ich bin nach wie vor verunsichert, weil mir ja nun eine neue Püfanzeige des MDK vorliegt, sich diese aber (abgesehen von der Fragestellung) nicht von der ersten unterscheidet...

    Viele Grüße

    Hallo Herr Lennertz,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Da bin ich aber froh, dass Sie den Sachverhalt genauso sehen wie ich.
    Das Rückforderungsschreiben der Kasse mit Bitte um Korrektur der Rechnung (aufgrund des nicht angezeigten erweiterten Prüfauftrags) liegt mir vor.
    Dann werde ich mal erneut mit der Kasse Kontakt aufnehmen und ein weiteres nettes Schreiben gegen die Kürzung verfassen. :)

    Danke für die Hilfe :thumbup:

    Viele Grüsse

    Hallo nochmal,
    kann mir tatsächlich keiner helfen oder ist die Antwort so offensichtlich und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht ?( ? Stehe echt auf dem Schlauch...
    Muss ich tatsächlich nochmal die nahezu gleichen Unterlagen versenden und ein Gutachten abwarten, dessen Ergebnis ich heute schon wortgetreu wiedergeben kann? ;(
    LG

    Hallo Medman2,


    "Bei uns teilt der MDK derzeit die Erweiterung, wenn überhaupt, mit dem fertigen Gutachten mit. "


    Wie gehen Sie damit um? Bei uns taucht dieses Phänomen in letzter Zeit gehäuft bei einer bestimmten Kasse auf... Ein Widerspruch wird nicht akzeptiert, stattdessen kommt neuerdings eine neue Prüfanzeige.

    Viele Grüße
    Neue

    Hallo zusammen,

    zu meinem Eintrag vom 17.12.15: Da habe ich doch das Gutachten aus formalen Gründen mit Verweis auf die PrüfvV § 6 Abs. 3. abgelehnt. Die Kasse rief daraufhin bei mir an um mir zu sagen, dass eigentlich der Gesamtfall geprüft werden sollte, es aber anscheinend versäumt wurde, sowohl die entsprechenden Kreuze auf dem MDK Auftrag zu setzen, als auch die Gesamtprüfung auf der Prüfmitteilung an mich zu benennen... Wir hatten ein wirklich freundliches Gespräch, aber ich bin bei meiner Nicht-Anerkennung des Gutachten bzw. der Kostenrückforderung geblieben.

    Heute nun bekomme ich einen neuen Prüfauftrag vom MDK und die dazugehörige Mitteilung der Kasse: Prüfung.... Konkret: HD und die im Erstgutachten gestrichene ND :huh:

    Jetzt nur nochmal für mich: Die stationäre Behandlung war im August, die Prüfung wurde Kassenseitig fristgerecht eingeleitet, ein MDK Gutachten liegt vor. Die Kasse kann doch nun nicht außerhalb der 6-Wochen-Frist ein neues (erweitertes) Gutachten in Auftrag geben??? ?(

    Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldungen.

    Die Neue

    Hallo,


    Ich kann mich nur anschließen. Die letzten 3 Wochen werden wir regelrecht geflutet :S
    Was zudem immer häufiger auffällt, dass der Prüfauftrag, ohne Mitteilung an uns, erweitert wird. Erst heute flatterte solch ein Gutachten ins Haus.

    Mitteilung der Kk und des MDK identisch: Prüfung diverser Keime und D509.
    Lt. Gutachten: "Erweiterter Prüfanlass" (?): Hauptdiagnose
    Die NDs wurden bestätigt, die HD (erlösrelevant) geändert. Zusätzlich eine weitere ND und ein OPS (natürlich ebenfalls erlösrelevant) gestrichen ?(
    Da kenn sich doch noch einer aus...

    Habe das Gutachten erstmal zur Seite gelegt und bastel mir morgen einen freundlichen Textbaustein :rolleyes:
    Viele Grüsse

    Hallo GeRo,

    Fall 1 und 2 gehören zusammen; soweit sind wir uns ja einig?! :)

    Lt FPV ist die chronologische Prüfung einzuhalten und der 1. Fall löst immer die Frist für die weitere Prüfung einer FZF aus, nicht der bereits zusammengeführte Fall!

    Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es sich bei Fall 3 tatsächlich um eine Komplikation aus Fall 2 handelt, gehört Fall 3 nicht mehr in die FZF. Denn eine FZF aufgrund von Komplikationen erfolgt nun mal nur bei Wiederaufnahme innerhalb der OGVD und die liegt im 1. Fall bei 7 Tagen... Zumindest würde ich so argumentieren :rolleyes:


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    jetzt bin ich aber mal verwirrt... ?(

    Gem. FPV § 2 wird doch immer eine chronologische Prüfung vorgenommen, deren Auslöser der erste Fall ist?! Alle Aufenthalte, die in die Fristen dieses Aufenthaltes fallen, kommen also grundsätzlich für eine FZF infrage.

    In diesem Fall heißt das für mich:

    Fall 1 und 2 gehören zusammen (MDC, Partitionswechsel, WA innerh. von 30 Tagen) und der 3. Fall ist nicht dazuzunehmen, da die WA außerhalb der OGVD des ersten Falles ist. Ich darf bei der Fristenermittlung doch gar nicht von der DRG des bereits zusammengefassten Falles ausgehen?!

    @ GeRo: Das würde zumindest auch erklären, warum Ihr KIS gar nicht erst den Vorschlag macht...?

    LG aus Westfalen.