Beiträge von boecken-klinikenkoeln

    Guten Morgen Forum,

    so ganz kann ich das nicht bestätigen, dass der CMI sinkt. In unserem Krankenhaus der Maximalversorgung sinkt die baserate 2004 (auf denselben Daten aus 2003 beruhend) um ca. 3% gegenüber dem Wert von 2003. Ich hatte auf mehr gehofft, aber entweder sind wir so unwirtschaftlich, oder das System bewertet die Leistung der Maximalversorger immer noch nicht so sonderlich adäquat. Oder beides.

    Wenn ich höre, dass der überregionale CMI (AOK) um nur 0,7% fällt, dann wird es sicher eine ganze Reihe von Häusern geben, bei denen der CMI steigt. Interessant wäre, ob das die größeren Häuser / Maximalversorger sind.

    Gruß aus Köln,
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Hallo Forum,

    1. Die weiter oben im Thread gestellte Frage, was mit den ZE passiert, bevor man eine gültige Vereinbarung hat, steht noch offen. Hat irgendjemand eine Idee? Ich vermute, man wird sie erst dann mit den Kostenträgern abrechnen können, wenn die Vereinbarung unterschrieben ist. Zumindest müßte man nachträgliches In-Rechnung-Stellen ja mit den Kassen ebenfalls irgendwie in die Vereinbarung packen.

    2. Wenn ich das richtig verstehe, sollte man mit der Vereinbarung von ZE sowieso vorsichtig sein. Man zieht dadurch Geld aus dem Budget heraus und läuft in Gefahr Minderelöse in dem Bereich der ZE zu haben, wenn man die vereinbarte Zahl der ZE nicht erreicht. Und das auch dann, wenn man insgesamt Mehrerlöse erzielt hat! Läßt man die Beträge dagegen im Budget und vereinbart keine ZE, gehen die Minderleistungen bei den ZE dann im Gesamtmehrerlös unter. Konsequenz ist, dass die Vereinbarung von ZE nur bei einer höheren Frequenz und dann auch nur mit "niedrig realistischer" oder gleich "niedriger" Anzahl Sinn macht. Zugegeben, vereinbart man die ZE, hat man diese Leistung offiziell gemacht, das kann im Einzelfall auch mal ein echter Vorteil für die Abrechnung sein, z.B. bei den medikamentenfreisetzenden Stents.

    3. Zur Kalkulation der Anlage 3 - Leistungen: Wir haben in diesem Jahr einige "Pseudo-DRGs" mit allen Bestandteilen des Kataloges vereinbart. Ohne Kostenkalkulation mangels Fallzahl teilweise. Dabei haben wir die "Pseudo-DRGs" einfach so konstruiert, dass die Erlöse denen aus der BPflV-Zeit entsprechen (jedenfalls wenn die gleichen Fälle aufträten). Theoretisch könnte man übrigens auch die Zu- und Abschläge alle mit dem Betrag "0" vereinbaren, so könnte man praktisch die alten FP nachmodellieren. Kenne aber keinen, der das gemacht hat, sehe auch den Vorteil davon nicht so richtig.

    Grüße aus dem hochsommerlichen Köln,
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Hallo Forum,

    interessant in dem Zusammenhang (Bspl ganz oben) ist auch der Abrechnungsleitfaden der NKG (s. dort oder auch auf der Homepage der KGNW). Hier wird empfohlen, als zeitliche Obergrenze für das Zusammenfassen der RV die OGVD anzusetzen, da sonst eine monatelange "Gewährleistung" des Krankenhauses entstünde. Begründet wird dies u.a. mit der Analogie zu den WA (§ 8 Abs 5 des KHEntgG).

    Nun ja. Inhaltlich sehr nachvollziehbar, aber ob man das so umsetzen kann? Bin auf die Regelungen für 2004 gespannt (falls in dem konkreten Punkt überhaupt eine Klärung kommt ...).

    Fast schon im Schwimmbad,


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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Abend,

    wie so viele bin ich mit dem Thema und dem thread doch noch nicht fertig.

    Wir brandmarken nur operative und ganz eindeutige Fälle als "Wiederaufnahme wegen Komplikationen". Dabei finde ich es unsinnig, sich auf das Abrechnen einer anderen DRG zurückzuziehen, wenn es sich um eine klare Komplikation handelt. Also setzen wir das Häkchen "WA wg Kompl" auch bei den Fällen, wo durch das Verschlüsseln der Komplikation eine andere DRG herauskommt. Allerdings muß der Sachverhalt "Komplikation" über jeden Zweifel erhaben sein, um es nochmal zu sagen. Vielleicht wird sich das als falsch herausstellen, aber inhaltlich schlüssig finde ich eigentlich nur dieses Vorgehen.

    Das zweite Problem ist die Fallzusammenführung. Die ist völlig korrekt, weil ja auch durch die Komplikation ein Mehraufwand entstanden ist. Allerdings geht das im § 301 nicht - oder gibt es irgendjemand, der Wiederaufnahmen wegen Komplikationen zusammenführt und über DTA abrechnet ??? Bisher sieht der 301er doch die Zusammenführung explizit nur für Rückverlegungen vor - allerdings ist ja nun nicht der 301er das Maß der Dinge. Leider sagen aber KFPV und KHEntgG nichts über die Zusammenführung auch bei Wiederaufnahmen aus. Auf 2004 warten? Oder die nächste Fortschreibung des § 301?

    Immer noch ziemlich ratlos und deshalb schon fast auf dem Heimweg,
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Tag allerseits,

    als bereits DRGs abrechnendes Haus kriegt man es schnell mit dem Thema Wiederaufnahmen zu tun. Hier habe ich folgende Frage von Herrn Blümke (Februar) im Forum gefunden, bloß keine richtige Antwort dazu, scheint mir:

    "Aber nett finde ich auch folgende Frage: Wenn ich innerhalb der OGVD wg. KO wieder aufnehme, darf ich dann die Codierung und somit evtl. die DRG ändern. D.h. evtl. die Rechnung stornieren.

    Hat jemand schon konkrete Erfahrungen damit?

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    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke"

    Das wäre ja tatsächlich ungerecht, wenn ich einen Patienten wegen einer Komplikation wieder aufnehme, also deutlich mehr Kosten habe als bei dem Routinefall (Revisionseingriff z.B.), und trotzdem die neu entstandenen OPS bzw ICDs nicht mit in die Gruppierung einbringen dürfte. Würde im Klartext heißen, dass ich für den gleichen Fall u.U. nur die B-DRG abrechnen kann, wenn der Patient unglücklicherweise kurz zuhause war, während er bei fortgesetztem stationärem Aufenthalt in die A-DRG eingruppiert würde. Aus dem FPG und der KFPV kommt hier keine Klärung, leider aber aus dem § 301, denn hier ist klar definiert, dass die Neueinstufung nur bei Rückverlegungen durchzuführen ist. Rein technisch geht es gar nicht bei Wiederaufnahmen. Scheint so zu sein, dass der 301er :smokin: mal wieder sagt, wo es lang geht, auch ohne dass es irgendeine Abrechnungsregel gibt. Oder habe ich irgendetwas übersehen :chirurg: ?

    Viele Grüße aus dem knochenkalten, aber superschönen Köln,

    L. Boecken

    Guten Tag allerseits,

    möchte dieses Thema gerne wieder aufwärmen. Wie läuft´s denn tatsächlich in 2003? Ich habe gerüchteweise von einer Uni in der Nähe gehört, die teilstationäre Dialysen nicht über die L61Z abrechnen soll, wir selber haben unsere Dialyse noch nicht verhandelt.

    Gibt es Häuser, die für teilstationäre Dialysen die Abrechnung über die L61Z vereinbart haben ? Wenn nicht, wie wird denn dann abgerechnet ?

    Grüße aus Köln,

    L. Boecken
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Fein, also raus mit der Sprache:

    Grundversorgung (480 Betten, CH/IM/HNO/URO/GYN+GB) => 2587 €.
    Maximalversorgung (780 Betten, CH/IM (incl Nephro!)/PL-CH/Lungenheilkunde (incl. Thoraxchir)/Augen/Neuro/Neurochir/Radioonko) => noch nicht verhandelt, aber ca 3.300 €.
    Kinderkrankenhaus (250 Betten, PÄD+CH) => noch nicht verhandelt, aber knapp über 3.000 €.

    Alle Angaben - wie immer - ohne Gewähr ...

    In der optimistischen Annahme, dass dieser Beitrag bald der längste je in mydrg wird!

    Gruß, L. Boecken
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen allerseits,

    wie wäre es mal ein paar baserates auszutauschen. Letztlich sind die doch kein Geheimnis, bei uns erfährt jeder Patient die bei der Aufnahme in der Information nach § 8 KHEntgG. Wir können natürlich warten, bis irgendeine Krankenkasse oder vielleicht ein Zweckverband solche Übersichten veröffentlicht, vielleicht können wir so eine "Standortbestimmung" aber auch hier im Forum durchführen. Dabei wäre die Frage, ob man die baserates mit oder ohne Ausgleiche angibt, und welche Informationen man dazufügt (z.B. Grundversorger/ Maximalversorger und Bettengröße - oder gar die Fachabteilungen noch dazu?).

    Oder gibt es bereits solche Übersichten irgendwo?

    Nochmal, zumindest die baserate mit Ausgleichen (ist zwar weniger sinnvoll als die ohne) ist ein öffentlicher Wert, Geheimniskrämerei sinnlos, finde ich.

    Bitte um Interessebekundungen - sofern vorhanden. Vielleicht läßt sich auch DV-technisch eine einfache Erfassungsmöglichkeit stricken ??

    Viele Grüße aus dem schönen Köln - herrliche Sonnenuntergänge hinter der Stadtsilhouette aus dem Büro fast jeden Abend (man muß halt nur auf der richtigen Rheinseite sein ...)

    L. Boecken

    Guten Tag Herr Nusser,

    das bietet Diskussionsstoff, auch mit den Kostenträgern (habe von deren Seite schon die Frage gestellt bekommen, wie wir denn vorgehen würden bei solchen Rückverlegungsketten).

    Es gibt entweder die Möglichkeit prinzipiell nur zwei Aufenthalte zusammenzufassen, dann wieder die nächsten zwei usw.
    Die andere Variante wäre alle Rückverlegungen bis zur definitiven Entlassung in einen Fall zu packen (was mir logischer, wenn auch für die Krankenhäuser ungünstiger erscheint).
    Drittens könnte man noch anfangen zu überlegen, inwieweit medizinische Inhalte (Änderung der behandelten Erkrankung) hier eine Rolle spielen sollten. Würde m.E. am meisten Sinn machen, ergibt sich bisher aus KFPV und FPG aber überhaupt nicht und würde die ganze Sache wieder verkomplizieren.

    Wahrscheinlich werden wir bald wieder einen Brief aus dem BMG bekommen, der die Sache "klärt" (wenn auch nicht als justiziable Vorlage, aber so läuft es ja zur Zeit). Vielleicht müssen dann eben einige Rechnungen korrigiert werden, wenn man sich für die falsche Variante entschieden hat. :besen:

    Nun denn, wir werden erst mal schauen, wie unsere EDV überhaupt mit dieser netten Kleinigkeit der zusammenzufassenden Fälle fertig wird. Besser eine falsche Rechnung, die zu einer vielleicht größenordnungsmäßig korrekten Zahlung führt, als überhaupt keine.

    Grüße aus Köln,
    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen Herr Jacobs,

    das wäre noch was tolles, wenn ab 02.01.03 durchsickert, daß die Grouper doch nicht so gleich sind ...

    Bei uns gab es bei 10.000 Fällen keinen Unterschied zwischen den Groupern von IMC und SBG, lediglich der Export in Access ergab bei einem der beiden gelegentlich "Schmutzzeichen" in einzelnen Datenfeldern. Die Gruppierung war aber immer o.k..

    Vielleicht beruhigt Sie das ein bischen ? :dance1:

    Grüße aus dem fast wieder mediterranen Köln ...
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen Herr Scholz,

    angenommen man steigt 2003 um und vereinbart mit den Kassen einen CM , der einem CMI von 0,9 entspricht. Glauben Sie, dass man so ohne weiteres im Jahr danach einen von 1,0 vereinbaren kann (wenn dann Coder im Einsatz sind)? Das würde ja dazu führen, dass die baserate pünktlich für 2005 sinkt! Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sowas nicht ohne Zugeständnisse anderswo, z.B. beim Fallmengengerüst, durchsetzbar ist. Vielleicht ist es doch nicht zu früh für eine Kontrolle der Verschlüsselung ?:uhr: :look:

    Guten Morgen aus Köln,
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln