Beiträge von E.Herbert

    Guten Tag,
    hierzu habe ich eine Frage.
    Es liegt ein MDK Gutachten vor, bei der Durchsicht der Akte stelle ich weitere ND fest, die dann in eine höher bewertete DRG führen.Von B nach A oder andere DRG, oder stelle fest die OP Prozedur kann auch entsprechend geändert werden oder de HD.....
    Wie ist nun das weitere Vorgehen?? Dies kann ja alles vorkommen nicht ständig, gibt es aber dennoch ab und an. Kommt gelegentlich bei den Anfragen auf Dauer und Notwendigkeit vor.

    1.Es wird ein Widerspruch an den MDK (BW)geschrieben, indem die weiteren ND genannt und belegt werden und die entsrechende DRG begründet.

    2.Es wird die Kasse informiert. Die gesamte Rechnung wird storniert, es gibt eine neue Rechnung, die dann erneut von der Kasse eventuell zur Prüfung geht.
    Darf diese Rechnung gestellt werden zum Teil dauert es schon sehr lange bis die Erst- Gutachten kommen.Und bei der Aktenprüfung dann s.o. diese Änderungen auffallen.
    Die Kassen argumentieren mit der 6- Wochen- Frist, dass hier nachträglich keine Änderung mehr möglich ist.Wie sieht es hier mit Altfällen aus und wie sehen Sie hier vorausichtliche Rechtslage in der Zukunft??

    3. Die Kassen sagen, wenn nachträglich noch nachkodiert wird ist der Fall definitiv nicht gewonnen, da ja die ND nicht in der ersten Rechnung genannt wurden.Wie ist dies zu sehen??

    4.Eine weitere Frage, die sich mir hier stellt ist, wie überprüfen Sie die Kodierung des Hauses (gibt es entsprechende Tools, gerne auch per Pin), Stichproben sind schon möglich, aber im großen Umfang mit EDV Unterstützung , welche Wege gehen Sie in Ihren Häusern um die Kodierqualität der einzelnen Abteilung zu überprüfen??

    Grüße
    E. Herbert

    Guten Tag,

    da würde ich gerne ansprechen, wo und wie dokumentieren Sie die Gruppengröße im Bezug auf den Patienten.
    Im KIS , wie dort oder in der Papierakte, beim Therapeuten anhand einer Liste im System oder??? Auf dem Therapieplan des Patienten. Für mich stellt sich hier die Frage: Wie kann soll dies dokumentiert und wie kann dies dann am besten auf den Patienten bezogen dann nachgewiesen werden, wird ja so kommen.

    Danke und Grüße E.Herbert

    Hallo und einen guten Abend,

    zunächst möchte ich mich mal an dieser Stelle für dieses Forum bedanken.Ich lese nun ja schon eine Weile mit und habe viel von Ihnen gelernt. Danke. Bin selbst einiger Zeit nun im Medizincontrolling tätig.

    Also wir haben diese Problem gerne mal bei der geriatrischen Komplexbehandlung, da werden dann ein paar Tage in Frage gestellt und schon kommen sie nicht mehr in die DRG mit der Komplexbehandlung.Im Moment habe ich kein derartiges Gutachten gesehen,d.h. aber nichts.
    Derzeit laufen Widersprüche und ich kann noch nicht absehen , wie der Ausgangbei den Fällen sein wird.
    Die Durchführung wird nie in Frage gestellt, nur die Kürzung der Dauer bewirkt nun ja schon genung.
    Bin gespannt,ob auch ander hier ähnliche Probleme haben und wie gehen sie dann damit um.Mich würde dann Ihre Argumentation im Widerspruch interessieren.

    Herzliche Grüße
    E.Herbert