Beiträge von Herrmänchen

    Hallo Forum!

    Und weiter gehts mit der PKMS X( .

    Wir führen in unserer Klinik die neurologische Frühreha durch. Durch den OPS 8-552.- (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) generieren wir in vielen Fällen die B43Z.

    Zuerst wurde die PKMS von einer Krankenkasse nicht bezahlt. Begründung:
    "[...] es handelt sich bei der Fachabteilung Neurologie nicht um eine Normalstation im Sinne des OPS."

    Als die ersten PKMS vom MDK geprüft wurden und dieser die ordnungsgemäße Kodierung bestätigte, wurde die PKMS wieder nicht bezahlt. Begründung:
    "Die Abrechnung einer neurologischen-neurochirurgischen Frührehabiltiation und zusätzlich dem ZE130 für hochaufwendige Pflege ist unserer Meinung nach nicht möglich. Im Rahmen der Komplexleistung wird die aktivierende Pflege vergütet, die bereits die hochaufwendige Pflege beinhaltet."

    Nun erhielten wir eine neue Begründung:
    "Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat in einem Grundsatzgutachten festgelegt, bei welchen Indikationen ein Zusatzentgelt der Anlagen 2 und 5 bzw. der Anlagen 4 und 6 der FPV 2012 zusätzlich abgerechnet werden kann. Danach ist die Abrechnung des Zusatzentgeltes aufgrund der genanten Leistung nicht möglich."

    Hat jemand etwas von diesem "Grundsatzgutachten" gehört? Ich konnte noch nichts finden.

    Hallo Forum,

    der Fall:
    Ein Patient wird mit Critical-illness-Polyneuropathie (G62.80) nach Sigma-CA OP mit Pneumonie und septischen Verlauf zur neurologischen Frühreha zu uns verlegt. Der Patient wird aufgrund einer respiratorischen Insuffizienz (J96.19) beatmet. Aufnahme erfolgt auf der Intensivstation.
    Eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät gelingt nicht.
    Der Patient wird auf ein Heimbeatmungsgerät umgestellt. Der Patient befand sich durchweg auf der Intensivstation. Therapien (Logo, Ergo, PT usw.) wurden durchgeführt.

    Problem:
    Als HD wurde von uns die G62.80 kodiert. Dies führte, mit den Beatmungsstunden, in die A09E.
    Laut KK hätte aber die J96.19 als HD kodiert werden müssen. Dies hätte in die A09F geführt.

    Begründung der KK:
    „Letztlich handelt es sich bei einer sog. Critical-Illness-Polyneuropathie (CIP) aber um eine Erkrankung des peripheren
    Nervensystems, die im Zusammenhang mit schweren, intensivmedizinischen behandlungspflichtigen Erkrankungen auftritt. Wesentliche Entstehungsfaktoren sind eine Sepsis, Multiorganversagen und Langzeitbeatmung.
    Ursächlich ist somit hier der postoperative komplikative Verlauf mit Langzeitbeatmung und respiratorischer Insuffizienz (J96.19).“

    Wie sehen denn die Forumsmitglieder diesen Fall?

    Hallo liebes Forum!

    Wir haben bei einem Patienten ein tagesbezogenes Entgelt berechnet. Der Patient reiste am 09.12.10 an und am 19.01.11 ab. Es wurde eine Rechnung für den gesamten Aufenthalt gestellt, so wie immer.

    Nun hat die KK die Rechnung abgelehen, mit folgender Begründung: \"Abrechnungszeiträume über zwei Geschäftsjahre sind unzulässig. Rechnung bitte splitten.\"

    Für uns war die Abrechnung immer von der Aufnahme abhängig und es wurde nichts gesplittet.

    Kann mir jemand sagen, was die KK meint oder ob sie sich einfach irrt?

    Gruß
    Herrmänchen

    Sehr geehrtes Forum,

    ich habe im Moment folgendes Problem:

    Nach den letzten Verhandlungen ist unser Satz für tagesbezogene Entgelte für unbewertete DRGs angestiegen. Die neuen Sätze gelten ab 01.10.10. Unser Abrechnungsprogramm stellt jetzt bis zum 30.09.10 den alten Betrag, ab 01.10.10 den neuen Betrag in Rechnung, egal, wann der Patient angereist ist. Somit stehen auf der Rechnung zum Teil zwei tagesbezogene Entgeltsätze. Laut dem Schreiben einer KK, zählt, wie auch beim Basisfallwert, die Aufnahme, damit immer nur ein Satz.

    Bsp.:
    Patient reist am 01.09.10 an und bleibt bis 10.10.10.

    Unser Programm:
    01.09.10 - 30.09.10 --> alter Satz pro Tag
    01.10.10 - 10.10.10 --> neuer Satz pro Tag

    Laut KK:
    01.09.10 - 10.10.10 --> alter Satz

    Die KK bezieht sich auf § 1 Abs. 6 FPV. Würde ich so auch zustimmen, sind hier jedoch geteilter Meinung.

    Hat jemand schon einmal so ein Problem gehabt?

    Schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    Liebes Forum,

    der meisten unserer MDK Prüfungen zielen auf die Dauer der stationären Behandlung ab. Nun bin ich bei der Durchsicht des Vertrages nach § 112 (Hessen) über folgende Erläuterungen gestoßen:

    § 2 Überprüfung ...
    \"Ergibt sich aus Sicht der Krankenkasse im Einzelfall die Notwendigkeit einer ärztlichen Überprüfung, so kann die Krankenkasse im Einzelfall die Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung durch Ärzte, die für den MDK tätig sind, überprüfen lassen. Die §§ 275 ff. und 283 SGB V bleiben hiervon unberührt.\"

    Schlußbemerkung:
    \"Die dem Krankenhaus durch ds Verfahren der Überprüfung von Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung entstehenden Kosten sind Selbstkosten im Sinne des § 13 BPflV\"

    Mir stellt sich nun die Frage, ob ich bei einem Prüfergebnis zu Gunsten des KH, auch 300,- € berechnen werden können.

    Hallo Forum,

    wie ist Ihre Meinung zu folgender Aussage?

    Wir sind eine Neurologische Klinik. Bei uns werden bei fast allen Fällen die Voraussetzungen für die 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) erfüllt. Ein Kriterium ist bei der 8-552 die Erbringung von 300 Pflege-/Therapieminuten, somit werden ja Pflegeaufwendungen dokumentiert (in Form von Minuten). Kann/muss die 9-200 neben der 8-552 abgerechnet werden?

    Gruß
    Herrmänchen

    Das hatte ich mich auch gefragt, aber unser Programm wollte die 301 Daten nicht versenden. Laut Programm wäre die HD ungültig. Inzwischen scheint sicher, das es ein Problem mit der Software gibt.

    Danke für Ihre Antwort.

    MfG
    Herrmänchen

    Hallo Forum!
    Wir haben einen Patienten zur neurologischen Behandlung aufgenommen. Ausschlaggeben ist eine Herpes-Meningitis, die von der Vorklinik diagnostiziert wurde. Die B02.1+ lässt sich jedoch nicht als HD kodieren, sie dient nur als zusätzliche Verschlüsselung. Sollte man nun eine neurologische Komplikation als HD nehmen?

    Gruß
    Herrmänchen