Hallo Forum!
Und weiter gehts mit der PKMS .
Wir führen in unserer Klinik die neurologische Frühreha durch. Durch den OPS 8-552.- (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) generieren wir in vielen Fällen die B43Z.
Zuerst wurde die PKMS von einer Krankenkasse nicht bezahlt. Begründung:
"[...] es handelt sich bei der Fachabteilung Neurologie nicht um eine Normalstation im Sinne des OPS."
Als die ersten PKMS vom MDK geprüft wurden und dieser die ordnungsgemäße Kodierung bestätigte, wurde die PKMS wieder nicht bezahlt. Begründung:
"Die Abrechnung einer neurologischen-neurochirurgischen Frührehabiltiation und zusätzlich dem ZE130 für hochaufwendige Pflege ist unserer Meinung nach nicht möglich. Im Rahmen der Komplexleistung wird die aktivierende Pflege vergütet, die bereits die hochaufwendige Pflege beinhaltet."
Nun erhielten wir eine neue Begründung:
"Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat in einem Grundsatzgutachten festgelegt, bei welchen Indikationen ein Zusatzentgelt der Anlagen 2 und 5 bzw. der Anlagen 4 und 6 der FPV 2012 zusätzlich abgerechnet werden kann. Danach ist die Abrechnung des Zusatzentgeltes aufgrund der genanten Leistung nicht möglich."
Hat jemand etwas von diesem "Grundsatzgutachten" gehört? Ich konnte noch nichts finden.