Hallo Herr Breitmeier
Danke für Ihre Antwort. Möglich, dass Sie recht haben. Letztendlich fehlt mir ein Gegenbeweis, sodass ich N39.0 wohl kodieren werden.
Danke und Gruß
Grey
Hallo Herr Breitmeier
Danke für Ihre Antwort. Möglich, dass Sie recht haben. Letztendlich fehlt mir ein Gegenbeweis, sodass ich N39.0 wohl kodieren werden.
Danke und Gruß
Grey
Hallo wertes Forum
Ich stehe ein wenig auf meinem eigenem Kabel.
Sollte mir tatsächlich nur N28.88 "Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Niere und des Ureters" zusammen mit *B96.2 bleiben.
Danke für Eure Meinung
Bruce
Hallo Herr Sommerhäuser
Danke für Ihre Antwort. Hat mir weitergeholfen.
Gruß
Grey
Hallo werte Forumsmitglieder
Ich brauche mal Ihre Meinung bzw. Wissen. Wir verabreichen hier V(C)DT-PACE als Chemotherapie bei Myelom. Wir geben initial über 4 Tage Dexamethason, Carfilzomib, Cisplatin, Adriblastin, Cyclophosphamid und Etoposid (alles) intravenös . Nach 3 Tagen Pause geben wir lt. Chemoprotokoll an 2 weiteren aufeinanderfolgenden Tagen Carfilzomid. Ich habe hier natürlich alle oralen Medikamente nicht mit aufgezählt (Erhält Thalidomid).
Kodiert habe ich bisher 8-544.0 Hochkomplexe Chemotherapie aufgrund der Anzahl der Medikamente und der Anzahl der Tage. Dies wurde bisher auch immer akzeptiert.
Der MD möchte jetzt ohne jegliche Begründung eine mittelgradig komplexe Chemotherapie. Die Abgrenzung halte ich auch für sehr schwierig und teilweise subjektiv.
Wie ist hier Eure Meinung . Ansicht? Wie kodieren Sie V(C)DT-PACE und warum?
Bin für Meinungen und Tipps dankbar.
Bruce
Hallo Forum
Im Unterschied zu obigem Beispiel mit Subileus und Amyloidose würde ich bei der Herzerkrankung auch die Herzinsuffizienz als HD nehmen, da er deshalb aufgenommen und behandelt wurde. Wie Sie bereits sagten: Herzinsuffizienz als eigene Erkrankung. Siehe auch SEG4 Nr. 82
Liebe Grüße
Hallo werte Forumsaktivisten
Zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren eine Frage:
Es geht ausschließlich um die entstandenen Kosten der Klinik als Grundlage zur Berechnung eines erreichten oder eben nicht erreichten Schwellenwertes zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren (ZE2021-137/ ZE2021-138/ ZE2021-139) bei Nicht-Blutern!
Welche Kosten werden zugrunde gelegt:
Finde nirgends eine Regel? Wovon geht das DIMDI aus?
Danke für eine Antwort
Bruce
Hallo Dr. Christaras
Recht schönen Dank für die ausführliche Antwort. Damit komme ich weiter.
Mit freundlichem Gruß
Grey
Die Kodierung der Resttumorlast MRD, ob Identifikation oder Quantifizierung ergibt die Zusatzentgelte ZE2020-115 bzw. ZE2020-116. Nach meinem Wissen bzw. Recherche geht es hier um die Detektion einer Anzahl (Zahlwort) von Zellen, die aufgrund des spezifischen Immunphänotyps zu Leukämiezellen gehören. Ich würde die Detektion einer NPM1- oder FLT3-Mutation z.B. nicht zu dieser Untersuchung „MRD“ zählen, selbst wenn hier die PCR-Methodik angewandt wird. Oder wie sehen das hier andere Kodierer*innen? Wie weit sind die Kodes 1-991 zu verstehen? Kann jede Verlaufsdiagnostik einer Leukämie oder auch (wie in meiner Klinik so gesehen) selbst beim Myelom als MRD-Diagnostik betrachtet werden solange, wie gefordert, mindestens 2 PCR-Reaktionen durchgeführt werden?
Ursprünglich war die MRD-Diagnostik meines Wissens ja eine spezifische Diagnostik bei der ALL, wird aber scheinbar inzwischen bei vielen Diagnostikarten so genannt. Es gibt ja auch Untersuchungen, bei denen der Therapieerfolg bei der AML mit Vorliegen einer FLT3-Mutation an dem Vorfinden von Zellen mit dieser Mutation gemessen wird. Aber es werden keine Zellen gezählt (!). Für die Jahre 2008 und 2009 steht für 1-991.0 auch als Inclusivum: "Patienten mit ALL". Aber eben nur als "Inclusivum" und nicht ausschließlich. Dieses Inclusivum verschwindet auch ab 2010.
Bin sehr an Meinungen/Wissen interessiert
Gruß
Hallo zusammen
Um den Gedanken von Herrn Selter weiter zu führen und wir ja hier auch 2 Komplikationen vorliegen haben: Haben wir nicht dann den Kode E11.73 zu wählen? Und dann auch der MD?
Gruß
Bruce
Hallo Herr Bohnwanger
Ich halte es auch ohne Hilfe aus der DGHO wie dort beschrieben. Ein Lymphom ist nun einmal eine Neoplasie, die nicht als solide bezeichnet werden kann. Wenn ich nun systemisch therapiere, behandle ich das Lymphom. Wer kann letztendlich ausschließen, dass sich das Lymphom auch woanders befindet oder u.U. befinden wird. Wird nur das ZNS bestrahlt, naja, dann siehe oben, wird C79.3 zur HD und das Lymphom zur ND. Bin aber froh, dass ich scheinbar auch von Seiten der DGHO Unterstützung finde. Habe ich jetzt selber ein sichereres Fundament. Die KK haben das aber auch immer so als plausibel durchgehen lassen.
Was das Lymphom des Patienten in Ihrem Beispiel oben betrifft: Es ist keine genaue Spezifizierung möglich. "High Grade" ist keine zelluläre Tumorklassifikation. Beschreibt ja nur die Aggressivität bzw. das Zellwachstum. Der Patient oder die Patientin hat ein unspezifisches B-Zell-Lymphom. Dies ist eben mit C85.1 zu kodieren. Der Kode 9680/3 der ICD-O beschreibt nicht ein einzelnes Lymphom sondern viele "Arten" eines diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms. Diesen Widerspruch würde ich dann doch mit Ihrem Hämatoonkologen abklären. Es scheint aber, dass ein großzellig diffuses B-Zell-Lymphom vorliegt?
Die Kodierung der ICD-O verfolgt ja auch andere Ziele. Wenn Sie dort mal "Bein" eingeben, finden Sie auch das großzellige Lymphom 9680/3 mit C44.7.
Vielleicht mit behandelndem Arzt klären ob C83.8 oder eher doch (wie oben angegeben) C85.1??
Gruß aus Hamm
Joh! Stimmt!! Danke für den Hinweis
D.h. ja auch im Umkehrschluss, dass eine durch den MD festgestellte (scheinbare) falsche Kodierung, die eben nicht zu einer Änderung des Rechnungsbetrages führt, eben nicht in die Berechnung der Prüfquote eingeht.
Gruß