Beiträge von Bruce

    Hallo Herr Bohnwanger

    Ich halte es auch ohne Hilfe aus der DGHO wie dort beschrieben. Ein Lymphom ist nun einmal eine Neoplasie, die nicht als solide bezeichnet werden kann. Wenn ich nun systemisch therapiere, behandle ich das Lymphom. Wer kann letztendlich ausschließen, dass sich das Lymphom auch woanders befindet oder u.U. befinden wird. Wird nur das ZNS bestrahlt, naja, dann siehe oben, wird C79.3 zur HD und das Lymphom zur ND. Bin aber froh, dass ich scheinbar auch von Seiten der DGHO Unterstützung finde. :) Habe ich jetzt selber ein sichereres Fundament. Die KK haben das aber auch immer so als plausibel durchgehen lassen.

    Was das Lymphom des Patienten in Ihrem Beispiel oben betrifft: Es ist keine genaue Spezifizierung möglich. "High Grade" ist keine zelluläre Tumorklassifikation. Beschreibt ja nur die Aggressivität bzw. das Zellwachstum. Der Patient oder die Patientin hat ein unspezifisches B-Zell-Lymphom. Dies ist eben mit C85.1 zu kodieren. Der Kode 9680/3 der ICD-O beschreibt nicht ein einzelnes Lymphom sondern viele "Arten" eines diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms. Diesen Widerspruch würde ich dann doch mit Ihrem Hämatoonkologen abklären. Es scheint aber, dass ein großzellig diffuses B-Zell-Lymphom vorliegt?

    Die Kodierung der ICD-O verfolgt ja auch andere Ziele. Wenn Sie dort mal "Bein" eingeben, finden Sie auch das großzellige Lymphom 9680/3 mit C44.7.

    Vielleicht mit behandelndem Arzt klären ob C83.8 oder eher doch (wie oben angegeben) C85.1??

    Gruß aus Hamm

    Joh! Stimmt!! Danke für den Hinweis

    D.h. ja auch im Umkehrschluss, dass eine durch den MD festgestellte (scheinbare) falsche Kodierung, die eben nicht zu einer Änderung des Rechnungsbetrages führt, eben nicht in die Berechnung der Prüfquote eingeht.

    Gruß

    Zitat

    Trotzdem ist die Lobärpneumonie doch der spezifischste Kode. Denn ohne Nachweis von Bakterien ist auch die bakterielle Pneumonie spekulativ?!

    Ja, in gewisser Weise gebe ich Ihnen hier wirklich recht. ich denke nur, wenn eine Pneumonie durch die Gabe eines antibakteriell wirkenden Antibiotikums ausheilt, wird die Pneumonie bakteriell bedingt gewesen sein. Aber der Beweis fehlt natürlich! Hat ein wenig was von "Huhn oder Ei". Es gibt zwar mehrere Wege nach Rom. Aber einige sind schwieriger, im DRG-System billiger oder teurer. Ich halte es auch für eine Unschärfe in den ICD`s. Sie dürfte keine Erlösunterschiede produzieren. Was sie aber wohl tut, wie Sie beschreiben.

    Gruß

    Bruce

    Hallo M2

    da gebe ich Ihnen natürlich völlig recht. So meine ich das auch nicht prinzipiell. Ich meine eher, dass D012i vorgibt, dass "in derselben Reihenfolge in der sie im alphabetischen Verzeichnis oder im systematischen Verzeihnis der ICD-10-GM erscheinen" kodiert werden soll. Da sehe ich schon eine Aufforderung nach DKR z.B. A18.0+ nicht alleine stehen lasen zu sollen.

    Aber ist vielleicht auch eine Unschärfe in der Formulierung der DKR?

    Gruß

    Bruce

    Hallo zusammen

    Die Anpassung eines Hirnstimulators dient doch der besseren oder wieder zu erfolgenden Behandlung einer Krankheit/eines Zustandes. Daher würde ich hier auch die Grunderkrankung als HD wählen. Denke hier auch an viele andere Kodierkombinationen: Wenn ein Gallengangstent elektiv entfernt (er ist also NICHT verschlossen) wird, geschieht dies ja auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Grunderkrankung. Bzw. ist ein Folgeprozedur zur Behandlung. Ist dann die Batterieerschöpfung eines Schrittmachers nicht eine Sondersituation, da eben nicht eine Umstellung erfolgt, sondern wohl die Funktionsfähigkeit dieser Geräte ohne Batterie vollständig eingestellt wird. Ich behandel nicht die Erkrankung. Man könnte fast sagen "Man behandelt das Gerät".

    Gruß

    Hallo zusammen

    Bezieht sich die kursive Schriftweise nicht darauf, dass hier eine Auswahl getroffen werden muss?

    Ich halte mich bei D012i an Punkt 1. an die da angegebene und vorgegebene Reihenfolge. Da steht ja, dass in derselben Reihenfolge in der sie im alphabetischen Verzeichnis oder im systematischen Verzeihnis der ICD-10-GM erscheinen kodiert werden muss.

    Bedeutet das nicht auch automatisch, dass z.B. A18.0 + eben nicht alleine stehen darf? A18.0+ zeigt auch schön, dass die Angabe "Tuberkulose der Knochen und Gelenke" sehr ungenau ist und geradezu nach einer genaueren Lokalisierung "schreit".

    Gruß

    Bruce

    Hallo

    Vielleicht noch eine kleine Ergänzung: Selbst der MDK sieht eine Herzinsuffizienz als eigenständige Erkrankung unabhängig von der Ursache (Siehe SEG-4 Nr 82). Wenn beides ab Aufnahme behandelt wurde, entscheidet schon nicht mehr der Brief sondern der höhere Ressourcenverbrauch. Und den hat das InEK durch das RG der jeweiligen DRG bereits berechnet.

    Gruß

    O90.0 ist auch der spezifischere Kode als T81.3. Mal ganz davon ab, dass, wie oben bereits geschrieben, ein Exclusivum besteht. Dazu kommt ja auch, dass dieser Zustand im Wochenbett als direkte Folge der Schnittentbindung entstanden ist UND seitdem besteht. Die Begründung "die Wochenbettzeit wäre bereits beendet" würde nur gelten, wenn eine regelhaft oder auch nur innerhalb der Wochenbettphase verheilt ist und dann nach der Wochenbettphase wieder auftritt. Schließe mich also auch den Vorgängern/innen an.

    Gruß

    Grey

    Guten Morgen

    Ich denke, dass sich "Pathogeninaktivierung" auf Verfahren bezieht, bei dem virale oder bakterielle Substanzen im Beutel eben inaktiviert werden müssen. Natürlich kann ein Fremdleukozyt krank machen. Aber wenn jemand auf von der Blutbank dem Beutel zugesetzte Substanzen allergisch reagiert, wird er auch krank. Bei meinen "Grabungen" im Internet und Austausch mit Mitarbeitern der Blutbank und Transfusionsmedizinern gilt ein Fremdleukozyt nicht als "pathogen" im Sinne des Wortes. Aber vielleicht sagt der DIMDI ja mal irgendwann etwas dazu.

    Gruß

    Bruce