Beiträge von Bruce

    Ich denke auch, dass es der SOFA-Score sein muss und der qSOFA-Score nicht reicht. Der qSOFA-Score wurde zwar als relevant eingestuft, aber nur zur Abschätzung einer Entwicklung zur Sepsis hin. Bis auf den GCS-Score taucht weder die Atemfrequenz noch der systolische Blutdruck im SOFA-Score auf, sondern der Horowitz-Index oder der MAD.

    Danke an Herrn Zierold und Dr. Blaschke. Hat mir noch ein wenig mehr die Augen geöffnet. Es wird also noch schwieriger, eine Sepsis zu kodieren...

    Gruß

    Grey

    Guten Morgen zusammen

    Zunächst sehe ich das mit der resp. Insuffizienz genauso wie Dr. Klapos. Ich kodiere allerdings beide Formen dann, wenn ich für die chronische resp. Insuffizienz einen zusätzlichen Aufwand habe. Zum Beispiel personeller Aufwand des Sozialdienstes für die Beratung und Ermöglichung einer Sauerstoffgeräterezeptierung. Ansonsten "streicht" m.M.n. das System einer der beiden Formen zur PCCL-Einstufung. Was ich auch korrekt fände bzw. finde.

    Gruß

    Guten Morgen

    Da hat "Pseudo" recht was die Kodierung der Arrhythmie und des Hypertonus und auch weitere angeht. . Schon lt. MDK kann man eine operierte Carotis-Stenose kodieren, wenn ein Patient ASS als Prophylaxe nimmt. Das Problem bei der Faktor-V-Mutation ist aber ja, dass sie nicht prinzipiell behandelt wird bzw. werden muss. Vielleicht gibt es in diesem speziellen Fall einen Mittelweg: Vielleicht, dass die Dokumentation hergibt, dass eine Thrombose vorlag oder, wie "Pseudo" auch schon schrieb, dass spezielle Diagnostik gelaufen ist. Habe hier das Gefühl, dass es schwer möglich ist, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Wäre ja nicht das erste Mal.

    Gru?

    Bruce

    Guten Morgen zusammen

    Ich halte D53.0 für "schwierig". Wie oben schon gesagt: Es muss ein Beweis da sein, dass die Anämie aufgrund eines Eiweißmangels vorliegt. Ich denke der Hb- und Albumin- und GE-Wert reichen da nicht wirklich. Vor allem, wenn auch D63.0* sehr wahrscheinlich ist. Aber von der ursprünglichen Fragestellung ausgehend: Bei dem Patienten lag eine Ascites vor. Häufig ist ein Albuminmagel doch Ursache oder Mitursache. Mit der Albumin-Gabe will man doch den osmotischen druck intravasal erhöhen, um das Wasser rückzuresorbieren. Wenn keine alimentär bezogene Kodierung möglich ist, nehme ich gerne R77 und bei Ascites die R18 dazu.

    Ich kenne Kodierer/innen die bei Albumin-Gabe E88.0 "Störungen des Plasmaproteinstoffwechsels" kodieren. Halte ich aber auch für nicht wirklich optimal, weil man da eben bei E88.- bei Störungen im Sinne von Enzymstörungen etc. liegt.

    Habe auch RS mit unserem Apotheker gehalten. Die Dosis des MTX bei solchen Erkrankungen (manchmal auch bei immunologischen Erkrankungen verabreicht) ist im Gegensatz zu Dosierungen bei Chemotherapien bei Leukämien dermaßen gering. Wir kodieren hier auch keine Chemotherapie. Ansonsten stimme ich DeProfundis zu.

    Hallo Pseudo

    Faktor-V-Leiden kann ursächlich nicht behandelt werden und wird auch prophylaktisch nicht mit Antikoagulantien behandelt. Bei stattgehabter Embolie oder Thrombose sollte man auf jeden Fall antikoagulatorisch, auch wegen der F-V-Mutation, aktiv werden. Da es aber erlaubt ist mehrere ICD-Kodes zu wählen, wenn sie vorliegen und mit EINEM (Zahlwort) Medikament behandelt werden, würde ich in Ihrem Fall die D68.5 (Dank an AlterEgo) kodieren. In anderen Fällen ohne thrombotisch/embolischem Geschehen würde ich maximal einen Eigenanamnesekode wählen.

    Möglich, dass es andere Kollegen/innen anders sehen. Aber es wäre mein Weg, auch abgeleitet von den Leitlinien der Behandlung einer F-V-Mutation.

    Gruß

    Bruce

    Hallo Rokka

    Vielleicht verstehe ich Sie ja falsch. Oder der MDK versteht einiges falsch! Aber man kann ja ein neuroendokrines Carcinom in der Regel einem Organ zuordnen: z.B. neuroendokrine Tumore der Lunge werden auch mit C34.- kodiert. Und damit habe ich die Lokalisation und ggf. Metastasen. Davon ab sind neuroendokrine Zellen von endokrinen Drüsenzellen abzugrenzen, auch wenn sie Ähnlichkeiten in der Funktion haben. Sie sind ja auch spezifisch Organen zugeordnet. Nur wenn eine Organzuordnung nicht gelingt, nehmen wir doch die C80.-. Und genauso ist auch das alphabetische Verzeichnis aufgebaut.

    Ohne es zu simulieren kann man ja wohl davon ausgehen, dass es zur Erlösminderung führt. Allein von der Physiologie her kann ich den entsprechenden MDK-Gutachter nicht verstehen.

    Gruß

    Grey

    Hallo McClane

    Das ursprüngliche Ulcus hatte sich weiterentwickelt zur Tendinitis und Osteomyelitis. Sind die erbrachten operativen Leistungen typisch für eine Operation eines Fersenulcus (ob Decubitus oder Ulcus cruris lass ich mal offen)? Oder wurde die OP wegen der Osteomyelitis durchgeführt. Ihre Beschreibung klingt nach letzterem. Dann stimme ich mit "anneDD" überein.

    Gruß

    Bruce

    Hallo E.Horndasch

    Ich bin zwar kein Jurist und auch sicher, dass der von Ihnen beschriebene Umstand bundesweit zu entsprechenden Kodierungen führt. Aber wenn man mal anders denkt, könnte es doch so aussehen: Wir wollen (und das auch möglichst korrekt) die Anzahl der Beatmungsstunden ermitteln. Die DKR wollen dazu Richtlinien geben, die ja auch Hilfsmittel sein können. Und wir haben beide Füße auf der Erde und behalten sie dort. Welcher Logik sollte es da folgen, wenn nicht der Tag des Beatmungsbeginns gemeint ist sondern der Tag der Aufnahme im KH oder auf der ITS? Mir fällt keine ein, wenn es eben darum geht eine Gesamtbeatmungszeit zu ermitteln. Dass für Operationen eine Sonderregel nötig ist, liegt m. E. auch auf der Hand, da eine Anästhesie eine Atemdepression mit Beatmungspflichtigkeit zur Folge hat, die aber primär keine pathologische Ursache hat, aber bekommt oder wahrscheinlich hat, wenn die Beatmung postoperativ > 24 h andauert. Und dann auch zu Beatmungs-DRG`s führt...

    Aber wg. der Frage der OP-Beatmung und Beatmung danach: Hier halte ich die DKR für 2020 auch eindeutig: "Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation..."

    D.h. Nein, die Beatmungszeit beginnt auch im obigen Beispiel mit der Intubation. Oder?

    Aber ich gebe Ihnen völlig recht: Wegen des Beginns der Beatmungszeit sehe ich Gerichte und Schlichtungsausschussköpfe qualmen...

    Gruß

    Bruce