Hallo Herr Bartkowski,
viele Ihrer Fragen habe ich mir auch gestellt und ( natürlich) noch keine befriedigende Antwort darauf.
Ich denke aber, die Formulierung mit der Entlassung/ Verlegung ist bewusst so offen gewählt worden, weil beides gemeint ist: Natürlich die Entlassung aus dem KHS aber auch die Verlegung runter von der Intensivstation auf eine Periphere Station ( IMC? Weaning Station?).
Begründung: Wie Sie richtig schreiben, kommt es nicht auf den Aufenthalt auf einer Intensivstation an, sondern darauf, dass der Pat. Lebensbedrohlich erkrankt ist. Der neue Passus lautet:
„Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebens- gefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen“.
Wenn sich ein bisheriger Intensivpatient soweit stabilisiert hat, dass er abwärts verlegt werden kann, werden seine Vitalen Funktionen mutmasslich nicht mehr lebensgefährlich bedroht sein.
Wenn „nur“ noch geweant wird, aber das Grundleiden nicht mehr behandelt wird, entfällt die Beatmungsberechnung demnach auch.
Bei Kindern sehe ich den Cut off an dem 1. Geburtstag für HFNC und am 6.Geburtstag, wobei ich diesen Geburtstagstag noch mit einrechnen würde. Am Tag danach würden sich auch im weiterlaufenden Fall m.E. die Konditionen ändern ( es steht nirgends, dass das Alter bei Aufnahme relevant wäre).
Wie bei HFNC die Grundbedingungen der Beatmungen erfüllt werden können ( Maskensystem z.B), bleibt abzuwarten...
Ergo: Die Zählung der Stunden wird sicher leichter, der Streit im Einzelfall aber nicht weniger, vermute ich.