Hallo,
bräuchte auch mal Hilfe zu dem Thema. Die große orangene KK hat auch bei uns zugeschlagen.
Sie weigern sich nach Prüfung MDK die zu einer Nachforderung unserer Seite geführt hat die Korrekturrechung sowie die Aufwandspauschale zu begleichen.
Da wir falsch kodiert hätten, verstoßen wir gegen Treu und Glauben. Eine Prüfung hätte ja nicht stattgefunden, wenn wir korrekt kodiert hätten. Bezug auf o. g. Urteil.
Ich habe mir das Urteil bzw. Begründung bereits 3 mal durchgelesen. Das mit den 5 % bzw. 300 Euro habe ich verstanden. Die Nachberechnung wäre damit entgegen der Aussage der KK gerechtfertigt. Allerdings geht weder die Begründung noch der BWKG auf die Berechnung der Aufwandspauschale in diesem Fall ein.
Habe ich etwas überlesen? Wie ist Ihre Sicht. Wäre um Argumentationshilfen sehr dankbar. Vielen lieben Dank.