Guten Morgen Herr Adams,
die Fälle, die Sie beschreiben kommen natürlich in allen Akuthäusern vor. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Abrechnung:
In Ihrem beschriebenen Fall sind die G-AEP-Kriterien erfüllt, wenn die Überwachung min. alle 4h medizinisch indiziert durchgeführt wird. Damit ist eine stationäre Aufnahmeindikation gegeben und man wird sich sehr gut durchsetzen können. Sollte der Ausschluß wesentlicher Erkrankungen mit dem CT aber doch sehr schnell gehen, gibt es nur die anderen beiden Möglichkeiten:
Bei den prästationären Fällen ist tatsächlich ein Einweisungsschein erforderlich. Zusätzlich zur der von Ihnen genannte Pauschale kann das CT abgerechnet werden, somit kommt man durchaus zu \"seinem Geld\".
Sollte kein Einweisungschein vorhanden sein, kann man nicht selten mit den Kassen ausmachen, dass dennoch so abgerechnet wird, da eine etwaige stationäre Bezahlung über die stationäre Summe hinausgeht.
Offiziell vorgesehen ist aber in solchen Fällen die Abrechnung über Notfallschein. Aber auch hier muss man nicht so schlecht fahren, da ja jeder über EBM abbildbare Handschlag inkl. CT und Überwachung abgerechnet werden kann. Ob die Erlöse (voll)kostendeckend sind, sei dahingestellt, aber ein \"Deckungsbeitrag\" leisten diese schon.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Aussagen hatte helfen können.
Gruß aus dem verregnetem Lüneburg
A.Chandra