Beiträge von nails

    Hallo,

    ich wünsche ein gutes Neues Jahr 2022.

    Folgende Situation:

    Patient kommt in eine Diabetes Klinik mit einer Einweisung zur stationären Aufnahme.

    Der KH-Arzt stellt aber fest: es ist keine stationäre Behandlung notwendig

    Über welche Fachabteilung würden Sie in diesem Fall eine vorstationäre Pauschale abrechnen? Eine separate fachabteilungsbezogene Pauschale für „Diabetes Klinik“ gibt so nicht…(?)

    In der Gemeinsamen Empfehlung 115aAbs3 SGBV => Vor-nachstat Vergütungspausch_Fachabteilungsbezogene Pauschalen_Anlage 1

    ist dafür auch keine „Fachabteilung“ aufgeführt..

    Fachabteilung "Innere" Vielleicht?

    Vielen Dank

    Nails

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gerne würde ich die folgende Frage um Ihre Meinung bitten:

    Patient wird stationär behandelt. Er ist GKV (100 %) und PKV-zusatz (Chefarzt und Zimmer) versichert. Es wird im Rahmen der Behandlung ein Coronatest durchgeführt.

    Der Coronatest wird über die GKV mit der DRG-Rechnung zusammen, als Zusatzentgelt abgerechnet (52,50 EUR).

    Gleichzeitig erhält der Patient auch vom Chefarzt /Labor eine GOÄ-Rechnung, in der neben anderen Leistungen auch der Coronatest abgerechnet wird, mit 25 % Minderung.

    Kann der Coronatest zusätzlich über GOÄ abgerechnet werden, obwohl das ZE bereits in der DRG-Rechnung enthalten ist? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?

    Vielen Dank

    Nails

    Hallo,

    stationär + nachstationär ist ja auch eine Art der "Fallzusammenführung".

    Wie ist Ihrer Meinung nach der o.a. Gesetzestext § 8 Abs. 5 um Satz 3-neu KHEntgG auszulegen?

    Gemäß § 4 gemeinsame Empfehlung sind vor und nachstationäre Behandlungen anderen Behandlungsformen nachrangig. Das AOP ist eine andere Behandlungsform...(?)

    Wie gehen die anderen Forumsmitglieder mit dieser Thematik um?

    MfG

    nails

    Liebe Forumsmitglieder,

    im § 8 Abs. 5 um Satz 3-neu KHEntgG heisst es : „In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig“.

    Gilt die bekannte BSG-Rechtsprechung vom (19.04.2016) zu AOP damit nicht mehr?

    Ist also eine Port-Implantation innerhalb der OGVD als AOP abrechenbar, ab dem 01.01.2019?

    Oder müssen die Krankenhäuser immer noch mit Problemen bei der Vergütung ambulanter Eingriffe (§115b SGB V) rechnen, wenn diese

    - Innerhalb der OGVD nach einer DRG durchgeführt werden und

    - Thematisch mit der vorhergehenden Behandlung zu tun haben

    Vielen Dank

    nails

    Hallo,

    über Ihre Expertenmeinung zu folgendem Fall wäre ich sehr dankbar:

    Patient wird stationär aufgenommen, zur Reparatur eines Vorhofdialysekatheters (auch Demerskatheter genannt).

    Der Katheter ist dann intakt, aber das Ansatzstück, das mit dem Dialysegerät verbunden wird, ist defekt.

    Es gibt hier keine ambulante OP-Ziffer und für einen stationären Aufenthalt bei einer 5-minütigen Procedur, die keiner Narkose bedarf, da nur ein Plastikteil ausgetauscht wird, gibt es keine Indikation.

    Der OPS 5-399. 6 (nicht im AOP-Katalog enthalten) käme in Frage.

    Welche Abrechnungsmöglichkeiten würden Sie in Erwägung ziehen?

    Vielen Dank

    nails

    Guten Tag,

    wie sieht es aus bei einem Überlieger Patient, der bsp. November 2017 - Mai 2018 im KH lag und die Komplexprozedur im Januar 2018 kodiert wird und das KH die Voraussetzungen zur Komplexbehandlung aber erst ab 01.02.2018 erfüllt ? Welches Datum wäre maßgebend?

    die Kodierrichtilinien aus 2017 (da wurde der Patient aufgenommen) ?

    01.01.2018 (die Voraussetzungen gelten ab diesem Datum) ?

    Oder das Datum, ab dem das KH die Voraussetzungen erfüllt ?

    vielen Dank für die Antworten

    nails

    Hallo seine,

    vielen Dank für die Antwort. Wenn dem so ist, kann ich das selbstverständlich nachvollziehen.

    Aber: wie sollte man denn erkennen, ob die Fälle 1 + 2 in dem Beispiel bereits zusammengeführt waren oder nicht ? Es macht ja einen Unterschied, wenn vorher 1+2 zusammengeführt wird und erst danach mit dem 3. Fall geprüft wird ODER erst 1+2 dann 1+3 usw...

    Grüße,
    nails