Guten Morgen,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Grüße,
nails
Guten Morgen,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Grüße,
nails
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an die Experten.
Patient wird innerhalb 5 Tagen zweimal stationär aufgenommen. Die Kasse lässt beide Fälle durch den MDK prüfen. Die Fälle werden getrennt geprüft. Es ist aber keine Prüfung auf Möglichkeit einer Fallzusammenführung. Der MDK kommt zum folgenden Ergebnis:
Erster Fall (ursprünglich stationär): kein Grund für einen stationären Aufenthalt zu erkennen. Fall ändern in vorstationär.
Zweiter Fall: Fall bleibt stationär, jedoch mit 1Tag Abzug
Der erste Fall wurde gemäß MDK-Protokoll in vorstationär geändert und eine VS-Pauschale berechnet. Die Kasse lehnt diese ab und begründet es damit, dass die VS-Pauschale zum nachfolgenden stationären Aufenthalt gehört und mit der DRG abgegolten sei.Ist dies rechtens?
Der Fall war ja ex ante stationär und nicht von Anfang an vorstationär…
Gilt die 5-Tagesfristregelung auch für Fälle, die vom MDK geprüft worden sind? Gibt es hier vielleicht Rechtsquellen oder rechtskräftige Urteile?
Vielen Dank und Grüße,
nails
Hallo Einsparungsprinz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo zusammen,
ich stehe vor einer komplexen Abrechnungsfrage und benötige bitte Ihr Expertenwissen.
1. Aufenthalt KH-A 08.01 - 10.01.15, Behandlung regulär beendet um 17:00 Uhr, F69B, ogvd 11, Partition m
2. Aufenthalt KH-A 11.01 - 15.01.15 Notfallaufnahme um 20:44 Uhr, F98A, ogvd 32, Partition o, Verlegung ins KH-B
3. Aufenthalt KH-A 16.01 - 23.01.15 Übernahme aus KH-B, F69A, ogvd 21, Partition m, Weiterverlegung ins KH-C
4. Aufenthalt KH-A 02.02 - 10.02.15 Übernahme aus KH-C, F69B, ogvd 11, Partition m, Weiterverlegung ins KH-B
Muss das KH-A alle Aufenthalte zusammenfassen, da zuerst eine Wiederaufnahme und danach Rückverlegung(en) vorliegt? Bei kombinierten FZ´s heißt ja, ...es liegt eine Rückverlegung innerhalb der Prüffrist der Wiederaufnahme (Prüffrist des ersten Falles, der die Fallzusammenführung auslöst) vor. Welches Datum ist hier zu prüfen, das Aufnahme oder Entlassungsdatum des 1. Falles, der die FZ ausgelöst hat?
Vielen Dank im Voraus,
nails
vielen Dank für die Antworten
nails
Hallo Medicos,
anbei die Angaben ergänzend:
Aufenthalt: 28.02.14 – 07.03.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)
Aufenthalt: 13.03.14 – 15.03.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)
Aufenthalt:01.04.14 – 01.04.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)
Aufenthalt 15.04.14 – 19.04.14 (F50A; OGVD 8; Partition O)
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Patient wird 4 Mal stationär hintereinander mit Unterbrechungen aufgenommen:
Aufenthalt: 28.02.14 – 07.03.14
Aufenthalt: 13.03.14 – 15.03.14
Aufenthalt:01.04.14 – 01.04.14
Aufenthalt 15.04.14 – 19.04.14
Der Patient ist jedes Mal regulär nach Hause entlassen worden und von zu Hause wieder aufgenommen worden. Die Frage wäre, wie die Fallzusammenführung erfolgen soll. Welche Fälle müssten mit welchen zusammengeführt werden? Die ersten zwei Aufenthalte waren Notfallaufnahmen.
Vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr,
nails
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich wünsche einen schönen Tag, viele Grüße nails
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einer Frage an Sie. Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Expertenmeinung mitteilen würden.
Problembeschreibung:
Folgende Fallkette:
1. Krankenhaus A à Verlegung in KH B
2. Krankenhaus B à Rückverlegung in KH A innerhalb 30 Tagen
3. Krankenhaus A à Entlassung nach Hause
Krankenhaus A führt eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung durch (1 +3). Bei dem zusammengeführten Fall wird die MVD unterschritten.
Frage:
Ist auf die zusammengeführte DRG gemäß den Vorschriften in § 3 Abs. 2 FPV zusätzlich ein Abschlag in Bezug auf die mittlere Verweildauer vorzunehmen?
Vielen Dank für die Antworten,
nails
Guten Morgen,
Versorgungsauftrag wird nicht moniert, sondern die VWD. Vielen Dank für die Antworten.
Sachverhalte Vergleichen Urteil-Fall finde ich gut.
beste Grüße,
nails
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Krankenkasse weist eine DRG-Abrechnung, Rechnungsdatum 04.04.2013, also heute vor 2 Wochen genau, per DTA einfach an das Krankenhaus zurück und informiert das KH mit einem Schreiben schriftlich, dass der Fall aufgrund vorliegender Informationen bearbeitet wurde und sie der Meinung sei, dass eine vollstationäre Behandlung nicht nachvollziehbar sei. Der Fall sei beim MDK angezeigt.
Vom MDK hat das KH bis heute keine Information bzw. eine Prüfanzeige erhalten.Darf die Kasse in diesem Fall die Rechnung abweisen? Mit welcher Begründung?
Vielen Dank,
nails